arbeitsrecht
Arbeitsrecht
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_begruendung_des_arbeitsverhaeltnisses" id="begruendung_des_arbeitsverhaeltnisses" title="Begründung des Arbeitsverhältnisses">
Begründung des Arbeitsverhältnisses
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_schriftlicher_arbeitsvertrag" id="schriftlicher_arbeitsvertrag" title="Schriftlicher Arbeitsvertrag">
Schriftlicher Arbeitsvertrag
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_rechte_und_pflichten_waehrend_des_arbeitsverhaeltnisses" id="rechte_und_pflichten_waehrend_des_arbeitsverhaeltnisses" title="Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses">
Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_beendigung_des_arbeitsverhaeltnisses" id="beendigung_des_arbeitsverhaeltnisses" title="Beendigung des Arbeitsverhältnisses">
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_kollektivvertragliche_abweichungen" id="kollektivvertragliche_abweichungen" title="Kollektivvertragliche Abweichungen">
Kollektivvertragliche Abweichungen
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_begruendung_des_arbeitsverhaeltnisses">
<h2>Begründung des Arbeitsverhältnisses</h2>
<p>Das Arbeitsverhältnis beginnt mit einem Arbeitsvertrag, dessen Abschluss grundsätzlich keine bestimmte Form (z. B. Schriftlichkeit) voraussetzt. Der Arbeitsvertrag ist eine für beide Seiten verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer über die wechselweisen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber hat in erster Linie Anspruch auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, während der Arbeitnehmer im Gegenzug die Entlohnung seiner Arbeitsleistung fordern darf.</p>
<p>Unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (sofern das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert) muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag oder Dienstzettel) aushändigen. Wurden die Rechte und Pflichten mündlich vereinbart, dann muss die getroffene Vereinbarung als Dienstzettel verschriftlicht werden.</p>
<h3>Mindestinhalt des Dienstzettels</h3>
<ul>
<li>Name und Anschrift des Arbeitgebers</li>
<li>Name und Anschrift des Arbeitnehmers</li>
<li>Beginn des Arbeitsverhältnisses</li>
<li>Bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit das Ende des Arbeitsverhältnisses</li>
<li>Kündigungsfrist und Kündigungstermin</li>
<li>Gewöhnlicher Arbeits- bzw. Einsatzort und wenn erforderlich ein Hinweis auf wechselnde Arbeits- bzw. Einsatzorte</li>
<li>Allfällige Einstufung in ein generelles Schema (Kollektivvertrag, Mindestlohntarif usw.)</li>
<li>Vorgesehene Verwendung</li>
<li>Anfangsbezug (Grundgehalt bzw. –lohn zzgl. weiterer Entgeltbestandteile wie z. B. Sonderzahlungen)</li>
<li>Fälligkeit des Entgelts</li>
<li>Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes</li>
<li>Vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit</li>
<li>Bezeichnung der auf den Arbeitsvertrag allenfalls anzuwendenden Normen des kollektiven Arbeitsrechts und Hinweis auf den Ort im Betrieb, an dem diese zur Einsichtnahme aufliegen</li>
<li>Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse des Arbeitnehmers (gegebenenfalls Name und Anschrift der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse)</li>
</ul>
<p>Zusätzlich können weitere Angaben erforderlich sein, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen oder im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses länger als einen Monat im Ausland tätig wird.</p>
</div>
<div id="text_schriftlicher_arbeitsvertrag">
<h2>Schriftlicher Arbeitsvertrag</h2>
<p>Wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgefertigt, in dem der Mindestinhalt eines Dienstzettels enthalten ist, muss kein eigener Dienstzettel ausgehändigt werden.</p>
<h3>Inhalt des schriftlichen Arbeitsvertrages</h3>
<p>Der schriftliche Arbeitsvertrag sollte alle Mindestangaben eines Dienstzettels beinhalten. Darüber hinaus können weitere Regelungen getroffen werden, wie zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Verpflichtung zur Leistung von Überstundenarbeit (evtl. Überstundenpauschale mit Widerrufsmöglichkeit)</li>
<li>Sachbezüge (z. B. Dienstfahrzeug, Dienstwohnung)</li>
<li>Zusätzliche Entgeltbestandteile wie Betriebspensionen, Pensionskassenregelungen etc.</li>
<li>Konkurrenzverbot während des aufrechten Dienstverhältnisses (zu Informationszwecken, da dieses im Gesetz verankert ist und nicht gesondert vereinbart werden muss)</li>
<li>Konkurrenzklausel für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses (hier ist eine Regelung zu treffen, da es keine gesetzliche Vorschrift gibt)</li>
<li>Festlegung der Kündigungsfristen und des Kündigungstermins (als Mindestinhalt des Dienstzettels; gesetzliche Regelungen beachten)</li>
<li>Verjährungs- und Verfallbestimmungen (evtl. Kollektivvertragsregelungen beachten)</li>
<li>Vereinbarung über den Ausbildungskostenersatz (zu Informationszwecken, da eine Vorausvereinbarung im Arbeitsvertrag nicht gültig ist)</li>
</ul>
<h3>Probezeit</h3>
<p>Mit Angestellten kann eine Probezeit bis zu einem Monat vereinbart werden. Das Arbeitsverhältnis kann während dieser Zeit sowohl von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber als auch von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Der Kollektivvertrag kann einen kürzeren Probezeitraum vorsehen</p>
<p>Bei Arbeiterinnen und Arbeitern kann ebenfalls eine Probezeit bis zu einem Monat vereinbart werden, sofern kein Kollektivvertrag anwendbar ist oder der anwendbare Kollektivvertrag keine eigene Bestimmung über die Probezeit enthält (z. B. zwei Wochen für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe).</p>
<p>Eine Probezeitvereinbarung ist nur dann unbedingt notwendig, wenn der anzuwendende Kollektivvertrag keine Probezeit vorsieht. Empfehlenswert ist jedoch trotzdem eine Niederschrift der Probezeitregelung im Arbeitsvertrag bzw. im Dienstzettel, damit beide Seiten nachweislich informiert sind.</p>
<h3>Ausbildungskostenersatz</h3>
<p>Der Ausbildungskostenersatz darf nicht ausschließlich im Dienstvertrag vereinbart werden, sondern muss zusätzlich Gegenstand einer eigenen Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer sein, da die konkrete Höhe der Ausbildungskosten einen Teil der Vereinbarung darstellt und bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt ist. Ohne eine schriftliche Vereinbarung über die Rückerstattung der Ausbildungskosten hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf.</p>
<p>Lediglich Kosten von Ausbildungen (keine Einschulungskosten), die dem Arbeitnehmer theoretische oder praktische Spezialkenntnisse vermitteln, die er auch bei anderen Arbeitgebern verwenden kann und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, sind rückforderbar.</p>
<p>Die Bindungsdauer beträgt höchstens vier Jahre (fünf Jahre für vor dem 29.12.2015 abgeschlossene Ausbildungskostenrückersatzvereinbarungen) Bei besonders kostenintensiven Ausbildungen kann ausnahmsweise auch eine längere Bindungsdauer von bis zu acht Jahren vereinbart werden (z. B. für die Ausbildung zum Flugpiloten). Ob eine Rückzahlungsverpflichtung besteht, hängt außerdem von der Art der Auflösung des Dienstverhältnisses ab:</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Keine Rückzahlungsverpflichtung</th><th scope="col">Rückzahlungsverpflichtung</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Auflösung während der Probezeit</td><td>einvernehmliche Auflösung</td>
</tr><tr class="even">
<td>ungerechtfertigte Entlassung</td><td>gerechtfertigte Entlassung</td>
</tr><tr class="odd">
<td>gerechtfertigter vorzeitiger Austritt</td><td>ungerechtfertigter vorzeitiger Austritt</td>
</tr><tr class="even">
<td>unverschuldete Entlassung aufgrund Dienstunfähigkeit infolge Krankheit oder Unglücksfall</td><td>Arbeitnehmerkündigung</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Zeitablauf bei befristetem Dienstverhältnis</td><td></td>
</tr><tr class="even">
<td>Arbeitgeberkündigung</td><td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_rechte_und_pflichten_waehrend_des_arbeitsverhaeltnisses">
<h2>Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses</h2>
<h3>Arbeitszeit und Arbeitsruhe (Mittagspause)</h3>
<p>Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit grundsätzlich 40 Stunden. Kollektivverträge können eine Verkürzung der Arbeitszeit vorsehen (meist auf 38,50 Stunden).</p>
<p>Das Arbeitszeitgesetz schreibt Ruhepausen zwingend vor, wenn die Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt. Das Mindestausmaß beträgt eine halbe Stunde und ist grundsätzlich am Stück zu gewähren. Die Lage der Pause wird dabei nicht zwingend vorgeschrieben.</p>
<p>Die Tagesarbeitszeit (das ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, nicht zu verwechseln mit der täglichen Normalarbeitszeit) darf seit 1.9.2018 nun grundsätzlich zwölf Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten.</p>
<p>Es steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, Überstunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Werden Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten.</p>
<p>Arbeitnehmer können für Überstunden, durch die die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, selbst bestimmen, ob die Abgeltung in Geld oder durch Zeitausgleich erfolgt. Übersteigen die geleisteten Überstunden dieses Ausmaß nicht, können Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung festlegen, wie die Abgeltung erfolgen soll, sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht. Mangels jeder anderen Regelung (durch Vereinbarung, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) müssen geleistete Überstunden allerdings immer in Geld abgegolten werden.</p>
<p>Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfs darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit grundsätzlich innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten. Wöchentlich sind jedoch nicht mehr als zwanzig Überstunden zulässig. Die Tagesarbeitszeit darf auch hier zwölf Stunden nicht übersteigen.</p>
<h3>Urlaubsanspruch</h3>
<h4>Wie viele Tage Urlaub stehen zu?</h4>
<p>Pro Arbeitsjahr beträgt der Urlaubsanspruch bei einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren <strong>30 Werktage </strong>und über 25 Jahren Dienstzeit <strong>36 Werktage</strong>. Das ergibt bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von <strong>25 bzw. 30 Arbeitstagen</strong>.</p>
<p>Vordienstzeiten bei derselben Arbeitgeberin bzw. beim selben Arbeitgeber werden angerechnet, vorausgesetzt die Unterbrechungen übersteigen die Dauer von drei Monaten nicht und das Arbeitsverhältnis wurde nicht durch Kündigung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, unbegründeten vorzeitigen Austritt oder verschuldete fristlose Entlassung beendet. Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern sowie Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit werden bis höchstens fünf Jahre angerechnet, sofern sie mindestens sechs Monate (im Inland bzw. in einem EWR-Staat) gedauert haben und die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer diese nachweisen kann.</p>
<p>Über die allgemeine Schulpflicht hinaus werden Schulzeiten für den Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule mit höchstens vier Jahren und Hochschulzeiten bis zu einem Ausmaß von höchstens fünf Jahren (vorausgesetzt das Hochschulstudium wurde mit Erfolg abgeschlossen) angerechnet.</p>
<p><strong>ACHTUNG</strong>: Beachten Sie die max. Anrechnungsjahre bei Zusammentreffen von Vordienstzeiten (bei anderen Arbeitgebern und/oder bei selbständiger Erwerbstätigkeit) und Schulzeiten:</p>
<p>Schulzeiten und Vordienstzeiten sind im Ausmaß von max. sieben Jahren anzurechnen. Hochschulzeiten sind bei dieser Anrechnungsgrenze nicht zu berücksichtigen und somit mit max. fünf Jahren zusätzlich zu berücksichtigen.</p>
<h3><strong>Persönlicher Feiertag</strong></h3>
<p>Im Rahmen seines Urlaubsanspruches haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerdem Anspruch auf den sogenannten persönlichen Feiertag. Der Arbeitnehmer kann selbst bestimmen, wann er seinen persönlichen Feiertag in Anspruch nehmen möchte. Der Arbeitgeber muss dem weder gesondert zustimmen, noch kann er dem Arbeitnehmer die Inanspruchnahme untersagen.</p>
<p>Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber den persönlichen Feiertag bis spätestens drei Monate vor dem Datum der Inanspruchnahme schriftlich bekannt zu geben. Der in Anspruch genommene persönliche Feiertag kürzt den noch offenen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsprechend.</p>
</div>
<div id="text_beendigung_des_arbeitsverhaeltnisses">
<h2>Beendigung des Arbeitsverhältnisses</h2>
<p>Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind insbesondere Kündigungsfristen und Kündigungs(end)termine zu beachten.</p>
<p>Der Kündigungs(end)termin ist der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, also der letzte Arbeitstag.</p>
<p>Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Ausspruch der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Als ausgesprochen gilt die Kündigung erst dann, wenn sie der Empfängerin bzw. dem Empfänger zugegangen ist (<strong>ACHTUNG</strong>: Dauer des Postlaufes dazuzählen!).</p>
<p><strong>Kündigung durch den Arbeitgeber</strong></p>
<p>Wenn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, richtet sich die Dauer der <strong>Kündigungsfrist</strong> einer Arbeiterin bzw. eines Arbeiters oder einer Angestellten bzw. eines Angestellten, sofern keine für sie bzw. ihn günstigere Regelung vereinbart wurde, nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses: </p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="odd">
<th>1. bis 2. Arbeitsjahr</th>
<td>6 Wochen</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="even">
<th>3. bis 5. Arbeitsjahr</th>
<td>2 Monate</td>
</tr>
<tr class="odd">
<th>6. bis 15. Arbeitsjahr</th>
<td>3 Monate</td>
</tr>
<tr class="even">
<th>16. bis 25. Arbeitsjahr</th>
<td>4 Monate</td>
</tr>
<tr class="odd">
<th>ab 26. Arbeitsjahr</th>
<td>5 Monate</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Der <strong>Kündigungs(end)termin</strong> muss, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf das Quartalsende fallen. Die Kündigung muss also so ausgesprochen werden, dass die volle Kündigungsfrist zwischen Kündigungsausspruch und Kündigungstermin zum Quartalsende liegt.</p>
<p><em>Beispiel: Ein Arbeitnehmer im vierten Arbeitsjahr soll gekündigt werden. Die Kündigung wird im August ausgesprochen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, weshalb eine Kündigung zum 30.09. nicht mehr möglich ist, (zwischen Kündigungsausspruch und Kündigungstermin liegt weniger als die volle Kündigungsfrist).</em></p>
<p><em>Kündigungsausspruch: spätestens am 31.10.</em></p>
<p><em>Kündigungstermin: letzter Arbeitstag ist der 31.12.</em></p>
<p>Davon abweichend können auch der 15. eines Monats oder der Monatsletzte als Kündigungstermin vereinbart werden, sofern ein anwendbarer Kollektivvertrag dem nicht entgegensteht.</p>
<h3>Kündigung durch den Arbeitnehmer</h3>
<p>Ohne Rücksicht auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist einen Monat (von einem Monatsletzten zum nächsten Monatsletzten). Die Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung auf bis zu sechs Monate verlängert werden, darf jedoch nie länger sein als die Kündigungsfrist des Arbeitgebers.</p>
<p>Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer können die Kündigungsfrist einvernehmlich verkürzen. Es sollte jedoch in der Kündigung ausdrücklich festgestellt werden, dass es sich trotz der einvernehmlichen Verkürzung der Kündigungsfrist um eine Kündigung und nicht um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses handelt, denn die einvernehmliche Auflösung löst grundsätzlich eine Abfertigungszahlung aus (wenn man sich noch im System Abfertigung „Alt“ befindet).</p>
<h3><strong>Sonderregelung für Saisonarbeiter</strong></h3>
<p>Durch Kollektivvertrag können für Arbeiterinnen und Arbeiter in Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, sowohl bei Kündigungen durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber wie auch durch die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer abweichende Kündigungsfristen und -termine festgelegt werden.</p>
<h3>Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses</h3>
<p>Die einvernehmliche Auflösung setzt eine vom Willen beider Parteien getragene Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer über das Ende des Arbeitsverhältnisses voraus und ist im Gegensatz zur Kündigung an keine Fristen und Termine gebunden. Der letzte Arbeitstag wird dabei ebenfalls im Einvernehmen festgelegt.</p>
<h3>Vorzeitige Auflösung aus schwerwiegendem Grund (Entlassung/Austritt)</h3>
<p><strong>Entlassung</strong></p>
<p>Die Entlassungsgründe für <strong>Arbeiterinnen und</strong> <strong>Arbeiter</strong> sind in der Gewerbeordnung abschließend aufgezählt. Nur wenn einer der dort aufgezählten groben Verstöße vorliegt, kann der Arbeitnehmer gerechtfertigt entlassen werden, ohne dass Fristen und Termine eingehalten werden müssen.</p>
<p>Gründe für eine gerechtfertigte Entlassung sind bspw. Diebstahl, Körperverletzung oder Ehrenbeleidigung gegen die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber, das Verraten von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen etc.</p>
<p>Die Entlassungsgründe für <strong>Angestellte</strong> sind im Angestelltengesetz beispielhaft aufgezählt. Bei einem Angestellten genügt das Vorliegen eines ähnlich groben Verstoßes, damit dieser gerechtfertigt entlassen werden kann, ohne dass Fristen und Termine eingehalten werden müssen. Die Gründe sind im Großen und Ganzen ähnlich bei der Entlassung eines Arbeiters. Eine Entlassung muss immer unverzüglich ausgesprochen werden.</p>
<p>Ist die Entlassung ungerechtfertigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung (entspricht jenem Entgelt, welches der Arbeitnehmer bei einer ordnungsgemäßen Kündigung – unter Einhaltung der Fristen und Termine – erhalten hätte).</p>
<p><strong>Vorzeitiger Austritt</strong></p>
<p>Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen und Terminen zu lösen, wenn sie wichtige Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses haben.</p>
<p>Die Gründe der Arbeiterinnen und Arbeiter finden sich in der Gewerbeordnung. Dazu zählen bspw. drohender Gesundheitsschaden bei Fortsetzung der Arbeit, Ehrenbeleidung, Misshandlungen, die Weigerung der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers, den Lohn zu bezahlen etc.</p>
<p>Die Gründe der Angestellten finden sich im Angestelltengesetz und entsprechen im Wesentlichen jenen der Arbeiter.</p>
<p>Liegen keine wichtigen Gründe vor, muss der Arbeitnehmer die Fristen und Termine der Kündigung wahren. Hält er diese nicht ein, liegt ein unberechtigter vorzeitiger Austritt vor und der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig.</p>
<h3>Urlaubsersatzleistung</h3>
<p>Der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer steht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine <strong>Ersatzleistung</strong> für den nichtverbrauchten aliquoten Urlaubsanspruch zu.</p>
<h4>Berechnungsschritte der Urlaubsersatzleistung</h4>
<ol>
<li><strong>Urlaubsentgelt pro Monat</strong><br />
<ul>
<li>regelmäßig <strong>wiederkehrende Bezüge</strong> (Gehalt, Lohn, Überstunden, Zulagen, Sachbezüge usw., nicht jedoch Reisekostenentschädigungen)</li>
<li>je ein Zwölftel an <strong>Sonderzahlungen</strong> (Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration)</li>
<li>ein Zwölftel allfälliger <strong>sonstiger jährlich</strong> zur Auszahlung gelangender <strong>Zuwendungen</strong> (z. B. Bilanzgeld, Provisionen, Gewinnbeteiligungen)</li>
</ul>
</li>
<li>Anzahl nicht konsumierter Urlaubstage<br />30 Werktage bzw. bei Berechnung nach Arbeitstagen (Fünf-Tage-Woche) 25 Arbeitstage dividiert durch 365 multipliziert mit der Anzahl der Kalendertage des abzurechnenden Urlaubsjahres. Bereits <strong>verbrauchter Urlaub</strong> ist vom aliquoten Urlaubsausmaß <strong>abzuziehen</strong>, <strong>Alturlaub</strong> (nicht konsumierte Urlaubstage aus den letzten drei Urlaubsjahren) ist <strong>hinzuzurechnen</strong>.</li>
<li>Berechnung der <strong>Ersatzleistung</strong><br />Das <strong>Urlaubsentgelt pro Monat wird durch 26 </strong>(bei Berechnung nach Arbeitstagen durch 22) <strong>dividiert</strong> und mit der <strong>Anzahl der Urlaubswerktage </strong>(Urlaubsarbeitstage) <strong>multipliziert</strong>.</li>
</ol>
<p><strong>Beispiel:</strong></p>
<p><em>Angestellter, Eintritt: 1.1.2023, Lösung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung per 31.5.2024, Monatsgehalt € 1.800,00, monatliches Überstundenpauschale € 300,00, Urlaubsgeld fällig am 31.5. € 1.800,00, Weihnachtsremuneration fällig am 30.11. € 1.800,00, Urlaubsanspruch 30 Werktage, konsumierter Urlaub acht Werktage des laufenden Urlaubsjahres</em></p>
<p><em>1. Berechnung des aliquoten Urlaubsanspruchs für das Austrittsjahr:</em></p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="odd">
<td>30 Werktage/365 Tage x 151 Tage =</td>
<td><span class="amount">12,41</span></td>
<td><span class="amount">Werktage</span></td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="even">
<td>abzüglich bereits konsumierter Urlaub</td>
<td><span class="amount">8,00</span></td>
<td><span class="amount">Werktage</span></td>
</tr>
<tr class="odd">
<td><strong>abzugelten sind</strong></td>
<td><span class="amount"><strong>4,41</strong></span></td>
<td><span class="amount"><strong>Werktage</strong></span></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p><em>2. Urlaubsentgelt</em></p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="odd">
<td>regelmäßig wiederkehrender Bezug (Gehalt)</td>
<td>€</td>
<td><span class="amount">1.800,00</span></td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="even">
<td>Überstundenpauschale</td>
<td>€</td>
<td><span class="amount">300,00</span></td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>aliquotes Urlaubsgeld (€ 1.800,00 : 12)</td>
<td>€</td>
<td><span class="amount">150,00</span></td>
</tr>
<tr class="even">
<td>aliquote Weihnachtsremuneration (€ 1.800,00 : 12)</td>
<td>€</td>
<td><span class="amount">150,00</span></td>
</tr>
<tr class="odd">
<td><strong>Urlaubsentgelt für einen Monat beträgt</strong></td>
<td><strong>€</strong></td>
<td><span class="amount"><strong>2.400,00</strong></span></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p><em>3. Die <strong>Ersatzleistung für 4,41 Werktage</strong> beträgt:</em></p>
<p><em>€ 2.400,00 : 26 x 4,41 = <strong>€ 407,08</strong></em></p>
<p>Sofern Urlaubsansprüche aus früheren Jahren noch nicht verjährt sind, sind diese voll abzugelten.</p>
<p>Urlaubsentgelt für einen über das aliquote Ausmaß hinaus konsumierten Jahresurlaub muss vom Arbeitnehmer grundsätzlich nicht rückerstattet werden.</p>
<p>In zwei <strong>Ausnahmefällen</strong> muss der Arbeitnehmer dennoch den Mehrkonsum rückerstatten:</p>
<ul>
<li>unberechtigter vorzeitiger Austritt oder</li>
<li>verschuldete Entlassung</li>
</ul>
<h3>Abfertigung „Alt“ und „Neu“</h3>
<p>Das Mitarbeitervorsorgegesetz ist für alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden. Die alte Regelung ist nur gültig für Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begonnen wurden.</p>
<p>Dabei ist der Arbeitgeber verpflichtet, ab Beginn eines Arbeitsverhältnisses einen laufenden Beitrag i. H. v. 1,53 % der Sozialversicherungsbemessungsgrundlage als laufenden Abfertigungsbeitrag an die Österreichische Gesundheitskasse abzuführen. Die Österreichische Gesundheitskasse leitet die Abfertigungsbeiträge an die vom Arbeitgeber ausgewählte zuständige betriebliche Vorsorgekasse weiter.</p>
<p>Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer können auch einvernehmlich mit Ansprüchen aus dem Abfertigungssystem „Alt“ zur Gänze oder teilweise in das neue System wechseln. Der Übertritt muss für seine Gültigkeit schriftlich vereinbart werden. Nach einem Teil- oder Vollübertritt werden die Arbeitnehmer im System Abfertigung „Neu“ geführt und monatlich der Abfertigungsbeitrag einbezahlt.</p>
<p>1) Teilübertritt</p>
<p>Beim teilweisen Übertritt in das Abfertigungssystem „Neu“ wird der bereits erworbene Anspruch an Monatsentgelten „eingefroren“. Für den eingefrorenen Teil der Abfertigung gelten die Regeln des Abfertigungssystems „Alt“ weiter und er kommt unter bestimmten Voraussetzungen am Ende des Dienstverhältnisses zur Auszahlung (bspw. kein Auszahlungsanspruch bei Selbstkündigung). Für Zeiträume ab dem Teilübertritt gilt jedoch ausschließlich das Abfertigungssystem „Neu“.</p>
<p>2) Vollübertritt</p>
<p>Beim Vollübertritt werden die bisher angesammelten fiktiven Abfertigungsansprüche in einen Kapitalbetrag umgewandelt und in die betriebliche Vorsorgekasse übertragen. Die Summe der Einzahlung sollte mind. 50 % des fiktiven Abfertigungsbetrages ausmachen und darf nicht höher sein als dieser. Die Überweisung dieses Betrages kann, nach Vereinbarung mit der betrieblichen Vorsorgekasse, auch in Raten erfolgen und ist binnen fünf Jahren zur Gänze einzubezahlen.</p>
<h3>Abfertigungszahlungen nach dem System „Alt“</h3>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="odd">
<th>Dauer des Dienstverhältnisses</th>
<th>Anspruch auf Monatsentgelte <sup>1)</sup></th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="even">
<td>nach 3 vollen Jahren</td>
<td>2</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>nach 5 vollen Jahren</td>
<td>3</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>nach 10 vollen Jahren</td>
<td>4</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>nach 15 vollen Jahren</td>
<td>6</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>nach 20 vollen Jahren</td>
<td>9</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>nach 25 vollen Jahren</td>
<td>12</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p><sup>1)</sup> Monatsentgelt: laufendes/r Entgelt/Lohn und anteiliger Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Leistungsprämie, Provision, Sachbezüge, regelmäßiges Überstundenentgelt, Zuschläge, Beihilfen etc. – alle regelmäßigen, wiederkehrenden Bezüge und in größeren Abständen oder einmalig zur Auszahlung gebrachte Entgelte</p>
<h3>Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Lehrverhältnissen</h3>
<p>Der Lehrvertrag ist zwingend schriftlich zwischen Lehrling (bei Minderjährigkeit seinem gesetzlichen Vertreter) und dem/der Lehrberechtigten abzuschließen. Nichteinhaltung der Schriftlichkeit zieht jedoch keine Nichtigkeit nach sich.</p>
<h4>Beendigung von Lehrverhältnissen</h4>
<h5>Zeitablauf</h5>
<p>Das Lehrverhältnis endet in der Regel automatisch durch Zeitablauf. Im Normalfall ist dies mit Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit oder bei erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung mit Ende der Kalenderwoche, in der die Lehrabschlussprüfung bestanden wurde. Ab dem folgenden Tag beginnt die Behaltefrist mit dem erhöhten Facharbeiterlohn bzw. Angestelltengehalt. Die bzw. der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit drei Monate in seinem erlernten Beruf im Betrieb weiter zu behalten (wenn mehr als die Hälfte der vorgesehenen Lehrzeit bei ihm absolviert wurde) und der Kollektivvertrag keine längere Behaltefrist vorsieht. Verbrachte der Lehrling weniger als die Hälfte der vorgesehenen Lehrzeit im Unternehmen, ist der Lehrling nur eineinhalb Monate in seinem erlernten Beruf im Betrieb zu behalten.</p>
<h5>Auflösung während der Probezeit</h5>
<p>Während der ersten drei Monate (sofern in dieser Zeit der Lehrling seine Schulpflicht in einer lehrgangsmäßigen Berufsschule erfüllt während der ersten sechs Wochen der Ausbildung im Lehrbetrieb) können sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig ohne Angabe von Gründen schriftlich lösen.</p>
<p>Die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Bei der Auflösung durch einen minderjährigen Lehrling ist außerdem die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.</p>
<h5><strong>Einseitige Auflösung des Lehrverhältnisses</strong></h5>
<p>Die Auflösung des Lehrverhältnisses bedarf der Schriftform. Bei einem minderjährigen Lehrling müssen die Eltern von der Auflösung verständigt werden.</p>
<h6>Durch den Lehrberechtigten</h6>
<p>Die einseitige Auflösung des Lehrverhältnisses durch die bzw. den Lehrberechtigten ist nur bei schwerwiegenden Verfehlungen seitens des Lehrlings (langes Fernbleiben von der Arbeit, wiederholte grobe Pflichtverletzung trotz Ermahnung, Diebstahl etc.) möglich.</p>
<p>Diese Auflösungsgründe werden durch die Rechtsprechung sehr restriktiv gehandhabt, sodass diese Art der Auflösung in der Praxis bei schwerwiegenden Fällen mangelnder Eignung oder Motivation des Lehrlings zur Erlernung des Lehrberufes kaum zur Anwendung kommt.</p>
<h6><strong>Durch den Lehrling</strong></h6>
<p>Wenn dem Lehrling die Fortsetzung der Ausbildung unzumutbar wird (Vorenthaltung der Lehrlingsentschädigung, massive Arbeitszeitüberschreitung, grob mangelhafte Ausbildung, Gesundheitsschädigung, Misshandlung etc.), kann dieser das Lehrverhältnis berechtigt vorzeitig auflösen. Bei minderjährigen Lehrlingen bedarf die vorzeitige Auflösung der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.</p>
<h4>Außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses</h4>
<p>Sowohl die bzw. der Lehrberechtigte als auch der Lehrling können das Lehrverhältnis einseitig auflösen:</p>
<ul>
<li>Zum Ablauf des letzten Tages des ersten Lehrjahres</li>
<li>Bei Lehrberufen mit einer festgelegten Dauer der Lehrzeit von drei, dreieinhalb oder vier Jahren zum Ablauf des letzten Tages des zweiten Lehrjahres </li>
</ul>
<p>Dabei ist die Frist von einem Monat einzuhalten. Die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses durch einen minderjährigen Lehrling bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.</p>
<p>Die außerordentliche Auflösung durch den Lehrberechtigten ist nur dann wirksam, wenn vor der Auflösung ein Mediationsverfahren durchgeführt wurde. Dabei müssen verschiedene Fristen eingehalten werden.</p>
<p>Durch den Lehrberechtigten ist die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses nur dann wirksam, wenn der Lehrberechtigte die beabsichtigte außerordentliche Auflösung und die geplante Aufnahme eines Mediationsverfahrens dem Lehrling, der Lehrlingsstelle, der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice, der Arbeiterkammer und gegebenenfalls dem Betriebsrat sowie dem Jugendvertrauensrat spätestens am Ende des neunten oder einundzwanzigsten Lehrmonats mitgeteilt hat.</p>
<h4>Einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses</h4>
<p>Bei einer einvernehmlichen Auflösung muss eine Bescheinigung eines Arbeits- und Sozialgerichtes oder der Kammer für Arbeiter und Angestellte vorliegen, aus der hervorgeht, dass der Lehrling über die Bestimmungen betreffend die Endigung und die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses belehrt wurde. Diese Bescheinigung ist der Auflösungsanzeige an die Lehrlingsstelle anzuschließen.</p>
<h3>Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei freien Dienstverhältnissen</h3>
<p>Eine freie Dienstnehmerin bzw. ein freier Dienstnehmer schuldet ihre bzw. seine Arbeitskraft gegen Entgelt, ohne jedoch hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsablauf gebunden zu sein. In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen freiem und echtem Dienstnehmer nicht immer leicht, darum sollte jeder Fall spezifisch geprüft werden.</p>
<p>In der Sozialversicherung sind auch für freie Dienstnehmer Beiträge an die zuständige Österreichische Gesundheitskasse abzurechnen und abzuführen. Hierzu wird bei der Österreichischen Gesundheitskasse eine eigene Beitragskontonummer für freie Dienstnehmer benötigt. Weiters ist auch für freie Dienstnehmer der sozialversicherungsrechtliche Teil des Jahreslohnzettels an die Österreichische Gesundheitskasse zu übermitteln.</p>
<p>Im Steuerrecht sind freie Dienstnehmer wie Selbstständige zu behandeln und umsatzsteuer- und einkommensteuerpflichtig. Der Auftraggeber hat daher anstatt des Lohnzettels (L16) eine Jahresmeldung (Formular E109a) zu übermitteln, in welcher die geleisteten Entgelte inkl. Umsatzsteuer zu melden sind.</p>
<p>Das allgemeine Arbeitsrecht ist auf freie Dienstverhältnisse nicht anwendbar. Es gelten nur folgende arbeitsrechtliche Regelungen:</p>
<ul>
<li>Die Kündigungsfrist nach ABGB beträgt grundsätzlich 14 Tage, außer es handelt sich um Dienste höherer Art und das Dienstverhältnis dauert schon drei Monate, dann ist eine Frist von vier Wochen einzuhalten. Kündigungstermin gibt es hier keinen.</li>
<li>Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG) ist auch auf arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer anwendbar, weshalb die Schadenersatzpflicht des freien Dienstnehmers beschränkt ist.</li>
<li>Freie Dienstnehmer haben Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzettels.</li>
</ul>
</div>
<div id="text_kollektivvertragliche_abweichungen">
<h2>Kollektivvertragliche Abweichungen</h2>
<p>Die beschriebenen arbeitsrechtsrechtlichen Regelungen geben die aktuelle Gesetzlage wieder. Ist ein Kollektivvertrag vorhanden, so können die darin enthaltenen Bestimmungen von den gesetzlichen Regelungen abweichen.</p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
auslandsgeschaefte
Auslandsgeschäfte
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<p>Im Folgenden wird ein Überblick über einige umsatzsteuerliche Fragestellungen gegeben, die bei Auslandgeschäften auftreten. Auslandsgeschäfte können aber eine Vielzahl von anderen steuerlichen Themen betreffen und wären in einer individuellen Beratung abzuklären.</p>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_lieferungen_in_die_eu-mitgliedstaaten" id="lieferungen_in_die_eu-mitgliedstaaten" title="Lieferungen in die EU-Mitgliedstaaten">
Lieferungen in die EU-Mitgliedstaaten
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_innergemeinschaftlicher_versandhandel" id="innergemeinschaftlicher_versandhandel" title="Innergemeinschaftlicher Versandhandel">
Innergemeinschaftlicher Versandhandel
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_einfuhr-versandhandel" id="einfuhr-versandhandel" title="Einfuhr-Versandhandel">
Einfuhr-Versandhandel
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_grenzueberschreitende_dienstleistungen" id="grenzueberschreitende_dienstleistungen" title="Grenzüberschreitende Dienstleistungen">
Grenzüberschreitende Dienstleistungen
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_uid-bestaetigungsverfahren" id="uid-bestaetigungsverfahren" title="UID-Bestätigungsverfahren">
UID-Bestätigungsverfahren
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_vorsteuerrueckerstattung_aus_eu-staaten" id="vorsteuerrueckerstattung_aus_eu-staaten" title="Vorsteuerrückerstattung aus EU-Staaten">
Vorsteuerrückerstattung aus EU-Staaten
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_vorsteuerrueckerstattung_aus_einem_drittland" id="vorsteuerrueckerstattung_aus_einem_drittland" title="Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland">
Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_lieferungen_in_die_eu-mitgliedstaaten">
<h2>Lieferungen in die EU-Mitgliedstaaten</h2>
<p>Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt grundsätzlich vor, wenn</p>
<ul>
<li>ein Gegenstand in andere Mitgliedstaaten der EU befördert oder versendet wird</li>
<li>der Erwerber ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt bzw. eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist und</li>
<li>der Erwerb bei dem Abnehmer im anderen Mitgliedstaat steuerbar ist.</li>
</ul>
<p>Die Voraussetzungen sind buchmäßig nachzuweisen. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen auf die Steuerfreiheit der Lieferung auf der Rechnung hinweisen, z. B. mit „Steuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferung“ und zusätzlich zu ihrer eigenen UID-Nummer die UID-Nummer der Abnehmerin bzw. des Abnehmers vermerken. Der Versand, die Beförderungen oder die Abholung sind zu dokumentieren.</p>
<p>Der Eintrag in die Zusammenfassende Meldung und die UID-Nummer der Kundin bzw. des Kunden sind materiell-rechtliche Voraussetzungen, um eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei behandeln zu können.</p>
<p>Um die Empfangsbestätigungen oder Verbringungserklärungen zu vereinheitlichen, stellt die Finanzverwaltung Muster im Anhang zu den Umsatzsteuerrichtlinien zur Verfügung (Anhang 5 und 6 der UStR).</p>
<p><strong>Downloads:</strong></p>
<p><a title="Muster Empfangsbestätigung" href="https://atikon.com/common/infolisten_download/Muster_Empfangsbestaetigung_AT.pdf" target="_blank" rel="noopener">Muster Empfangsbestätigung</a><br /><a title="Muster Verbringungserklärung" href="https://www.atikon.com/common/infolisten_download/Muster_Verbringungserklaerung_AT.pdf" target="_blank" rel="noopener">Muster Verbringungserklärung</a></p>
<p><strong>Verbringungsnachweis</strong></p>
<p>a) Beförderungsnachweis</p>
<p>Wird der Gegenstand durch die Unternehmerin bzw. den Unternehmer oder durch die Abnehmerin bzw. den Abnehmer befördert, so werden folgende Nachweise benötigt:</p>
<ul>
<li>Durch- oder Abschrift der Rechnung</li>
<li>ein handelsüblicher Beleg, aus dem der Bestimmungsort hervorgeht (z. B. Lieferschein)</li>
<li>Empfangsbestätigung des Abnehmers</li>
</ul>
<p>b) Versendungsnachweis</p>
<p>Wird die Ware versendet, so bestehen die benötigten Nachweise aus einer Durch- oder Abschrift der Rechnung und einem Versendungsbeleg (z. B. Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen).</p>
<p>Ist es dem Unternehmer nicht möglich, den Versendungsnachweis in dieser Form zu erbringen, kann er den Nachweis wie im Fall einer Beförderung erbringen.</p>
<p>c) Abholbestätigung</p>
<p>Wird die Ware durch eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten abgeholt, ist es die Aufgabe der Lieferantin bzw. des Lieferanten, sich darüber Gewissheit zu verschaffen, dass die mit ihr bzw. ihm in Kontakt tretende Person dazu berechtigt ist, die Ware abzuholen. Allein die Kopie eines Reisepasses reicht dazu nicht aus. Es müssen noch eine Reihe anderer Nachweise erbracht werden.</p>
<p>Die Abholerin bzw. der Abholer muss eine schriftliche Erklärung, dass sie bzw. er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird, sowie eine Spezialvollmacht vorlegen.</p>
<p>Diese Spezialvollmacht muss beinhalten:</p>
<ul>
<li>eine Erklärung, dass der Abholende dazu berechtigt ist, die Ware abzuholen</li>
<li>die Identität des Abholenden</li>
<li>die Funktion des Abholers in Bezug auf die konkrete Lieferung (Leistungsempfänger, unselbständiger Erfüllungsgehilfe oder selbständiger dritter Unternehmer) muss eindeutig festgestellt werden können</li>
</ul>
<p>Eine Spezialvollmacht wird in folgenden Fällen nicht benötigt:</p>
<ul>
<li>bei Geschäftsbeziehungen, die über einen längeren Zeitraum gleich laufen</li>
<li>bei Abholung durch einen Dienstnehmer</li>
<li>bei Teillieferungen</li>
</ul>
<p>In diesen Fällen muss jedoch aus weiteren Unterlagen hervorgehen, dass der Lieferant über die bloße Vorlage von Geschäftspapieren beziehungsweise einer solchen allgemeinen Vollmacht hinausgehend mit dem Leistungsempfänger in Kontakt getreten ist und mit diesem die jeweiligen Modalitäten der Warenabholung vereinbart hat. Im Zweifel wird der konkrete Einzelfall geprüft.</p>
<p>Auch eine EU-Durchführungsverordnung normiert ab 1.1.2020 wie zu dokumentieren ist, dass die Gegenstände der Lieferung tatsächlich ins EU-Ausland gelangt sind. Diese EU-Durchführungsverordnung gilt ab 1.1.2020 in jedem Mitgliedstaat, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der österreichische Gesetzgeber hat in den erläuternden Bemerkungen zum Steuerreformgesetz 2020 nun darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Beförderung oder Versendung gemäß der bestehenden Verordnung des österreichischen Finanzministers oder gemäß der neuen EU-Durchführungsverordnung erfolgen kann.</p>
<p><strong>Buchnachweis</strong></p>
<p>Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und die UID-Nummer der Abnehmerin bzw. des Abnehmers müssen buchmäßig nachgewiesen werden. Diese Voraussetzungen müssen leicht nachprüfbar aus der Buchhaltung ersichtlich sein.</p>
<p>Bei der innergemeinschaftlichen Lieferung muss aufgezeichnet werden:</p>
<ul>
<li>Name, Anschrift, UID–Nummer des Abnehmers</li>
<li>Name, Anschrift des Beauftragten (wenn die Ware abgeholt wird)</li>
<li>handelsübliche Bezeichnung und Menge des gelieferten Gegenstandes</li>
<li>Lieferdatum</li>
<li>vereinbartes Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung</li>
<li>Art und Umfang der Be- oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung</li>
<li>Beförderung und Versendung in andere EU-Mitgliedstaaten</li>
<li>Bestimmungsort</li>
</ul>
<p><strong>Zusammenfassende Meldung (ZM)</strong></p>
<p>Jeder Unternehmer, der</p>
<ul>
<li>innergemeinschaftliche Lieferungen durchführt</li>
<li>in EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtige sonstige Leistungen ausführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, wenn sich der Leistungsort nach dem Empfängerortprinzip laut Generalklausel richtet</li>
<li>Dreiecksgeschäfte innerhalb der EU durchführt</li>
</ul>
<p>hat eine Zusammenfassende Meldung (ZM) zu erstellen. Sie ist elektronisch mittels FinanzOnline einzureichen. Die ZM ist monatlich abzugeben, wenn die Unternehmerin bzw. der Unternehmer ihre bzw. seine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ebenfalls monatlich übermittelt.</p>
<p>Hat der Unternehmer seine UVA quartalsweise abzugeben, bleibt es bei der quartalsweisen Übermittlung der ZM. Die Übermittlung hat in beiden Fällen <strong>bis zum Ende des Folgemonats</strong> zu erfolgen. Maßgeblich für die Meldung an die Finanz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.</p>
<p><strong>Inhalt der Zusammenfassenden Meldung</strong></p>
<p>Die Zusammenfassende Meldung (ZM) muss die UID der Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner und den Gesamtwert aller an sie ausgeführten innergemeinschaftlichen Umsätze enthalten. In bestimmten Fällen sind noch weitere Angaben zu machen.</p>
</div>
<div id="text_innergemeinschaftlicher_versandhandel">
<h2>Innergemeinschaftlicher Versandhandel</h2>
<p>Ein inngemeinschaftlicher Versandhandel (Regelung ab 1.7.2021) liegt vor bei Lieferungen von Gegenständen,</p>
<ul>
<li>die durch den Lieferer oder für dessen Rechnung</li>
<li>von einem anderen Mitgliedstaat als jenem, in dem die Beförderung oder Versendung (an den Abnehmer) endet, versandt oder befördert werden. Umfasst sind auch jene Lieferungen, an deren Beförderung oder Versendung der Lieferer indirekt beteiligt ist.</li>
</ul>
<p>Dies gilt für Lieferungen an</p>
<ul>
<li>private Abnehmer (bzw. Unternehmer, die sich nicht als solche zu erkennen geben),</li>
<li>Unternehmer, die nur unecht steuerbefreite Umsätze ausführen,</li>
<li>ein Kleinunternehmer, der nach dem Recht des für die Besteuerung zuständigen Mitgliedstaates von der Steuer befreit ist oder auf andere Weise von der Besteuerung ausgenommen ist,</li>
<li>pauschalierte Landwirte,</li>
<li>juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (z. B. Gemeinden) bzw. nicht für ihr Unternehmen tätig werden,</li>
</ul>
<p>Beim innergemeinschaftlichen Versandhandel gilt die Lieferung als dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer endet.</p>
<p>Die Lieferschwelle gilt ab 1.7.2021 nicht mehr.</p>
<p>Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Lieferung von Gegenständen innerhalb der EU durch einen Drittlands-Unternehmer an einen Nichtunternehmer durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle (z. B. Marktplatz, Plattform, Portal u. ä.) unterstützen, werden behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten.</p>
<p><strong>Kleinstunternehmerregelung:</strong></p>
<p>Die Versandhandelsregelung ist nicht anzuwenden, wenn</p>
<ol>
<li>a) der Unternehmer sein Unternehmen in einem Mitgliedstaat betreibt und außerhalb dieses Mitgliedstaates keine Betriebstätte hat,</li>
<li>b) die Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden, und</li>
<li>c) die maßgebliche Umsatzgrenze für bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen in Höhe von € 10.000,00 nicht überschreiten.</li>
</ol>
<p>Die Umsatzgrenze berechnet sich aus dem Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze ins übrige Gemeinschaftsgebiet zuzüglich der Umsätze für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmerinnen und Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet.</p>
<p>Die Kleinstunternehmerin bzw. der Kleinstunternehmer kann auf die Anwendung dieser Regelung verzichten.</p>
<p><strong>Sonderregelung EU-One-Stop-Shop (EU-OSS)</strong></p>
<p>Unternehmerinnen und Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmerinnen und Nichtunternehmer oder bestimmte Lieferungen in der EU erbringen, können sich unter gewissen Voraussetzungen dazu entscheiden, Umsätze über den EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) zu erklären. Der Unternehmer wird somit nur in einem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst und kann die in anderen Mitgliedstaaten geschuldete Umsatzsteuer von dort aus im EU-OSS erklären und abführen.</p>
<p>Der EU-OSS kann für die folgenden Umsätze verwendet werden:</p>
<ul>
<li>Sonstige Leistungen an Nichtunternehmer, die in einem Mitgliedstaat ausgeführt werden, in dem der Unternehmer weder den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine Betriebsstätte hat (d.h. nicht niedergelassen ist).</li>
<li>Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze.</li>
<li>Innerstaatliche Lieferungen einer Plattform, deren Beginn und Ende im selben Mitgliedstaat liegen, und für die die Plattform Steuerschuldner ist.</li>
</ul>
<p>Für die Anwendung der Sonderregelung EU-OSS ist die Beachtung bestimmter Voraussetzungen und weitere Regelungen erforderlich. Für Drittlandsunternehmer gelten abweichende Regelungen.</p>
</div>
<div id="text_einfuhr-versandhandel">
<h2>Einfuhr-Versandhandel</h2>
<p>Ein Einfuhr-Versandhandel liegt vor bei Lieferungen an eine Abnehmerin bzw. einen Abnehmer, die bzw. der Nichtunternehmerin bzw. Nichtunternehmer ist, bei denen Gegenstände durch die Lieferin bzw. den Lieferer oder für dessen Rechnung vom Drittlandsgebiet in einen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden. Umfasst sind auch jene Lieferungen, an deren Beförderung oder Versendung der Lieferer indirekt beteiligt ist.</p>
<p>Dies gilt nicht für die Lieferung neuer Fahrzeuge. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gilt dies nur für Lieferungen an Nichtunternehmer, die keine juristischen Personen sind.</p>
<p>Beim Einfuhr-Versandhandel gilt die Lieferung als dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung endet (Bestimmungsland), wenn</p>
<ol>
<li>a) der Gegenstand in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt wird, als jenem, in dem die Beförderung oder Versendung endet, oder</li>
<li>b) der Unternehmer die Sonderregelung für den Einfuhrversandhandel (I-OSS) in Anspruch nimmt.</li>
</ol>
<p>In diesem Zusammenhang entfällt auch die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen, deren Wert € 22,00 nicht übersteigen.</p>
<p>Unternehmer, die Einfuhr-Versandhandelsumsätze, bei denen der Einzelwert der Waren je Sendung € 150,00 nicht übersteigt, durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle (z. B. Marktplatz, Plattform, Portal u. ä.) unterstützen, werden behandelt, als ob sie diese Gegenstände selbst erhalten und geliefert hätten.</p>
<p><strong>Sonderregelung für Einfuhr-Versandhandel (IOSS – Import-One-Stop-Shop) </strong></p>
<p>Bestimmte Unternehmerinnen und Unternehmer können für Einfuhr-Versandhandel, bei dem der Einzelwert der Waren je Sendung € 150,00 nicht übersteigt, auf Antrag eine Sonderregelung in Anspruch nehmen, bei der alle entsprechenden Einfuhr-Versandhandelsumsätze innerhalb der EU in einem Mitgliedstaat erklärt werden können. Dies gilt nicht für verbrauchssteuerpflichtige Waren.</p>
<p>Wird diese Sonderregelung in Anspruch genommen, ist die Einfuhr von jenen Gegenständen von der Umsatzsteuer befreit, für die die Umsatzsteuer im Rahmen der Sonderregelung erklärt wurde.</p>
<p>Für die Anwendung der Sonderregelung IOSS ist die Beachtung bestimmter Voraussetzungen und weitere Regelungen erforderlich</p>
</div>
<div id="text_grenzueberschreitende_dienstleistungen">
<h2>Grenzüberschreitende Dienstleistungen</h2>
<p>Neben grenzüberschreitenden Lieferungen lösen auch grenzüberschreitende Dienstleistungen unterschiedliche Registrierungs- und Steuerpflichten aus.</p>
<p>Im Umsatzsteuergesetz findet sich nur eine rein negative Abgrenzung der sonstigen Leistungen zu Lieferungen. Sonstige Leistungen sind danach alle Leistungen, die keine Lieferungen darstellen.</p>
<h3>Ort der Dienstleistung</h3>
<p>Bei Dienstleistungen mit Auslandsbezug ist es für den Fiskus wichtig festzustellen, wo tatsächlich der Ort der Dienstleistung ist. Daran geknüpft ist, welcher Staat die Umsatzsteuer aus dieser Leistung lukrieren kann.</p>
<p>Um festzustellen, an welchen Staat nun eine etwaige Umsatzsteuer abzuführen ist, ist es notwendig, den Ort der sonstigen Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zu definieren. Dabei muss man im Wesentlichen in zwei Schritten vorgehen:</p>
<h4>1. Schritt: Ist mein Leistungsempfänger Unternehmer oder nicht?</h4>
<p>Bei sonstigen Leistungen ist zu unterscheiden, ob die Empfängerin bzw. der Empfänger der Leistung eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer oder eine Nichtunternehmerin bzw. ein Nichtunternehmer ist.</p>
<p>Für die Frage, wann eine sonstige Leistung von einem Unternehmer an einen Unternehmer erbracht wird, wurde der Unternehmerbegriff ausgedehnt.</p>
<p>Als Unternehmer gilt u. a.,</p>
<ul>
<li>wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt und eine Einnahmenerzielung verfolgt. Eine Gewinnerzielungsabsicht muss nicht vorliegen. Dazu zählen z. B. auch (USt-)pauschalierte Land- und Forstwirte.</li>
<li>ein Unternehmer, der ausschließlich steuerfreie Umsätze bewirkt, z. B. Kleinunternehmer, Arzt.</li>
<li>eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person mit einer UID-Nummer, z. B. Gemeinde, Verein.</li>
</ul>
<p>Unter diesen ausgedehnten Unternehmerbegriff können z. B. auch fallen: Körperschaften öffentlichen Rechts, Liebhaberei-Betriebe, Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, gemeinnützige Vereine und Privatstiftungen.</p>
<p>Nicht unter diese Regelung fallen Dienstleistungen, die ausschließlich für den Privatbereich des Unternehmers oder für den Bedarf seines Personals erbracht werden und dies bereits im Zeitpunkt des Leistungsbezugs feststeht. In diesem Fall kommen die Regelungen für Nichtunternehmer zur Anwendung.</p>
<p>Sonstige Leistungen, die ihrer Art nach mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für das Unternehmen bestimmt sind, sind zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen</li>
<li>von Zahnärzten und Zahntechnikern erbrachte sonstige Leistungen</li>
<li>persönliche und häusliche Pflegeleistungen</li>
<li>Betreuung von Kindern und Jugendlichen</li>
</ul>
<h4>2. Schritt: Welche Leistung wurde erbracht?</h4>
<p>Im 2. Schritt ist zu klären, welche Leistung erbracht wird. Daraus bestimmt sich der Ort, an dem die sonstige Leistung steuerbar ist.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Generell gilt (Generalklausel):</span></p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Leistungsempfänger ist Unternehmer</th><th scope="col">Leistungsempfänger ist Nichtunternehmer</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Ort, an dem der Empfänger sein Unternehmen betreibt <strong>(Empfängerort)</strong>.</td><td>Ort, an dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt <strong>(Unternehmerort)</strong>.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Diese Grundregel ist immer anzuwenden, außer es handelt sich um eine sonstige Leistung, für die eine Sonderregel vorhanden ist, wie zum Beispiel:</p>
<h5>Vermittlungsleistung</h5>
<p>Eine Vermittlung liegt vor, wenn eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer einen Leistungsaustausch zwischen einer Leistungsempfängerin bzw. einem Leistungsempfänger und einer bzw. einem Leistenden herbeiführt. Die Vermittlerin bzw. der Vermittler tätigt ihre bzw. seine Leistung in fremdem Namen und auf fremde Rechnung.</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Leistungsempfänger ist Unternehmer</th><th scope="col">Leistungsempfänger ist Nichtunternehmer</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Empfängerort</td><td>Ort, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h5>Grundstücksleistung</h5>
<p>Grundstücksleistungen sind z. B. auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und von Wohn- und Schlafräumen, die Leistungen eines Grundstücksmaklers, Leistungen zur Vorbereitung oder zur Koordinierung von Bauleistungen mit Bezug auf ein konkretes Grundstück.</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Leistungsempfänger ist Unternehmer</th><th scope="col">Leistungsempfänger ist Nichtunternehmer</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Grundstücksort</td><td>Grundstücksort</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Nur Dienstleistungen, die in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit dem Grundstück stehen, werden als Grundstücksleistungen betrachtet: So fällt beispielsweise die Erstellung von Bauplänen für ein konkretes Grundstück unter die Kategorie Grundstücksleistung, eine Planerstellung ohne Bezug auf ein konkretes Grundstück jedoch nicht. Ebenso sind Reparaturarbeiten an einem Gebäude eine Grundstücksleistung, die Reparatur oder Wartung von Maschinen, die kein fester Bestandteil des Grundstücks sind oder sein werden, jedoch nicht.</p>
<h5>Personenbeförderung</h5>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Leistungsempfänger ist Unternehmer</th><th scope="col">Leistungsempfänger ist Nichtunternehmer</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Ort, an dem die Beförderung stattfindet.</td><td>Ort, an dem die Beförderung stattfindet.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h5>Güterbeförderung innerhalb der EU</h5>
<p>Zu einer Güterbeförderungsleistung gehören auch die Beförderungsnebenleistungen. Das sind z. B. das Be- und Entladen, die Lagerung und alle anderen Leistungen, die eng mit der Beförderungsleistung verbunden sind.</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Leistungsempfänger ist Unternehmer</th><th scope="col">Leistungsempfänger ist Nichtunternehmer</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Empfängerort</td><td>Abgangsort</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h5><strong>Leistungen in Zusammenhang mit kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen und unterhaltenden Tätigkeiten</strong></h5>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Leistungsempfänger
ist Unternehmer</th><th scope="col">Leistungsempfänger
ist Nichtunternehmer</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Empfängerortprinzip</td><td>Ort, an dem der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h5>Eintrittsberechtigung</h5>
<p>Darunter fallen auch alle mit den Eintrittsberechtigungen zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische und ähnliche Veranstaltungen</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Leistungsempfänger
ist Unternehmer</th><th scope="col">Leistungsempfänger
ist Nichtunternehmer</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet.</td><td>Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h5>Kurzfriste Vermietung eines Beförderungsmittels</h5>
<p><strong>Kurzfristige Vermietung:</strong></p>
<ul>
<li>nicht mehr als 90 Tage bei Wasserfahrzeugen</li>
<li>nicht mehr als 30 Tage bei allen anderen Beförderungsmitteln</li>
</ul>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Leistungsempfänger
ist Unternehmer</th><th scope="col">Leistungsempfänger
ist Nichtunternehmer</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Ort, an dem das Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.</td><td>Ort, an dem das Beförderungsmittel dem Leistungsempfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h5>Langfristige Vermietung eines Beförderungsmittels</h5>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Leistungsempfänger
ist Unternehmer</th><th scope="col">Leistungsempfänger
ist Nichtunternehmer</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Empfängerort</td><td>Empfängerort (Ausnahme Sportboote: Ort, an dem das Boot zur Verfügung gestellt wird, wenn der leistende Unternehmer dort sein Unternehmen betreibt.)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Weiters gibt es Sonderregelungen für bestimmte Leistungen (Katalogleistungen), wenn der Empfänger der Leistung eine Privatperson im Drittland ist.</p>
<p><strong>Telekommunikations- bzw. Rundfunkdienstleistungen und elektronische Dienstleistungen</strong></p>
<p>Für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen oder Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Privatpersonen innerhalb der EU gilt: Die Steuerpflicht liegt am Empfängerort. Der Empfängerort ist dort, wo die bzw. der private Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger ihren bzw. seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die leistende Unternehmerin bzw. der leistende Unternehmer muss bei jeder Leistung ermitteln, wo die Kundin bzw. der Kunde ansässig ist.</p>
<p>Der leistende Unternehmer muss daher grundsätzlich die ausländischen Steuerbeträge an die jeweiligen ausländischen Finanzverwaltungen abführen. Für Unternehmen, deren Umsatz für diese Leistungen den Betrag von € 10.000,00 im vorangegangen Kalenderjahr nicht und im laufenden Kalenderjahr noch nicht überstiegen hat, gilt eine Ausnahme vom Empfängerortprinzip. In diesem Fall sind diese Leistungen am Unternehmerort steuerbar. Beim Vorliegen aller Voraussetzungen kann gegebenenfalls auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden und die Umsätze sind somit von der Umsatzsteuer befreit. Der Unternehmer kann auf diese Regelung verzichten und ist an diesen Verzicht für mindestens zwei Kalenderjahre gebunden.</p>
<p>Die Erleichterung für Kleinstunternehmer umfasst seit 1.7.2021 Umsätze aus innergemeinschaftlichen Versandhandel und elektronisch erbrachte sonstige Leistungen oder Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Privatpersonen innerhalb der EU. Voraussetzung ist unter anderem, dass die betroffenen Umsätze in andere Mitgliedstaaten insgesamt den Betrag von € 10.000,00 nicht übersteigen.</p>
<p>Wie oben beschrieben hat der leistende Unternehmer grundsätzlich ausländische Steuerbeträge an die jeweiligen ausländischen Finanzverwaltungen abzuführen. Die Umsätze aus obigen Leistungen können aber unter bestimmten Voraussetzungen zentral auf einem eigenen Webportal, dem sogenannten Mini-One-Stop-Shop (MOSS), über FinanzOnline erklärt werden. Wird rechtzeitig ein entsprechender Antrag gestellt und der MOSS genützt, entfällt die Verpflichtung sich in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem diese Leistungen erbracht werden, für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren zu lassen und dort Steuererklärungen einzureichen und Zahlungen zu tätigen.</p>
<p>Seit 1.7.2021 wird der MOSS auf alle B2C-Dienstleistungen eines Unternehmers, deren Leistungsort in einem Mitgliedstaat liegt, in dem er keine Niederlassung hat, ausgeweitet. Hier sind unterschiedliche Regelungen für EU-Unternehmer (EU-OSS) und Drittlandunternehmer (Nicht-EU-OSS) vorgesehen.</p>
<h3>Sie erbringen eine grenzüberschreitende Dienstleistung</h3>
<p>Erbringen Sie Dienstleistungen, deren Leistungsort im Ausland ist, so ist diese Leistung im Ausland der Umsatzsteuer zu unterwerfen.</p>
<p>Die Ausgangsrechnung wäre grundsätzlich also auch mit ausländischer Umsatzsteuer auszustellen und diese Steuer ist an das ausländische Finanzamt abzuführen. Ist die Leistungsempfängerin bzw. der Leistungsempfänger eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer, geht diese Steuer in vielen Fällen aber auf den ausländischen Leistungsempfänger über (Reverse Charge) und man erspart sich als Leistungsbringerin bzw. Leistungserbringer damit die Steuererklärung im Ausland. Ausgangsrechnungen an Unternehmer sind in diesen Fällen daher ohne Umsatzsteuer auszustellen. Weisen Sie z. B. mit dem Text "Übergang der Steuerschuld" auf Ihrer Rechnung darauf hin und führen Sie beide UID-Nummern auf der Rechnung an. Die Rechnung muss spätestens am 15. Tag des auf die Leistung folgenden Monats ausgestellt werden.</p>
<p><em>Beispiel: Die Leistung wird im Juni 2023 erbracht. Daher muss die Rechnung bis 15. Juli 2023 ausgestellt werden.</em></p>
<h4>Meldungen an die Finanz</h4>
<p>Dienstleistungen mit Leistungsort in einem anderem EU-Mitgliedstaat, für welche es zum Übergang der Steuerschuld auf die Leistungsempfängerin bzw. den Leistungsempfänger kommt, sind auch in die <strong>Zusammenfassenden Meldungen</strong> aufzunehmen, welche der österreichischen Finanz bis zum Ablauf des auf den Meldezeitraum (Monat/Quartal) folgenden Kalendermonates elektronisch zu übermitteln sind. Betroffen sind nur Dienstleistungen, die unter die Generalklausel (Empfängerortprinzip) fallen. Beachten Sie auch, dass Sie für diese Meldungen die gültigen und bestätigten UID-Nummern Ihrer Kundinnen und Kunden benötigen.</p>
<h3>Für Empfänger von Dienstleistungen</h3>
<p>Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die sonstige Leistungen aus dem Ausland empfangen, deren Leistungsort Österreich ist, und auf die die Steuerschuld übergeht, brauchen eine <strong>UID-Nummer</strong>. Dies gilt auch für Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, unecht befreite Unternehmerinnen und Unternehmer und Landwirtinnen und Landwirte.</p>
<p><strong>Eingangsrechnung</strong></p>
<p>Erhalten Sie eine Rechnung einer ausländischen Dienstleisterin bzw. eines ausländischen Dienstleisters mit Leistungsort Österreich, so wird Sie Ihre Lieferantin bzw. Ihr Lieferant in vielen Fällen auf den Übergang der Steuerschuld hinweisen. Sollte fälschlicherweise eine ausländische Umsatzsteuer ausgewiesen sein, so ist diese auch im Zuge einer Vorsteuerrückerstattung im Ausland meist nicht lukrierbar. Lassen Sie diese Rechnungen vom Lieferanten berichtigen und bezahlen Sie nur den Nettobetrag.</p>
<p><strong>Meldungen an die Finanz</strong></p>
<p>Eingangsrechnungen, bei denen die Steuerschuld auf Sie übergeht, sind in Summe der Finanz in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung zu melden. Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird in der gleichen UVA der gleiche Betrag als Vorsteuer aus Reverse Charge wieder abgezogen (ein Nullsummenspiel).</p>
</div>
<div id="text_uid-bestaetigungsverfahren">
<h2>UID-Bestätigungsverfahren</h2>
<p>Damit sich Unternehmerinnen und Unternehmer von der Gültigkeit der UID-Nummer einer EU-Geschäftspartnerin bzw. eines EU-Geschäftspartners überzeugen können, wurde EU-weit das sogenannte Bestätigungsverfahren eingeführt.</p>
<p>Hat ein Unternehmer eine Lieferung steuerfrei behandelt und stellt sich in der Folge heraus, dass die UID-Nummer nicht richtig ist, ist die Steuerbefreiung grundsätzlich verwirkt. Es sei denn, dass die Inanspruchnahme auf unrichtigen Angaben der Abnehmerin bzw. des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben trotz Anwendung der Sorgfalt einer ordentlichen Kauffrau bzw. eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer.</p>
<p>Auch bei Inlandslieferungen muss von der Rechnungsempfängerin bzw. vom Rechnungsempfänger die UID-Nummer überprüft werden. Ist diese nicht gültig, geht für den Rechnungsempfänger das Recht auf einen Vorsteuerabzug verloren.</p>
<p>Die Überprüfung ist am einfachsten mittels FinanzOnline möglich:</p>
<p>Auf <a href="https://finanzonline.bmf.gv.at/" target="_blank" rel="noopener">finanzonline.bmf.gv.at</a> können Sie nach Eingabe Ihrer Zugangsdaten diese Überprüfung im Menü „Eingaben“ unter „Anträge“ und „UID-Bestätigung“ durchführen. Durch Eingabe der eigenen UID und jener Ihrer Kundin bzw. Ihres Kunden bzw. Lieferantin bzw. Lieferanten erhalten Sie den gespeicherten Namen und die Adresse ausgegeben (Stufe 2 Überprüfung). Diese Ausgabe ist als Ausdruck zu den Buchhaltungsunterlagen zu nehmen.</p>
<p>Die UID-Abfrage hat verpflichtend elektronisch zu erfolgen. Eine Anfrage nach Stufe 2 soll insbesondere dann angewendet werden,</p>
<ul>
<li>wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Warenempfängers bestehen,</li>
<li>wenn mit einem Geschäftspartner erstmals Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden,</li>
<li>bei Gelegenheitskunden und</li>
<li>bei Abholfällen.</li>
</ul>
</div>
<div id="text_vorsteuerrueckerstattung_aus_eu-staaten">
<h2>Vorsteuerrückerstattung aus EU-Staaten</h2>
<p>Österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. Ebenso können sich ausländische Unternehmen die österreichische Vorsteuer rückerstatten lassen.</p>
<p><strong>Voraussetzung</strong> für die Vorsteuererstattung ist, dass der Unternehmer</p>
<ul>
<li>im EU-Mitgliedsstaat der Erstattung nicht ansässig ist,</li>
<li>im EU-Mitgliedstaat keine Umsätze – ausgenommen bestimmte Beförderungsleistungen, bestimmte auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen oder Reverse Charge Umsätze - getätigt hat und</li>
<li>mit seinen Umsätzen im Ansässigkeitsstaat vorsteuerabzugsberechtigt ist.</li>
</ul>
<h3>Wie läuft nun das Verfahren ab?</h3>
<p>Der Antrag ist elektronisch zu machen (in Österreich über FinanzOnline).</p>
<p>Der Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers ist nicht mehr notwendig (Unternehmerbescheinigung). Der Antrag wird bei Nichterfüllen der Voraussetzungen im Ansässigkeitsstaat einfach nicht weitergeleitet. Für jede Rechnung sind im elektronischen Antrag bestimmte Angaben zu machen: Name, Anschrift und UID-Nummer der bzw. des Leistenden, Rechnungsdatum und -nummer, Nettobetrag und Umsatzsteuerbetrag, hiervon der abzugsfähige Betrag, Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen, aufgeschlüsselt nach einer Kennziffer von 1 bis 10. Es müssen keine Originalbelege übermittelt werden.</p>
<p>Die Übermittlung von Kopien jener Rechnungen, deren Steuerbemessungsgrundlage mindestens € 1.000,00 (bzw. € 250,00 bei Kraftstoffrechnungen) beträgt, kann verlangt werden. Der Mitgliedsstaat der Erstattung kann vom Antragsteller auch eine Beschreibung seiner Geschäftstätigkeit verlangen sowie die Sprache festlegen, in welcher die Angaben im Erstattungsantrag zu erfolgen haben. Die Frist, bis zu der spätestens der Antrag gestellt werden muss, ist der 30.9. des folgenden Kalenderjahres.</p>
<p>Der Erstattungsantrag darf einen Betrag von € 400,00 (bzw. € 50,00 bei Antragstellung für ein ganzes Kalenderjahr oder den Rest eines Kalenderjahres) nicht unterschreiten.</p>
<p>Nach Antragstellung können zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wie z. B. Rechnungskopien oder -originale.</p>
<p>Zwei Monate nach Eingang von angeforderten Informationen, jedenfalls aber innerhalb von acht Monaten nach Eingang des Erstattungsantrages, wird die Entscheidung über eine vollständige oder teilweise Erstattung mitgeteilt. Der erstattungsfähige Betrag wird daraufhin innerhalb von zehn Werktagen erstattet.</p>
<p>Festsetzung einer Säumnisabgeltung unter bestimmten Voraussetzungen.</p>
</div>
<div id="text_vorsteuerrueckerstattung_aus_einem_drittland">
<h2>Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland</h2>
<p>Mangels Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts ist das nationale Recht des jeweiligen Erstattungsstaates maßgeblich. So gilt für diese Erstattungsanträge von Drittlandsunternehmern in Österreich insbesondere weiterhin eine Erstattungsfrist von sechs Monaten (bis 30. Juni des Folgejahres).</p>
<p>Für eine Vorsteuerrückerstattung aus einem Drittland muss ein Antrag in Papierform gestellt und die Originalbelege mitgeschickt werden. Wir empfehlen Ihnen, die Originalbelege vorher zu kopieren. Dem Antrag ist weiters eine vom Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung beizulegen.</p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
faq_buchhaltung
FAQ – Buchhaltung
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_welche_belege_benoetigen_sie_fuer_die_erstellung_der_laufenden_buchhaltung_und_wie_muessen_diese_geordnet_sein_" id="welche_belege_benoetigen_sie_fuer_die_erstellung_der_laufenden_buchhaltung_und_wie_muessen_diese_geordnet_sein_" title="Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?">
Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_welche_merkmale_muss_eine_rechnung_beinhalten_" id="welche_merkmale_muss_eine_rechnung_beinhalten_" title="Welche Merkmale muss eine Rechnung beinhalten?">
Welche Merkmale muss eine Rechnung beinhalten?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_was_sind_kleinbetragsrechnungen_" id="was_sind_kleinbetragsrechnungen_" title="Was sind Kleinbetragsrechnungen?">
Was sind Kleinbetragsrechnungen?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_wie_stelle_ich_bei_anzahlungen_alle_rechnungen_und_die_endabrechnung_richtig_aus_" id="wie_stelle_ich_bei_anzahlungen_alle_rechnungen_und_die_endabrechnung_richtig_aus_" title="Wie stelle ich bei Anzahlungen alle Rechnungen und die Endabrechnung richtig aus?">
Wie stelle ich bei Anzahlungen alle Rechnungen und die Endabrechnung richtig aus?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_ich_will_den_steuerberater_wechseln_welche_unterlagen_benoetigen_sie_von_mir_" id="ich_will_den_steuerberater_wechseln_welche_unterlagen_benoetigen_sie_von_mir_" title="Ich will den Steuerberater wechseln, welche Unterlagen benötigen Sie von mir?">
Ich will den Steuerberater wechseln, welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_wann_bin_ich_zur_buchfuehrung_verpflichtet_" id="wann_bin_ich_zur_buchfuehrung_verpflichtet_" title="Wann bin ich zur Buchführung verpflichtet?">
Wann bin ich zur Buchführung verpflichtet?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_welche_formvorschriften_sind_beim_fuehren_von_buechern_zu_beachten_" id="welche_formvorschriften_sind_beim_fuehren_von_buechern_zu_beachten_" title="Welche Formvorschriften sind beim Führen von Büchern zu beachten?">
Welche Formvorschriften sind beim Führen von Büchern zu beachten?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_welche_unterlagen_muessen_aufbewahrt_werden_" id="welche_unterlagen_muessen_aufbewahrt_werden_" title="Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?">
Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_wie_lang_muss_ich_meine_unterlagen_aufbewahren_" id="wie_lang_muss_ich_meine_unterlagen_aufbewahren_" title="Wie lang muss ich meine Unterlagen aufbewahren?">
Wie lang muss ich meine Unterlagen aufbewahren?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_was_muss_bei_der_erstellung_eines_fahrtenbuches_beachtet_werden_" id="was_muss_bei_der_erstellung_eines_fahrtenbuches_beachtet_werden_" title="Was muss bei der Erstellung eines Fahrtenbuches beachtet werden?">
Was muss bei der Erstellung eines Fahrtenbuches beachtet werden?
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_welche_belege_benoetigen_sie_fuer_die_erstellung_der_laufenden_buchhaltung_und_wie_muessen_diese_geordnet_sein_">
<h2>Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?</h2>
<p>Es ist zu unterscheiden, ob Sie ein Bilanzierer oder ob Sie ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind.</p>
<p>Wenn Sie bilanzieren, müssen Sie folgende Unterlagen chronologisch ordnen:</p>
<ul>
<li>die Ausgangsrechnungen getrennt von den Eingangsrechnungen</li>
<li>die Bankauszüge und die dazugehörigen Überweisungsbelege getrennt nach den jeweiligen Banken und Konten</li>
<li>die Auszüge für Kreditkarten nach Kreditkartenunternehmen getrennt</li>
</ul>
<p>Weiters benötigen wir einen Ausdruck bzw. Kopie des Kassabuches.</p>
<p>Wenn Sie ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind, müssen die Bankauszüge bzw. Kreditkartenauszüge getrennt nach Banken und Konten bzw. Kreditkartenunternehmen chronologisch geordnet werden. Jedem Kontoauszug sind die betreffenden Ausgangs- und Eingangsrechnungen beizulegen. Ferner benötigen wir einen Ausdruck bzw. eine Kopie des Kassabuches.</p>
</div>
<div id="text_welche_merkmale_muss_eine_rechnung_beinhalten_">
<h2>Welche Merkmale muss eine Rechnung beinhalten?</h2>
<p><em>Hinweis: Zwischen den Rechnungsmerkmalen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und den Merkmalen, die Belege aufgrund der Belegerteilungspflicht ab 1.1.2016 enthalten müssen, gibt es Unterschiede.</em></p>
<p>Umsatzsteuerpflichtige Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, auf ihren Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben zu machen:</p>
<ul>
<li>Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers</li>
<li>Name und Anschrift des Empfängers</li>
<li>Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung</li>
<li>Tag der Lieferung oder Zeitraum, über den sich die Dienstleistung erstreckt</li>
<li>Nettobetrag, Steuersatz, Bruttobetrag, Steuerbetrag</li>
<li>besteht eine Steuerbefreiung, dann einen Hinweis darauf</li>
<li>Ausstellungsdatum</li>
<li>einmalige fortlaufende Nummer</li>
<li>UID-Nummer des liefernden/leistenden Unternehmers (sofern die Leistung/Lieferung zum Vorsteuerabzug berechtigt)</li>
<li>UID-Nummer des Lieferungs- oder Leistungsempfängers, bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,00 (brutto) übersteigt</li>
<li>Reverse-Charge-Fall: UID-Nummer des Leistungsempfänger und Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld</li>
<li>ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung, wenn sie angewendet wird (z. B. Autohandel oder Antiquitätenhändler)</li>
</ul>
<p><strong>Beispiel:</strong> <a title="Link" href="https://www.atikon.com/common/infolisten_download/Rechnungsmuster.pdf" target="_blank" rel="noopener">Rechnungsmuster.pdf</a></p>
</div>
<div id="text_was_sind_kleinbetragsrechnungen_">
<h2>Was sind Kleinbetragsrechnungen?</h2>
<p>Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 400,00 nicht übersteigt. Folgende Angaben sind zu machen:</p>
<ol>
<li>Name und Anschrift des Rechnungsausstellers</li>
<li>Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung</li>
<li>Tag der Lieferung oder Zeitraum, über den sich die Dienstleistung erstreckt</li>
<li>Bruttobetrag, Steuersatz</li>
<li>Ausstellungsdatum</li>
</ol>
<p>Bei Kleinbetragsrechnungen muss die Vorsteuer mit dem angegebenen Steuersatz herausgerechnet werden und kann bei entsprechender Vorsteuerabzugsberechtigung geltend gemacht werden.</p>
</div>
<div id="text_wie_stelle_ich_bei_anzahlungen_alle_rechnungen_und_die_endabrechnung_richtig_aus_">
<h2>Wie stelle ich bei Anzahlungen alle Rechnungen und die Endabrechnung richtig aus?</h2>
<p>Damit Ihre Kundinnen und Kunden sich auch schon bei Anzahlungen die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können, müssen Sie die Umsatzsteuer auf einer Anzahlungsrechnung ebenfalls ausweisen. Auch in diesem Fall müssen die gesetzlichen Rechnungsmerkmale in der Rechnung vorhanden sein.</p>
<p><strong>Bei der Endabrechnung müssen Sie jedoch vorsichtig sein:</strong></p>
<p>Wird über die tatsächlich erbrachte Leistung insgesamt abgerechnet („Endrechnung“), so sind in ihr die vor Ausführung der Leistung vereinnahmten Anzahlungen und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen (wenn Sie über diese Anzahlungen Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis ausgestellt haben). Sie erstellen also eine ganz „normale“ Rechnung über das Gesamtprojekt und ziehen dann die einzelnen vereinnahmten Anzahlungen mit den jeweils darauf entfallenden Steuerbeträgen ab. Es genügt aber auch, wenn der Gesamtbetrag der Anzahlungen und die darauf entfallenden Steuerbeträge in einer Summe angeführt werden.</p>
<p>Oder in der Endabrechnung wird die Umsatzsteuer nicht vom Gesamtentgelt, sondern nur hinsichtlich des Restentgelts ausgewiesen.</p>
<p>Zum Beispiel:</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="odd">
<td>Gesamtentgelt netto</td>
<td>€</td>
<td><span class="amount">9.000,00</span></td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="even">
<td>Anzahlungen</td>
<td>€</td>
<td><span class="amount">-6.500,00</span></td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Restentgelt netto</td>
<td>€</td>
<td><span class="amount">2.500,00</span></td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Umsatzsteuer 20 %</td>
<td>€</td>
<td><span class="amount">500,00</span></td>
</tr>
<tr class="odd">
<td><strong>Gesamt</strong></td>
<td><strong>€</strong></td>
<td><span class="amount"><strong>3.000,00</strong></span></td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_ich_will_den_steuerberater_wechseln_welche_unterlagen_benoetigen_sie_von_mir_">
<h2>Ich will den Steuerberater wechseln, welche Unterlagen benötigen Sie von mir?</h2>
<p>Zuallererst benötigen wir die aktuellen Belege und die letzte Saldenliste, um die laufende Buchhaltung fortzuführen und um die Steuern, wie z. B. die Umsatzsteuervorauszahlung, berechnen zu können. Weiters benötigen wir die Kontenausdrucke für das laufende Geschäftsjahr sowie die zurückliegenden Geschäftsjahre bis zu jenem, in dem der letzte Jahresabschluss erstellt worden ist.<br />Des Weiteren sind notwendig:</p>
<ul>
<li>bei Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag</li>
<li>sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge</li>
<li>die bisher erstellten Jahresabschlüsse</li>
<li>die Gewerbeberechtigung(en)</li>
</ul>
</div>
<div id="text_wann_bin_ich_zur_buchfuehrung_verpflichtet_">
<h2>Wann bin ich zur Buchführung verpflichtet?</h2>
<p>Die Rechnungslegungspflichten im Steuerrecht knüpfen an die Rechnungslegungspflichten im Unternehmensgesetzbuch an. Daher sind <strong>alle Unternehmen</strong>, die nach dem <strong>Unternehmensgesetzbuch buchführungspflichtig</strong> sind, <strong>auch steuerrechtlich</strong> zur <strong>Buchführung verpflichtet</strong>. Wenn von einer Buchführungspflicht die Rede ist, ist das die Pflicht, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.</p>
<p>Bis die unten beschriebenen Umsatzgrenzen überschritten werden, können eine Basispauschalierung oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellt werden. Keine Wahlfreiheit bei der Gewinnermittlung haben Kapitalgesellschaften und eine GmbH & Co KG (bei dieser ist der einzige unbeschränkt haftende Gesellschafter eine GmbH). Sie sind kraft Rechtsform an die Buchführungspflicht gebunden, unabhängig vom Umsatz.</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="odd">
<td><strong>Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OG, KG)</strong></td>
<td></td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="even">
<td>Umsatzgrenze</td>
<td>Art des Rechnungswesen</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Vorjahresumsatz bis € 220.000,00</td>
<td>möglich sind wahlweise:<br/>
Basispauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Vorjahresumsatz bis € 700.000,00</td>
<td>möglich sind wahlweise:<br/>
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>zweimaliges Überschreiten der Umsatzgrenze von € 700.000,00 oder einmaliges Überschreiten von € 1.000.000,00</td>
<td>verpflichtend:<br/>
doppelte Buchführung</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="odd">
<td><strong>Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und
GmbH & Co KG</strong>
</td>
<td></td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="even">
<td>Umsatzgrenze</td>
<td>Art des Rechnungswesen</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Keine</td>
<td>verpflichtend:<br/>
doppelte Buchführung</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Die Rechnungslegungspflicht entfällt, wenn der Schwellenwert von € 700.000,00 zweimal unterschritten wurde.</p>
<p>Diese <strong>Umsatzschwellenwerte gelten nicht für freie Berufe</strong> (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Künstlerinnen und Künstler, Notarinnen und Notare) sowie Land- und Forstwirtinnen und Land- und Forstwirte. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig Bücher zu führen. Weiters gelten die Werte nicht für Unternehmerinnen und Unternehmer, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen erzielen.</p>
<p><strong>Land- und Forstwirte</strong> sind nach dem Unternehmensgesetzbuch nicht buchführungspflichtig. Jedoch ergibt sich aus der Bundesabgabenordnung eine Buchführungspflicht, wenn der <strong>Umsatz</strong> in <strong>zwei aufeinanderfolgenden Jahren</strong> jeweils <strong>€ 700.000,00</strong> übersteigt.</p>
<p>Die Buchführungspflicht ist unabhängig von der Eintragung ins Firmenbuch.</p>
<h4>Betriebsgründung</h4>
<p>Die Gewinnermittlung bei Gründung eines Betriebs richtet sich nach der Rechtsform. Eine Rechnungslegungspflicht besteht daher nur für Kapitalgesellschaften. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben die Wahlfreiheit zwischen einer Pauschalierung, einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und einer freiwilligen Buchführung. Übersteigen die Einnahmen im Gründungsjahr € 220.000,00 so kann keine Pauschalierung in Anspruch genommen werden.</p>
</div>
<div id="text_welche_formvorschriften_sind_beim_fuehren_von_buechern_zu_beachten_">
<h2>Welche Formvorschriften sind beim Führen von Büchern zu beachten?</h2>
<p>Die Bücher und Aufzeichnungen (auch die ohne gesetzliche Verpflichtung geführten Bücher) sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung nachverfolgen lassen. Die Eintragungen müssen unter anderem</p>
<ul>
<li>in einer lebenden Sprache geführt werden. Sofern es nicht die Amtssprache ist, kann die Behörde eine beglaubigte Übersetzung der Unterlagen verlangen.</li>
<li>chronologisch, vollständig, richtig und zeitnah erfolgen</li>
<li>bereits durch ihre Bezeichnung die in diesem Konto oder in diesen Aufzeichnungen erfassten Geschäftsvorgänge erkennen lassen</li>
<li>Blatt für Blatt mit einer fortlaufenden Nummer gekennzeichnet werden</li>
<li>geordnet aufbewahrt werden, sodass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist</li>
<li>sich bei Änderungen nachvollziehen lassen (sie dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen).</li>
</ul>
<p>Grundsätzlich dürfen die Bücher von inländischen Betrieben auch im Ausland geführt werden. Auf Verlangen der Finanzverwaltung sind sie jedoch ins Inland zu bringen.</p>
<p>Werden Geschäftsfälle maschinell festgehalten bzw. auf Datenträger erfasst so gelten weitere Bestimmungen.</p>
</div>
<div id="text_welche_unterlagen_muessen_aufbewahrt_werden_">
<h2>Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?</h2>
<p>Bewahren Sie immer die Originale auf!</p>
<p>Aufzubewahren sind unter anderem:</p>
<ul>
<li>Bücher, Aufzeichnungen, Kontoauszüge</li>
<li>Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben</li>
<li>Belege</li>
<li>alle Geschäftspapiere, die für die Abgabenerhebung wichtig sind</li>
</ul>
</div>
<div id="text_wie_lang_muss_ich_meine_unterlagen_aufbewahren_">
<h2>Wie lang muss ich meine Unterlagen aufbewahren?</h2>
<p>Laut Bundesabgabenordnung müssen <strong>Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen für steuerliche Zwecke grundsätzlich sieben Jahre</strong> lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt zu laufen am Ende des Jahres, für das die Buchungen vorgenommen wurden.</p>
<p>Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr läuft die Frist am Ende des Jahres weg, in dem das Wirtschaftsjahr endet.</p>
<p>Diese Informationen geben einen grundlegenden Überblick zu Aufbewahrungsfristen in Steuergesetzen. Weitere Normen sind zu beachten (wie z. B. für die digitale Belegaufbewahrung).</p>
<p><strong>Verlängerte Aufbewahrungspflicht</strong></p>
<p>Für bestimmte Unterlagen gibt es eigene Aufbewahrungsfristen. Beispiele für verlängerte Aufbewahrungsfristen sind:</p>
<ul>
<li>Nach dem Umsatzsteuergesetz müssen Unterlagen, die bestimmte Grundstücke betreffen, 22 Jahre aufbewahrt werden.</li>
<li>10 Jahre Aufbewahrungsfrist gilt z. B. für alle Aufzeichnungen, die bei Inanspruchnahme der sogenannten One-Stop-Shops zu führen sind.</li>
<li>Unterlagen, die in einem anhängigen Berufungsverfahren, gerichtlichen oder behördlichen<strong> </strong>Verfahren als Beweismittel dienen. Hier verlängert sich die Frist auf <strong>unbestimmte Zeit</strong>. Auch Unterlagen über Eigentums- oder Bestandsrechte und Arbeitsverträge sollten länger aufgehoben werden.</li>
<li>Haben Sie Förderungen in Anspruch genommen, so sind auch die Bestimmungen zur Aufbewahrung der entsprechenden Förderrichtlinie zu beachten (z. B. zehn Jahre bei Investitionsprämie oder Kurzarbeitsbeihilfe).</li>
</ul>
<p>Für bestimmte Unterlagen und Belege (z. B. für sogenannte steuerliche Dauersachverhalte wie z. B. Verlustabzüge) empfiehlt sich eine Aufbewahrung über die oben genannten Fristen hinaus.</p>
<p><strong>Betriebsprüfungen zehn Jahre zurück</strong></p>
<p>Bitte beachten Sie, dass Betriebsprüfungen bis zehn Jahre zurück möglich sind. Daher kann es sinnvoll sein, Unterlagen auch so lange aufzuheben.</p>
<p><strong>Elektronische Rechnungen</strong></p>
<p>Bei elektronischen Rechnungen müssen die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit vom Zeitpunkt der Rechnungsausstellung bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist gewährleistet werden.</p>
<p><strong>Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie</strong></p>
<p>Beim Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie im Privatvermögen sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf, einem Zu- und Umbau oder einer Großreparatur in Zusammenhang stehen, für Zwecke der Berechnung der Immobilienertragsteuer bei einem späteren Verkauf unbefristet aufbewahrt werden.</p>
</div>
<div id="text_was_muss_bei_der_erstellung_eines_fahrtenbuches_beachtet_werden_">
<h2>Was muss bei der Erstellung eines Fahrtenbuches beachtet werden?</h2>
<p>Ein Fahrtenbuch muss geführt werden, um Fahrtkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen zu können, wenn die Dienstreisen mit einem privaten Kraftfahrzeug unternommen werden. Verfügt der Arbeitnehmer über einen Dienstwagen, so wird das Fahrtenbuch benötigt, um den bei der Sozialversicherungs- und bei der Lohnsteuerbeitragsgrundlage anzusetzenden Sachbezugswert ermitteln zu können.</p>
<p>In einem Fahrtenbuch werden alle beruflichen und privaten Fahrten erfasst. So kann der Anteil der beruflichen Fahrten ermittelt werden.</p>
<h4>Inhalt des Fahrtenbuchs</h4>
<p>Aufgezeichnet werden müssen sowohl Dienstreisen als auch private Fahrten. Es sollte beinhalten:</p>
<ul>
<li>Datum der Fahrt</li>
<li>Ausgangs- und Zielpunkt</li>
<li>Zeitdauer</li>
<li>Zweck der Fahrt</li>
<li>Kilometerstand am Beginn und am Ende der Fahrt</li>
<li>Hinweis, ob berufliche oder private Fahrt</li>
</ul>
<p>Für den Nachweis zur Inanspruchnahme von steuerfreien Tagesgeldern sind lt. Lohnsteuerrichtlinien auch der Beginn und das Ende der Fahrt (Uhrzeit) aufzuzeichnen.</p>
<p><strong>Folgende Regeln sollten weiters beachtet werden:</strong></p>
<ol>
<li>Gestalten Sie das Fahrtenbuch übersichtlich.</li>
<li>Tragen Sie die Fahrten fortlaufend in das Fahrtenbuch ein.</li>
<li>Die Aufzeichnungen sollten vollständig und genau sein.</li>
<li>Im Nachhinein vorgenommene Änderungen müssen erkennbar und nachvollziehbar sein.</li>
</ol>
<p>Je genauer die Aufzeichnungen geführt werden, desto glaubwürdiger sind sie für die Finanzverwaltung.</p>
<p>Mögliche Alternativen zum althergebrachten Fahrtenbuch sind ein Nachweis der gefahrenen Kilometer über ein Computerprogramm. In diesem Fall muss aber ein spezielles Programm verwendet werden, da es keine nachträglichen Änderungen zulassen darf. Das Computerprogramm Excel ist zum Beispiel kein zulässiges Programm.</p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
faq_unternehmensgruendung
FAQ – Unternehmensgründung
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_sie_moechten_ein_unternehmen_gruenden_welche_schritte_zur_selbstaendigkeit_muessen_sie_beachten_" id="sie_moechten_ein_unternehmen_gruenden_welche_schritte_zur_selbstaendigkeit_muessen_sie_beachten_" title="Sie möchten ein Unternehmen gründen, welche Schritte zur Selbständigkeit müssen Sie beachten?">
Sie möchten ein Unternehmen gründen, welche Schritte zur Selbständigkeit müssen Sie beachten?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_in_welcher_hoehe_und_wie_kann_am_besten_das_kapital_fuer_die_unternehmensgruendung_aufgebracht_werden_" id="in_welcher_hoehe_und_wie_kann_am_besten_das_kapital_fuer_die_unternehmensgruendung_aufgebracht_werden_" title="In welcher Höhe und wie kann am besten das Kapital für die Unternehmensgründung aufgebracht werden?">
In welcher Höhe und wie kann am besten das Kapital für die Unternehmensgründung aufgebracht werden?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_was_muss_bei_der_kreditaufnahme_beachtet_werden_" id="was_muss_bei_der_kreditaufnahme_beachtet_werden_" title="Was muss bei der Kreditaufnahme beachtet werden?">
Was muss bei der Kreditaufnahme beachtet werden?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_welche_rechtsformen_gibt_es_" id="welche_rechtsformen_gibt_es_" title="Welche Rechtsformen gibt es?">
Welche Rechtsformen gibt es?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_welche_haftungen_treffen_den_unternehmer_bzw_gesellschafter_fuer_verbindlichkeiten_der_gesellschaft_" id="welche_haftungen_treffen_den_unternehmer_bzw_gesellschafter_fuer_verbindlichkeiten_der_gesellschaft_" title="Welche Haftungen treffen den Unternehmer bzw. Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft?">
Welche Haftungen treffen den Unternehmer bzw. Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_welche_rechtsform_ist_die_richtige_" id="welche_rechtsform_ist_die_richtige_" title="Welche Rechtsform ist die richtige?">
Welche Rechtsform ist die richtige?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_welche_haftungen_koennen_gmbh-geschaeftsfuehrer_treffen_" id="welche_haftungen_koennen_gmbh-geschaeftsfuehrer_treffen_" title="Welche Haftungen können GmbH-Geschäftsführer treffen?">
Welche Haftungen können GmbH-Geschäftsführer treffen?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_wie_viel_kapital_muss_bei_einer_gmbh_aufgebracht_werden_" id="wie_viel_kapital_muss_bei_einer_gmbh_aufgebracht_werden_" title="Wie viel Kapital muss bei einer GmbH aufgebracht werden?">
Wie viel Kapital muss bei einer GmbH aufgebracht werden?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_wie_viel_kapital_muss_bei_der_gruendung_einer_personengesellschaft_bzw_einem_einzelunternehmen_aufgebracht_werden_" id="wie_viel_kapital_muss_bei_der_gruendung_einer_personengesellschaft_bzw_einem_einzelunternehmen_aufgebracht_werden_" title="Wie viel Kapital muss bei der Gründung einer Personengesellschaft bzw. einem Einzelunternehmen aufgebracht werden?">
Wie viel Kapital muss bei der Gründung einer Personengesellschaft bzw. einem Einzelunternehmen aufgebracht werden?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_was_ist_eine_flexible_kapitalgesellschaft_" id="was_ist_eine_flexible_kapitalgesellschaft_" title="Was ist eine flexible Kapitalgesellschaft?">
Was ist eine flexible Kapitalgesellschaft?
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_sie_moechten_ein_unternehmen_gruenden_welche_schritte_zur_selbstaendigkeit_muessen_sie_beachten_">
<h2>Sie möchten ein Unternehmen gründen, welche Schritte zur Selbständigkeit müssen Sie beachten?</h2>
<p>Die Fragen und administrativen Probleme, die Sie sich auf dem Weg zur Selbständigkeit stellen, sind vielfältig.</p>
<p>An erster Stelle steht die Formulierung der Geschäftsidee. Daran knüpft eine Reihe von Fragen, die sowohl von rechtlicher als auch finanzieller Natur sind. Die rechtlichen Fragen ergeben sich vor allem aus dem Steuer-, dem Sozialversicherungs-, dem Gesellschaftsrecht und der Gewerbeordnung.</p>
<p>Hinsichtlich des Gewerberechts stellt sich die Frage, ob Sie für diese Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung benötigen.</p>
<p>Eine ganz wichtige Entscheidung ist aber auch die Wahl der richtigen Rechtsform. Das heißt, wollen Sie als Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer auftreten oder soll eine Gesellschaft gegründet werden. Dies hängt zum einen davon ab, ob Sie mit einem Partner zusammenarbeiten wollen, zum anderen auch von den rechtlichen Rahmenbedingungen. Den Rahmen stecken hier vor allem das Steuer-, das Sozialversicherungs- und das Gesellschaftsrecht.</p>
<p>Wollen Sie eine Gesellschaft gründen und sind anfangs eher niedrige Gewinne oder gar Verluste zu erwarten, sollten Sie sich aus steuerlicher Sicht eher für eine Personengesellschaft und nicht für eine Kapitalgesellschaft entscheiden. Personengesellschaften sind die offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG).</p>
<p>Andererseits darf man hier nicht den haftungsrechtlichen Aspekt außer Acht lassen. Eine Kapitalgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet den Vorteil, dass man als Gesellschafter grundsätzlich nur bis zur Stammeinlage haftet. Diese beträgt mindestens € 10.000,00 (ab 2024) und muss zur Hälfte in das Vermögen der Gesellschaft einbezahlt werden.</p>
<p>Hinsichtlich der Finanzierungsfrage benötigen Sie bei einer Kreditaufnahme einen Finanzplan für die Bank.</p>
</div>
<div id="text_in_welcher_hoehe_und_wie_kann_am_besten_das_kapital_fuer_die_unternehmensgruendung_aufgebracht_werden_">
<h2>In welcher Höhe und wie kann am besten das Kapital für die Unternehmensgründung aufgebracht werden?</h2>
<p>In der Anlaufphase eines Betriebs können unerwartet hohe Kosten entstehen. Um in dieser Phase die Liquidität und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, ist es notwendig, den Kapitalbedarf genau zu ermitteln.</p>
<p>Investitionen, die im Zuge einer Betriebsgründung zu leisten sind, betreffen in erster Linie das Anlagevermögen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und Büroausstattung). Bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs müssen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notariatskosten, Gebühren und Kosten der Kapitalbeschaffung beinhaltet sein. Weiters sollte eine Reserve berücksichtigt werden.</p>
<p>In Produktionsbetrieben sollten Sie den notwendigen jährlichen Materialverbrauch für einen angestrebten Jahresumsatz ermitteln. In diesem Zusammenhang dürfen die Kosten der Lagerung nicht vergessen werden. Bei Einzelhandelsgeschäften ist es wichtig, den Umfang der Ladenausstattung festzustellen. Über die von den Lieferantinnen und Lieferanten erfragten Einkaufspreise ist der Wert des notwendigen Warenbestandes zu ermitteln.</p>
<p><em>Ein wichtiger Tipp:</em> Planen Sie eine ausreichende Reserve ein. Denken Sie an möglicherweise „Unvorhersehbares“. Reduzieren Sie Ihren Betriebsmittelbedarf durch sofortige Rechnungslegung, rationale Lagerhaltung, konsequente Zahlungsüberwachung und durch ein geordnetes Mahnwesen.</p>
<p>Nach Ermittlung des Kapitalbedarfs berechnen Sie, welchen Teil Sie davon selbst aufbringen können. Es gibt keine allgemein gültige Regel, wie viel Eigenkapital Sie aufbringen sollen. Dies ist stark branchenabhängig.</p>
<p>Die Differenzsumme zwischen Ihrem ermittelten Kapitalbedarf und dem Eigenkapital muss durch Fremdkapital aufgebracht werden. Fremdkapital wird in erster Linie durch Kredite bereitgestellt.</p>
</div>
<div id="text_was_muss_bei_der_kreditaufnahme_beachtet_werden_">
<h2>Was muss bei der Kreditaufnahme beachtet werden?</h2>
<p>Folgende Hauptgruppen von Krediten sind zu unterscheiden: Investitionskredit, Leasing, Kontokorrentkredit, Lieferantenkredit.</p>
<p>Investitionskredite dienen zur Finanzierung des Anlagevermögens (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büromöbel). Diese Kredite werden langfristig gewährt, d. h. sie haben eine Laufzeit von etwa 4 bis 20 Jahren. Annuitätendarlehen haben den Vorteil, dass die Rückzahlungsbeträge über die gesamte Laufzeit gleich bleiben und so die Aufwendungen in den ersten Jahren niedriger als bei Ratendarlehen sind. Damit können etwaige Anlaufschwierigkeiten besser überbrückt werden. Bei Ratendarlehen ist der Betrag, den Sie pro Jahr für Zinsen aufbringen müssen, in den ersten Jahren höher als beim Annuitätendarlehen, nimmt dann aber stetig ab.</p>
<p>Unser Tipp: Beurteilen Sie die Kosten eines Kredits nie ausschließlich nach der Höhe der Zinsen! Um die tatsächlichen Kosten eines Kredits richtig abschätzen zu können, benötigen Sie genaue Informationen über: Zinssatz, Laufzeit des Kredits, Anzahl der Raten und deren Fälligkeit, Nebenkosten des Kredits, Auszahlungs- und Bearbeitungsgebühren, Art der Zinsverrechnung (Termin, zu dem die Höhe des Zinsanteils der Rate bestimmt wird) und Art der Tilgungsverrechnung (Zeitpunkt, zu dem die Tilgung von der Restschuld abgezogen wird).</p>
<p><em>Noch ein wichtiger Hinweis:</em> Überprüfen Sie, ob Sie einen geförderten Kredit in Anspruch nehmen können.</p>
</div>
<div id="text_welche_rechtsformen_gibt_es_">
<h2>Welche Rechtsformen gibt es?</h2>
<p>In Österreich gültige Rechtsformen für Ihr Unternehmen sind grundsätzlich:</p>
<ul>
<li>Einzelunternehmen</li>
<li>Personengesellschaften wie zum Beispiel
<ul>
<li>offene Gesellschaft (OG)</li>
<li>Kommanditgesellschaft (KG)</li>
<li>stille Gesellschaft</li>
</ul>
</li>
<li>Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel
<ul>
<li>Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)</li>
<li>Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)</li>
<li>Aktiengesellschaft (AG)</li>
</ul>
</li>
</ul>
</div>
<div id="text_welche_haftungen_treffen_den_unternehmer_bzw_gesellschafter_fuer_verbindlichkeiten_der_gesellschaft_">
<h2>Welche Haftungen treffen den Unternehmer bzw. Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft?</h2>
<p>Die Haftungsfrage hängt davon ab, ob ein Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft betrieben wird. Personengesellschaften sind die offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG).</p>
<p>Die am häufigsten vorkommende Form der Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Als Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer haftet man persönlich und unbeschränkt. Persönliche Haftung bedeutet, dass man mit dem gesamten Firmen- und Privatvermögen für die Schulden einzustehen hat. Unter der Unbeschränktheit versteht man, dass die Haftung nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden kann.</p>
<p>Errichtet man eine OG, haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter ebenfalls persönlich und unbeschränkt.</p>
<p>Bei einer KG haftet wenigstens ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Kommanditisten haften grundsätzlich nur mit dem Betrag ihrer Hafteinlage. Die Höhe der Hafteinlage ist frei wählbar und wird im Firmenbuch eingetragen.</p>
<p>Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer OG haften ausscheidende Gesellschafter für Schulden, die vor dem Ausscheiden entstanden sind, noch fünf Jahre nach dem Ausscheiden. Tritt man in eine schon bestehende OG ein, haftet man auch für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten.</p>
<p>Bei einer Kapitalgesellschaft (gleichermaßen GmbH wie AG) ist grundsätzlich eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen ausgeschlossen. Vorsicht ist jedoch bei eigenkapitalersetzenden Leistungen (Gesellschafterkredite an nicht kreditwürdige Kapitalgesellschaft) geboten.</p>
</div>
<div id="text_welche_rechtsform_ist_die_richtige_">
<h2>Welche Rechtsform ist die richtige?</h2>
<p>Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern unter anderem auch sozialversicherungs-, zivil- und gesellschaftsrechtliche. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollte daher unbedingt ein Experte zurate gezogen werden.</p>
<p><strong>Wesentliche Entscheidungskriterien</strong>, ob eine Personengesellschaft oder eine GmbH das bessere „steuerliche Kleid“ für Ihr Unternehmen in der Zukunft ist, sind daher folgende Fragen:</p>
<ul>
<li>Wie hoch wird der Gewinn der Personengesellschaft bzw. der GmbH sein?</li>
<li>Wie hoch werden die Investitionen sein, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verwendet werden können?</li>
<li>Wie hoch werden die Geschäftsführerbezüge bei der GmbH sein?</li>
<li>Wie hoch werden die Ausschüttungen bzw. Privatentnahmen sein?</li>
</ul>
</div>
<div id="text_welche_haftungen_koennen_gmbh-geschaeftsfuehrer_treffen_">
<h2>Welche Haftungen können GmbH-Geschäftsführer treffen?</h2>
<p>Nach dem GmbHG sind die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt einer ordentlichen Geschäftsfrau bzw. eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Geschäftsführer, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, haften gegenüber der Gesellschaft zur ungeteilten Hand für den daraus entstandenen Schaden.</p>
<h3>Einige der Haftungsfälle im Überblick</h3>
<p>Die Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft z. B. wenn,</p>
<ul>
<li>gegen die Vorschriften des GmbH-Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrages Gesellschaftsvermögen verteilt wird, namentlich Stammeinlagen oder Nachschüsse an Gesellschafter gänzlich oder teilweise zurückgegeben, Zinsen oder Gewinnanteile ausgezahlt, für die Gesellschaft eigene Geschäftsanteile erworben, zum Pfande genommen oder eingezogen werden,</li>
<li>nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch Zahlungen geleistet wurden oder</li>
<li>nicht unverzüglich eine Generalversammlung einberufen wurde, obwohl ein Verlust der Hälfte des Stammkapitals gegeben war oder die Eigenkapitalquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre betragen hat.</li>
</ul>
<p>Die Haftung des Geschäftsführers besteht grundsätzlich gegenüber der Gesellschaft. Wird allerdings ein Gesetz verletzt, das zum Schutz des Gesellschafters besteht, kommt es zu einer unmittelbaren Haftung der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern. Dies ist der Fall, wenn z. B. Rechnungslegungs- und Auskunftspflichten nicht eingehalten wurden.</p>
<p>Haftungen gegenüber Dritten und Gläubigern treten auf z. B. bei</p>
<ul>
<li>Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung,</li>
<li>Nichteinhaltung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten,</li>
<li>Unlauterem Wettbewerb (Verstöße gegen das Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz (UWG)) und</li>
<li>bei Zahlungen, die geleistet wurden, nachdem die Eröffnung eines Konkurses beantragt hätte werden müssen.</li>
</ul>
<p>Ferner können sich Haftungsfälle auch gegenüber Behörden ergeben, z. B. für nicht entrichtete Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträge.</p>
</div>
<div id="text_wie_viel_kapital_muss_bei_einer_gmbh_aufgebracht_werden_">
<h2>Wie viel Kapital muss bei einer GmbH aufgebracht werden?</h2>
<p>Die GmbH braucht bei der Gründung ein Mindestkapital von € 10.000,00 (ab 2024). Dieses muss wenigstens zur Hälfte vor Registrierung im Firmenbuch bar eingezahlt werden, wenn nicht Sondervorschriften vorliegen (z. B. bei Unternehmenseinbringung).</p>
<p>Über die Einzahlung des Stammkapitals stellt die Bank eine Bestätigung aus, die dem Firmenbuchantrag beizulegen ist.</p>
</div>
<div id="text_wie_viel_kapital_muss_bei_der_gruendung_einer_personengesellschaft_bzw_einem_einzelunternehmen_aufgebracht_werden_">
<h2>Wie viel Kapital muss bei der Gründung einer Personengesellschaft bzw. einem Einzelunternehmen aufgebracht werden?</h2>
<p>Sowohl Personengesellschaften als auch Einzelunternehmen sind schnell und einfach gegründet. Vom Gesetz wird bei beiden kein Mindestkapital gefordert.</p>
<p>Bei einer Personengesellschaft besteht bei der Vertragsgestaltung Formfreiheit. Der Gesellschaftsvertrag kann schriftlich oder mündlich gemacht werden. Ein Notariatsakt ist nicht verpflichtend. Aus Beweisgründen ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert. Die Gründung ist wesentlich günstiger als die Gründung einer GmbH.</p>
</div>
<div id="text_was_ist_eine_flexible_kapitalgesellschaft_">
<h2>Was ist eine flexible Kapitalgesellschaft?</h2>
<p>Im <strong>Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz</strong> (FlexKapGG) wurde per 1.1.2024 eine neue Form der Kapitalgesellschaft geregelt. Diese Rechtsform ist in Anlehnung an das Aktienrecht möglichst flexibel gestaltet werden. Das GmbH-Gesetz gilt subsidiär. Als Bezeichnung für die neue Kapitalgesellschaft ist „Flexible Kapitalgesellschaft“ (abgekürzt „FlexKapG“) oder alternativ der englische Ausdruck „Flexible Company“ (abgekürzte „FlexCo“). Hier einige (unvollständige) Eckpunkte zur Flexiblen Kapitalgesellschaft:</p>
<ul>
<li>Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer FlexCo können Umlaufbeschlüsse auch ohne individuelles Einverständnis aller Gesellschafterinnen gefasst werden.</li>
<li>Für Anteilsübertragungen sowie für Übernahmeerklärungen ist eine Alternative zur Formpflicht des Notariatsakts möglich.</li>
<li>Die Ausgabe von sogenannten „Unternehmenswert-Anteilen“ ist möglich. Unternehmenswert-Beteiligte (z.B. Investoren, Mitarbeitende) haben Anspruch auf ihren Anteil am Bilanzgewinn und am Liquidationserlös, sie haben jedoch keine Stimmrechte (mit Ausnahmen). Das Ausmaß aller Unternehmenswert-Anteile muss geringer als 25% des Stammkapitals sein. Im Gesellschaftsvertrag ist vorzusehen, dass die Unternehmenswert-Beteiligten ein Mitverkaufsrecht haben, wenn die Gründungsgesellschafterinnen ihre Geschäftsanteile mehrheitlich veräußern.</li>
</ul>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
gruendung_einer_gmbh
Gründung einer GmbH
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_gesellschaftsrecht" id="gesellschaftsrecht" title="Gesellschaftsrecht">
Gesellschaftsrecht
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_gewerberecht" id="gewerberecht" title="Gewerberecht">
Gewerberecht
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_steuerrecht" id="steuerrecht" title="Steuerrecht">
Steuerrecht
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_gesellschaftsrecht">
<h2>Gesellschaftsrecht</h2>
<h3>Verfahrensschritte</h3>
<p>Eine GmbH-Gründung lässt sich in folgende Schritte gliedern:</p>
<ul>
<li>Abschluss des Gesellschaftsvertrages</li>
<li>Bestellung der Organe</li>
<li>Leistung der Einlagen</li>
<li>Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch (über einen Notar)</li>
<li>Prüfung durch das Firmenbuchgericht</li>
<li>Eintragung ins Firmenbuch</li>
</ul>
<p>Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist notariatsaktpflichtig. Sollten in weiterer Folge Geschäftsanteile der GmbH übertragen werden, ist es gesetzlich verpflichtend, dafür einen notariellen Vertrag abzuschließen.</p>
<p><strong>Der Gesellschaftsvertrag enthält die Satzung der GmbH. Folgende Inhalte müssen unbedingt enthalten sein:</strong></p>
<ul>
<li>Firma und Sitz der GmbH</li>
<li>Gegenstand des Unternehmens</li>
<li>Höhe des Stammkapitals</li>
<li>Betrag der von den einzelnen Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen</li>
</ul>
<p>Noch vor Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch müssen die <strong>Organe</strong> der GmbH bestellt werden. Das sind die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und – soweit gesetzlich oder satzungsmäßig vorgeschrieben der Aufsichtsrat.</p>
<p>Ebenfalls vor der Anmeldung ins Firmenbuch müssen die <strong>Mindesteinlagen</strong> auf das Stammkapital erbracht werden:</p>
<p>Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt ab 2024 € 10.000,00. Die Hälfte davon muss in bar eingezahlt werden.</p>
<p>Als nächster Schritt wird die GmbH von den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern zur <strong>Eintragung ins Firmenbuch</strong> angemeldet. Der Antrag auf Eintragung in das Firmenbuch ist beim zuständigen Firmenbuchgericht zu stellen. Das ist grundsätzlich jenes Landesgericht, in dessen Sprengel die einzutragende Gesellschaft ihren Sitz hat – davon gibt es zwei Ausnahmen: das zuständige Firmenbuchgericht in Wien ist das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen.</p>
<p><strong>Der Antrag auf Eintragung ins Firmenbuch muss zumindest folgende Punkte enthalten:</strong></p>
<ul>
<li>Name der Firma: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann als Sachfirma, Namensfirma oder auch als gemischte Firma geführt werden. Jedenfalls muss die Firma den Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ führen. Beispiele: Sachfirma: Computerhandel GmbH; Namensfirma: Huber GmbH; gemischte Firma: Huber Computerhandel GmbH</li>
<li>Rechtsform</li>
<li>Sitz (politische Gemeinde)</li>
<li>Geschäftsanschrift</li>
<li>Geschäftszweig</li>
<li>Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages</li>
<li>Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift der Gesellschafter und die Höhe der von ihnen übernommenen und geleisteten Einlagen</li>
<li>Höhe des Stammkapitals</li>
<li>Vor- und Zuname, Geburtsdatum der Geschäftsführer sowie Art und Beginn ihrer Vertretungsbefugnis</li>
<li>Stichtag des Rechnungsabschlusses („Jahresabschluss zum ...“)</li>
<li>allenfalls – wenn bestellt – Vor- und Zuname, Geburtsdatum der Aufsichtsratsmitglieder und ihre Funktion</li>
<li>Erklärung der Geschäftsführer über die ordnungsgemäße Aufbringung des Stammkapitals</li>
<li>gegebenenfalls die Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung</li>
</ul>
<p><strong>Der Antrag muss von allen Geschäftsführern unterschrieben werden und folgende Dokumente beinhalten:</strong></p>
<ul>
<li>den Gesellschaftsvertrag in notarieller Ausfertigung</li>
<li>eine Liste der Gesellschafter</li>
<li>eine Liste der Geschäftsführer</li>
<li>steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung</li>
<li>Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlagen (Bank-Bestätigung)</li>
<li>allenfalls – sofern Geschäftsführer außerhalb des Gesellschaftsvertrages bestellt werden - Nachweis über deren Bestellung (von allen Gesellschaftern)</li>
<li>Musterfirmazeichnung, öffentlich (notariell oder gerichtlich) beglaubigt</li>
<li>allenfalls – wenn bestellt – Liste der Aufsichtsratsmitglieder</li>
</ul>
<p>Allenfalls eine Bestätigung der zuständigen Wirtschaftskammer über die Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG).</p>
<p>Das Firmenbuchgericht prüft die Anmeldung auf Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit. Die GmbH entsteht durch die Eintragung ins Firmenbuch.</p>
<p><strong>Vertretung nach außen:</strong></p>
<p>Die GmbH wird nach außen durch mindestens eine unternehmensrechtliche Geschäftsführerin bzw. einen unternehmensrechtlichen Geschäftsführer vertreten. Diese bzw. dieser kann für Schäden, die sie bzw. er verursacht, haftbar gemacht werden.</p>
<p><strong>Vereinfachte GmbH-Gründung mit Bürgerkarte, Handysignatur oder ID-Austria</strong></p>
<p>Eine vereinfachte Gesellschaftsgründung ohne Notarin bzw. Notar ist zugelassen. Im Folgenden die Eckpunkte dazu.</p>
<p>Voraussetzungen sind:</p>
<ul>
<li>Standard-GmbH mit Mustersatzung mit natürlicher Person als einzigem Gesellschafter, der auch einziger Geschäftsführer werden soll.</li>
<li>Auf das Stammkapital (ab 2024 € 10.000,00) erfolgt eine Bareinzahlung in Höhe von € 5.000,00 (ab 2024).</li>
<li>Die Errichtungserklärung beschränkt sich auf einen Mindestinhalt (Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Höhe der zu leistenden Stammeinlage), Bestellung des Geschäftsführers, die Gründungsprivilegierung, Vereinbarung des Gründungskostenersatzes bis maximal € 500,00 und bestimmten Regelungen zur Verteilung des Bilanzgewinns.</li>
<li>Die Identität des Gesellschafters muss im Zuge der Gründung in elektronischer Form zweifelsfrei festgestellt werden.</li>
<li>Das Kreditinstitut prüft die Identität des zukünftigen Gesellschafters und Geschäftsführers anhand von Lichtbildausweis und Musterzeichnung anlässlich der Einzahlung der in bar zu leistenden Stammeinlage.</li>
<li>Das Kreditinstitut übermittelt Bankbestätigung, Kopie des Lichtbildausweises und Musterzeichnung elektronisch an das Firmenbuch.</li>
</ul>
<p>Erleichterung:</p>
<ul>
<li>Statt eines Notariatsaktes reicht für die Errichtung der Gesellschaft die elektronische Erklärung des Gesellschafters über die Errichtung der Gesellschaft via USP (Unternehmerserviceportal) unter Verwendung der elektronischen Signatur (Bürgerkarte, Handysignatur, ID-Austria) und</li>
<li>die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung im Firmenbuch in elektronischer Form ohne Beglaubigung.</li>
</ul>
<p><strong>GmbH-Gründung via Fern-Notariatsakt</strong></p>
<p>Dabei können nicht physisch anwesende Personen durch die Notarin bzw. den Notar über Video identifiziert werden. Es erfolgen elektronische Unterfertigungen mittels Handysignatur und Fern-Beglaubigungen der Musterzeichnung der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers.</p>
</div>
<div id="text_gewerberecht">
<h2>Gewerberecht</h2>
<p>Wenn die GmbH gewerblich tätig ist, ist dafür ein Gewerbeschein erforderlich. Die Gewerbeberechtigung muss auf die GmbH lauten. Aus diesem Grund kann die Anmeldung des Gewerbes erst nach Eintragung ins Firmenbuch erfolgen. Dann erst ist der für die Gewerbeanmeldung notwendige Firmenbuchauszug verfügbar.</p>
<p>Für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung muss bei der Gewerbebehörde eine gewerberechtliche Geschäftsführerin bzw. ein gewerberechtlicher Geschäftsführer namhaft gemacht werden. Dieser muss neben den allgemeinen persönlichen Voraussetzungen auch die Voraussetzungen für die Erlangung der jeweiligen Gewerbeberechtigung erfüllen.</p>
<p>Erfüllt der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer nicht diese Voraussetzungen, kann ein bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldeter Dienstnehmer als gewerberechtlicher Geschäftsführer eingesetzt werden. Dieser muss aber mindestens die halbe wöchentliche Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt sein.</p>
</div>
<div id="text_steuerrecht">
<h2>Steuerrecht</h2>
<h3>Allgemeine Besteuerung</h3>
<p>Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein eigenes Steuersubjekt, das der Körperschaftsteuer unterliegt. Gewinne, die von der GmbH erwirtschaftet werden, unterliegen auf Ebene der GmbH der Körperschaftsteuer. Diese beträgt 23 % (ab 2023). Sofern Gewinne von der GmbH an natürliche Personen ausgeschüttet werden, unterliegen die ausgeschütteten Gewinnanteile auf Ebene der Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 %.</p>
<p>Sollte die GmbH Verluste erzielen, können diese nur auf Ebene der GmbH verwertet (in Folgejahren abgezogen) werden. Die Verluste können aber grundsätzlich nicht auf den Gesellschafter übergehen.</p>
<h3>Mindestkörperschaftsteuer</h3>
<p>Auch in wirtschaftlich nicht erfolgreichen Jahren muss eine GmbH Körperschaftsteuer abführen.</p>
<p>Sie beträgt für alle GmbHs ab 2024 € 500,00 p.a..</p>
<p>Die Mindestkörperschaftsteuer wird in späteren Jahren, in denen der Gewinn linear mit 23 % (ab 2024) besteuert wird, auf die dann zu entrichtende Körperschaftsteuer angerechnet. Somit kann sie als Vorauszahlung angesehen werden.</p>
<h3>Beziehung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft</h3>
<p>Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit einem Anteil von bis zu 25 % am Stammkapital der GmbH können in einem steuerlichen Dienstverhältnis zur GmbH stehen. Das heißt, die Vergütungen, die sie für ihre Arbeitsleistungen an die Gesellschaft erhalten, unterliegen der Lohnsteuer. Bei einer Beteiligung von mehr als 25 % unterliegen die Vergütungen für Tätigkeiten der Einkommensteuer. Der Gesellschafter bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit.</p>
<h3>Kommunalsteuer</h3>
<p>Gesellschafter, die mit der Gesellschaft ein Dienstverhältnis eingehen oder eine Beschäftigung ausüben, die bis auf die Weisungsgebundenheit alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist, unterliegen zusätzlich der Kommunalsteuer.</p>
<h3>Sozialversicherung</h3>
<p>Die bloße Gesellschafterstellung führt noch zu keiner Sozialversicherungspflicht. Wenn ein Gesellschafter gleichzeitig als Geschäftsführer der GmbH tätig ist, sind mehrere Fälle zu unterscheiden: Bei einer Beteiligung bis zu 25 % besteht ASVG-Versicherungspflicht (Versicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz), und ab 50 % grundsätzlich GSVG-Versicherungspflicht (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen). Bei einer Beteiligung zwischen 25 % und 50 % kann ASVG- oder GSVG-Pflicht vorliegen.</p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
gruendung_einer_personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_offene_gesellschaft_og_" id="offene_gesellschaft_og_" title="Offene Gesellschaft (OG)">
Offene Gesellschaft (OG)
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_kommanditgesellschaft_kg_" id="kommanditgesellschaft_kg_" title="Kommanditgesellschaft (KG)">
Kommanditgesellschaft (KG)
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_offene_gesellschaft_og_">
<h2>Offene Gesellschaft (OG)</h2>
<h3>Grundlagen</h3>
<p>Eine OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die alle für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (also auch mit ihrem Privatvermögen) haften.</p>
<p>Die Rechtsform der OG wird gerne für kleine und mittlere Unternehmen gewählt, bei denen die Gesellschafter bereit sind, Arbeit und Kapital einzusetzen.</p>
<h3>Gründung</h3>
<p>Eine OG entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag, der zwischen den Gesellschaftern (mindestens zwei) abgeschlossen wird. Als Gesellschafter kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage.</p>
<p>Für den Gesellschaftsvertrag gibt es grundsätzlich keine gesetzlichen Formvorschriften. Auch ein mündlicher Gesellschaftsvertrag ist möglich, wenngleich die Schriftform empfohlen wird. Im Gesellschaftsvertrag werden die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter geregelt: Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens eines Gesellschafters oder die Auflösung der Gesellschaft.</p>
<p>Im Gegensatz zum GmbH-Gesellschaftsvertrag ist der OG-Gesellschaftsvertrag nicht notariatsaktpflichtig.</p>
<h3>Firma</h3>
<p>Die Firma einer OG kann auf dreierlei Art gebildet werden:</p>
<ul>
<li>Personenfirma: Die Firma kann den Namen eines oder aller Gesellschafter enthalten.</li>
<li>Sachfirma: Die Sachbezeichnung muss einen beschreibenden oder charakteristischen Bezug zu einer unternehmerischen Tätigkeit haben.</li>
<li>Fantasiefirma: Die Verwendung eines Fantasiewortes ist dann zulässig, wenn sie zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet ist, Unterscheidungskraft besitzt und keine Angaben enthält, die zur Irreführung geeignet sind.</li>
</ul>
<p>Alle drei Arten haben die Gemeinsamkeit, dass sie zwingend den Zusatz „offene Gesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere „OG“, führen müssen.</p>
<p>Bei freien Berufen kann der Zusatz „Partnerschaft“ gewählt werden, wobei ein Hinweis auf den ausgeübten Beruf enthalten sein muss. Bereits vor dem 1.1.2007 gegründete OHGs können den Rechtformzusatz OHG beibehalten.</p>
<h3>Firmenbuch</h3>
<p>Die OG ist von den Gesellschaftern zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Zuständig ist jenes Gericht, in dessen Sprengel die OG ihren Sitz hat.</p>
<p>Die Anmeldung hat folgende Angaben zu enthalten:</p>
<ul>
<li>Name und Geburtsdatum jedes Gesellschafters, allenfalls seine Firmenbuchnummer</li>
<li>Name und Geburtsdatum der vertretungsbefugten Personen</li>
<li>Beginn und Art der Vertretungsbefugnis</li>
<li>die Firma und Rechtsform der Gesellschaft</li>
<li>den Ort ihres Sitzes und die Geschäftsanschrift</li>
<li>Geschäftszweig</li>
<li>den Stichtag für den Jahresabschluss</li>
<li>den Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages und</li>
<li>den Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft ihren Betrieb aufgenommen hat.</li>
</ul>
<p>Weiters ist der Anmeldung eine Musterzeichnungserklärung, die von den Gesellschaftern beglaubigt zu unterfertigen ist, beizulegen.</p>
<p>Das Gericht hat die Anmeldung zu prüfen und nimmt dann die Eintragung in das Firmenbuch vor.</p>
<h3>Vertretung</h3>
<p>Wenn der Gesellschaftsvertrag keine anderen Bestimmungen enthält, ist aufgrund des Gesetzes jeder Gesellschafter berechtigt und verpflichtet, die Gesellschaft zu vertreten.</p>
<p>Auch wenn ein Gesellschafter von Vertretungs- oder Geschäftsführungsbefugnissen per Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen wird, kommt es zu keiner Haftungsbeschränkung dieses Gesellschafters gegenüber den Gläubigern.</p>
<h3>Gewerberecht</h3>
<p>Für die erforderliche Gewerbeberechtigung (diese muss auf die Gesellschaft lauten) bedarf es einer gewerblichen Geschäftsführerin bzw. eines gewerberechtlichen Geschäftsführers. Der gewerberechtliche Geschäftsführer kann entweder eine Gesellschafterin bzw. ein Gesellschafter der OG sein oder eine vollversicherungspflichtige Arbeitnehmerin bzw. ein voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, die bzw. der in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft steht, welches mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit ausmacht.</p>
<h3>Sozialversicherung</h3>
<p>Alle Gesellschafter einer gewerblich tätigen OG sind grundsätzlich GSVG-pflichtversichert.</p>
<h3>Steuern</h3>
<p>Die OG selbst ist weder körperschaftsteuerpflichtig noch einkommensteuerpflichtig. Ertragsteuerlich ist sie kein eigenes Steuersubjekt. Es wird bloß der Gewinn der OG auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und den einzelnen Gesellschaftern direkt zugerechnet. Einkommensteuerpflichtig sind somit die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil.</p>
<p>Erhält der Gesellschafter von der OG Vergütungen – z. B. für seine Mitarbeit oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern –, so gelten diese als Gewinn, der dem Gesellschafter vorab ausgeschüttet wird. Solche Vergütungen zählen beim Gesellschafter zu den betrieblichen Einkünften und sind bei ihm steuerpflichtig. Für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung wird ein Dienstverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft nicht akzeptiert.</p>
</div>
<div id="text_kommanditgesellschaft_kg_">
<h2>Kommanditgesellschaft (KG)</h2>
<h3>Grundlagen</h3>
<p>Eine Kommanditgesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern, von denen mindestens eine bzw. einer für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (also auch mit ihrem bzw. seinem Privatvermögen) (= Komplementär) und mindestens eine bzw. einer nur beschränkt in der Höhe ihrer bzw. seiner Vermögenseinlage haftet (= Kommanditist). Kommanditistinnen und Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen und haben grundsätzlich kein laufendes Informationsrecht.</p>
<p>Die Kommanditgesellschaft stellt gewissermaßen eine Sonderform der offenen Gesellschaft dar. Außer den Sonderregelungen für den Kommanditisten kommen daher im Wesentlichen dieselben Vorschriften wie für die OG zur Anwendung. Beachten Sie deshalb auch die allgemeinen Ausführungen zur Gesellschaftsgründung einer OG.</p>
<h3>Gründung</h3>
<p>Für den Gesellschaftsvertrag gelten dieselben Regeln wie für die OG. Ist der Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, so entsteht eine sogenannte GmbH & Co KG. Damit soll über die Rechtsform einer GmbH neben der Haftungsbeschränkung des Kommanditisten auch eine beschränkte Haftung beim Komplementär erreicht werden.</p>
<h3>Firmenbuch</h3>
<p>Die Firma einer KG kann auf dreierlei Art gebildet werden:</p>
<ul>
<li>Personenfirma: Die Firma kann den Namen eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters oder aller unbeschränkt haftenden Gesellschafter enthalten.</li>
<li>Sachfirma: Die Sachbezeichnung muss einen beschreibenden oder charakteristischen Bezug zu einer unternehmerischen Tätigkeit haben.</li>
<li>Fantasiefirma: Die Verwendung eines Fantasiewortes ist dann zulässig, wenn sie Leistungen oder Produkte des Unternehmens bezeichnet, die sich unter dem gewählten Namen im Geschäftsverkehr schon durchgesetzt haben.</li>
</ul>
<p>Alle drei Arten haben die Gemeinsamkeit, dass sie zwingend den Zusatz „Kommanditgesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere „KG“, führen müssen. Wenn keine natürliche Person unbeschränkt haftet, muss dieser Umstand aus der Firma erkennbar sein. In diesem Fall handelt es sich um eine GmbH & Co KG.</p>
<p>Bei freien Berufen kann der Zusatz Partnerschaft gewählt werden, wobei ein Hinweis auf den ausgeübten Beruf enthalten sein muss.</p>
<h3>Geschäftsführung</h3>
<p>Das Gesetz sieht vor, dass jede unbeschränkt haftende Gesellschafterin bzw. jeder unbeschränkt haftende Gesellschafter berechtigt und verpflichtet ist, die Gesellschaft zu vertreten. Im Falle mehrerer unbeschränkt haftender Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag ein oder mehrere Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden.</p>
<p>Kommanditisten sind nach dem Gesetz zur Geschäftsführung nicht berechtigt. Ihnen stehen bestimmte Kontrollrechte zu, die durch den Gesellschaftsvertrag abgeändert werden können.</p>
<h3>Gewerberecht</h3>
<p>Für die erforderliche Gewerbeberechtigung (diese muss auf die Gesellschaft lauten) bedarf es einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin bzw. eines gewerberechtlichen Geschäftsführers. Der gewerberechtliche Geschäftsführer kann entweder ein voll haftender Gesellschafter der KG sein oder ein voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft steht, welches mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit ausmacht.</p>
<h3>Sozialversicherung</h3>
<p>Handelt es sich um eine KG, die Mitglied der Wirtschaftskammer ist, so unterliegen alle persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Pflichtversicherung nach dem GSVG (Gewerbliche Sozialversicherung).</p>
<p>Ein Kommanditist einer KG kann ASVG-pflichtversichert sein, wenn er mit der Gesellschaft ein Dienstverhältnis eingeht. Ist ein Gesellschafter nach dem 30. Juni 1998 Kommanditist einer KG geworden und in der Gesellschaft mittätig, ohne jedoch ein echtes oder ein freies Dienstverhältnis eingegangen zu sein, ist er GSVG-versicherungspflichtig, unabhängig davon, ob die KG einen Gewerbeschein hat oder nicht.</p>
<h3>Steuern</h3>
<p>Die KG selbst ist weder körperschaftsteuerpflichtig noch einkommensteuerpflichtig. Ertragsteuerlich ist sie kein eigenes Steuersubjekt. Es wird bloß der Gewinn der KG auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und den einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern direkt zugerechnet. Einkommensteuerpflichtig sind somit die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil.</p>
<p>Erhält der Gesellschafter von der KG Vergütungen – z. B. für seine Mitarbeit oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern –, so gelten diese als Gewinn, der dem Gesellschafter vorab ausgeschüttet wird. Sie zählen beim Gesellschafter zu den betrieblichen Einkünften und sind bei ihm steuerpflichtig.</p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
gruendung_einzelunternehmen
Gründung Einzelunternehmen
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<p>Inhaberin bzw. Inhaber eines Einzelunternehmens ist eine einzige Person, die das Unternehmen betreibt. Diese Person führt das Unternehmen allein und trägt das Risiko allein. Zwischen dem Inhaber und dem Unternehmen besteht beim Einzelunternehmen eine sehr enge Verbindung. Dies äußert sich unter anderem dadurch, dass die Einzelunternehmerin bzw. der Einzelunternehmer nicht nur mit dem gesamten Betriebsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens in unbeschränkter Höhe haftet.</p>
<p><strong>Gründung:</strong> Ein Einzelunternehmen entsteht prinzipiell mit der Aufnahme der Tätigkeit, ohne dass es eines speziellen Gründungsaktes oder Vertrages bedarf. Beachten Sie jedoch allenfalls folgende Erfordernisse:</p>
<ul>
<li>Gewerbeanmeldung bzw. Bewilligungsansuchen</li>
<li>Betriebsanlagengenehmigung</li>
<li>Eventuell Eintragung im Firmenbuch</li>
</ul>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_gewerbeberechtigung" id="gewerbeberechtigung" title="Gewerbeberechtigung">
Gewerbeberechtigung
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_firmenbuch" id="firmenbuch" title="Firmenbuch">
Firmenbuch
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_firma" id="firma" title="Firma">
Firma
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_sozialversicherung" id="sozialversicherung" title="Sozialversicherung">
Sozialversicherung
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_einkommensteuer" id="einkommensteuer" title="Einkommensteuer">
Einkommensteuer
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_umsatzsteuer" id="umsatzsteuer" title="Umsatzsteuer">
Umsatzsteuer
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_gewerbeberechtigung">
<h2>Gewerbeberechtigung</h2>
<p>Sofern im Rahmen des Einzelunternehmens eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wird, ist dafür eine Gewerbeberechtigung erforderlich. In diesem Fall sind vom Einzelunternehmer die für die Erlangung der Gewerbeberechtigung erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Können die besonderen Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit der Bestellung einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin bzw. eines gewerberechtlichen Geschäftsführers. Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss sich im Betrieb betätigen und als voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt sein.</p>
</div>
<div id="text_firmenbuch">
<h2>Firmenbuch</h2>
<p>Einzelunternehmerinnen bzw. Einzelunternehmer (ausgenommen Angehörige freier Berufe, Land- und Forstwirtinnen bzw. Land- und Forstwirte – hier gelten eigene Regelungen) sind aufgrund des Unternehmensgesetzbuches (UGB) ab einer gewissen Umsatzgrenze zur Rechnungslegung verpflichtet. Sie müssen sich dann auch in das Firmenbuch eintragen lassen.</p>
<p>Die Umsatzgrenze berechnet sich wie folgt: Wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr mehr als € 1.000.000,00 Umsatz erzielt, tritt ab dem folgenden Geschäftsjahr die Rechnungslegungspflicht ein. Liegt der Umsatz zwei Geschäftsjahre lang über € 700.000,00, setzt die Buchführungspflicht im zweitfolgenden Geschäftsjahr ein.<br />Eine freiwillige Eintragung in das Firmenbuch ist immer möglich, diese zieht keine Rechnungslegungspflicht nach sich.</p>
</div>
<div id="text_firma">
<h2>Firma</h2>
<p>Die Firma einer bzw. eines im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmers ist der Name, unter dem die Kauffrau bzw. der Kaufmann das Unternehmen betreibt.</p>
<ul>
<li>Personenfirma: Die Firma kann den Namen des Einzelunternehmers enthalten.</li>
<li>Sachfirma: Die Sachbezeichnung muss einen beschreibenden oder charakteristischen Bezug zu einer unternehmerischen Tätigkeit haben.</li>
<li>Fantasiefirma: Die Verwendung eines Fantasiewortes ist dann zulässig, wenn sie zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet ist, Unterscheidungskraft besitzt und keine Angaben enthält, die zur Irreführung geeignet sind.</li>
</ul>
<p>Die Firma kann auf dreierlei Art gebildet werden. Alle drei Arten haben die Gemeinsamkeit, dass sie zwingend den Zusatz „eingetragene Unternehmerin“, „eingetragener Unternehmer“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere „e. U.“ führen müssen. Angehörige eines freien Berufes, soweit die berufsrechtlichen Vorschriften für die Firma nicht anders lauten, müssen einen Hinweis auf den ausgeübten Beruf in den Firmennamen aufnehmen.</p>
</div>
<div id="text_sozialversicherung">
<h2>Sozialversicherung</h2>
<p>Eine gewerblich tätige Einzelunternehmerin bzw. ein gewerblich tätiger Einzelunternehmer ist aufgrund einer Gewerbe- oder anderen Berufsberechtigung Mitglied der Wirtschaftskammer und folglich grundsätzlich GSVG-versichert. (Pflichtversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen).</p>
<p>Einzelunternehmer, die nicht Mitglied der Wirtschaftskammer sind, sind abhängig von der Höhe ihres Einkommens ebenfalls grundsätzlich nach dem GSVG versichert.</p>
<p>Der GSVG-Versicherungsumfang enthält die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.</p>
<p>Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge ist – unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage – das im jeweiligen Kalenderjahr erzielte Einkommen.</p>
<p>GSVG-Pflichtversicherte sind grundsätzlich nicht arbeitslosenversichert. Sie können sich allerdings freiwillig versichern lassen. Personen, die vor ihrer selbständigen Tätigkeit arbeitslosen versichert waren, behalten unbefristet den Anspruch auf Arbeitslosengeld.</p>
</div>
<div id="text_einkommensteuer">
<h2>Einkommensteuer</h2>
<p>Innerhalb eines Monats ab Aufnahme der Tätigkeit hat die Einzelunternehmerin bzw. der Einzelunternehmer eine Steuernummer beim Betriebssitzfinanzamt zu beantragen.</p>
<p>Der Einzelunternehmer unterliegt mit seinem Einkommen der progressiv ausgestalteten Einkommensteuer. Die Erhebung dieser Steuer erfolgt durch laufende Vorauszahlungen. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ist eine Steuererklärung abzugeben. Auf dieser Grundlage ergeht ein Einkommensteuerbescheid, der entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift vorsieht. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres fällig. Bis zur erstmaligen Festsetzung der Einkommensteuer aufgrund der Steuererklärung wird die Vorauszahlung vom Finanzamt nach den erwarteten Gewinnen berechnet. In den nächsten Jahren werden die Vorauszahlungen nach den tatsächlichen Gewinnen mit Bescheid vorgeschrieben.</p>
</div>
<div id="text_umsatzsteuer">
<h2>Umsatzsteuer</h2>
<p>Für „Kleinunternehmer“, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, besteht bis zu einem Jahresumsatz von € 35.000,00 netto eine Umsatzsteuerbefreiung.</p>
<p>Kann die Kleinunternehmerregelung nicht zur Anwendung kommen, unterliegen alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die die Unternehmerin bzw. der Unternehmer im Rahmen ihres bzw. seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt ausführt, der Umsatzsteuer. Der Normalsteuersatz beträgt 20 % des Entgelts. Auf die Lieferung von Lebensmitteln, die Vermietung von Wohnraum und einige andere Umsätze ist der ermäßigte Steuersatz von 10 % anzuwenden. Seit 1.1.2016 werden einige Umsätze auch mit 13 % besteuert.</p>
<p>Dem Ziel der Umsatzbesteuerung, innerhalb der Unternehmenskette keine Belastung zu verursachen, wird durch den Vorsteuerabzug entsprochen. Der Unternehmer (nicht z. B. die Kleinunternehmerin bzw. der Kleinunternehmer) kann grundsätzlich jene Umsatzsteuer, die er selbst an andere Unternehmen bezahlt hat, als sogenannte Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen, die er abzuführen hat. Daraus ergibt sich die Umsatzsteuerzahllast, die bis zum 15. des zweitfolgenden Monats an das Finanzamt zu überweisen ist.</p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
infos_ums_auto
Infos ums Auto
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_geltendmachung_der_kosten_des_laufenden_betriebes_" id="geltendmachung_der_kosten_des_laufenden_betriebes_" title="Geltendmachung der Kosten des laufenden Betriebes?">
Geltendmachung der Kosten des laufenden Betriebes?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_welche_vorteile_bringt_ein_fiskal-lkw_" id="welche_vorteile_bringt_ein_fiskal-lkw_" title="Welche Vorteile bringt ein Fiskal-Lkw?">
Welche Vorteile bringt ein Fiskal-Lkw?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_welche_vorteile_bringt_ein_elektroauto_pkw_" id="welche_vorteile_bringt_ein_elektroauto_pkw_" title="Welche Vorteile bringt ein Elektroauto (Pkw)?">
Welche Vorteile bringt ein Elektroauto (Pkw)?
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_leasing" id="leasing" title="Leasing">
Leasing
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_privatnutzung_des_betriebs-pkws_durch_dienstnehmer_sind_steuerpflichtige_sachbezuege" id="privatnutzung_des_betriebs-pkws_durch_dienstnehmer_sind_steuerpflichtige_sachbezuege" title="Privatnutzung des Betriebs-Pkws durch Dienstnehmer sind steuerpflichtige Sachbezüge">
Privatnutzung des Betriebs-Pkws durch Dienstnehmer sind steuerpflichtige Sachbezüge
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_geltendmachung_der_kosten_des_laufenden_betriebes_">
<h2>Geltendmachung der Kosten des laufenden Betriebes?</h2>
<p>Ob ein Kfz dem Privat- oder Betriebsvermögen zugerechnet wird, hängt vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung ab. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, so zählt es zum Betriebsvermögen, bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 50 % ist es dem Privatvermögen zuzurechnen.</p>
<h3>Kfz im Betriebsvermögen</h3>
<p>Wird ein Kfz dem Betriebsvermögen zugerechnet, so sind als Aufwendungen für den Betrieb des Kfz neben den laufenden Betriebskosten (Benzin, Reparaturen, Versicherung) auch die Absetzung für Abnutzung (AfA) anzusetzen.</p>
<p>Bei der Berechnung der Abschreibung und der anschaffungskostenabhängigen Nutzungsaufwendungen (Kasko Versicherung, erhöhte Servicekosten, Zinsen, usw.) ist die Angemessenheitsgrenze von € 40.000,00 und die gesetzliche Mindestnutzungsdauer von acht Jahren zu berücksichtigen: Kostet der Pkw mehr als € 40.000,00, so sind die darüber hinausgehenden Anschaffungskosten steuerlich nicht absetzbar.</p>
<h3>Kfz im Privatvermögen</h3>
<p>Für ein Kfz, das sich im Privatvermögen der bzw. des Steuerpflichtigen befindet, besteht ein Wahlrecht, ob die auf den betrieblichen Anteil entfallenden tatsächlichen Kosten angesetzt oder das Kilometergeld von € 0,42 verrechnet werden. Das amtliche Kilometergeld kann höchstens für 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr angesetzt werden. (Liegt die Kilometerzahl für betriebliche Fahrten bei mehr als 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr wird in den meisten Fällen das Kfz ohnehin dem Betriebsvermögen zuzurechnen sein und folglich der tatsächliche Aufwand geltend zu machen sein.)</p>
<p>Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Maut- und Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden.</p>
<p>Wie kann nachgewiesen werden, zu welchem Anteil das Kfz für betriebliche Fahrten einerseits und zu privaten Fahrten andererseits verwendet wird?</p>
<p>Der Nachweis der Fahrtkosten kann mittels eines Fahrtenbuches bzw. durch andere Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen, erbracht werden. Aus dem laufend geführten Fahrtenbuch müssen das Datum der betrieblichen Fahrt, Ort, Zeit und Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen betrieblichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer, ersichtlich sein. Anhand der Aufteilung auf betriebliche und private Fahrten wird bei Geltendmachung der tatsächlichen Kosten ein Privatanteil ausgeschieden.</p>
</div>
<div id="text_welche_vorteile_bringt_ein_fiskal-lkw_">
<h2>Welche Vorteile bringt ein Fiskal-Lkw?</h2>
<p>Wenn Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs überlegen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Fiskal-Lkw zu erstehen.</p>
<p>Als Fiskal-Lkw gelten Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse. Es gibt eine <a href="https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/vorsteuerabzugsberechtigte-fahrzeuge.html" target="_blank" rel="noopener">Liste vom Bundesministerium für Finanzen (BMF)</a>, in der alle Fiskal-Lkw verzeichnet sind.</p>
<p>Der Fiskal-Lkw bietet Ihnen verschiedene steuerliche Begünstigungen:</p>
<p>Einerseits ist ein Vorsteuerabzug möglich, andererseits ist eine kürzere steuerrechtliche Abschreibungsdauer statt der zwingenden acht Jahre erlaubt. Der Fiskal-Lkw zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.</p>
<p>Darüber hinaus entfällt im Falle einer Anschaffung eines Fiskal-Lkw die Angemessenheitsprüfung, die normalerweise bei der Anschaffung eines Personenkraftwagens – so die Anschaffungskosten € 40.000,00 übersteigen – durchgeführt werden muss.</p>
</div>
<div id="text_welche_vorteile_bringt_ein_elektroauto_pkw_">
<h2>Welche Vorteile bringt ein Elektroauto (Pkw)?</h2>
<p>Die Anschaffung eines Pkw mit 0 Gramm Emission (Elektroauto) für Ihr Unternehmen bietet Ihnen im Vergleich zur Anschaffung eines Pkw mit Verbrennungsmotor bei Vorliegen diverser Voraussetzungen verschiedene steuerliche Begünstigungen:</p>
<p>Bei Anschaffungskosten bis brutto € 40.000,00 ist ein Vorsteuerabzug zur Gänze möglich. Zwischen € 40.000,00 und € 80.000,00 ist dies zum Teil möglich, ab € 80.000,00 steht kein Vorsteuerabzug zu.</p>
<p>Das Elektroauto zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den Investitionsfreibetrag (15 %).</p>
<p>Auch entfällt bei Elektroautos die Normverbrauchsabgabe (NOVA) und die motorbezogene Versicherungssteuer.</p>
<p>Nutzt eine Dienstnehmerin bzw. ein Dienstnehmer einen Elektro-Firmenwagen zu privaten Zwecken, so fällt kein Sachbezug an.</p>
</div>
<div id="text_leasing">
<h2>Leasing</h2>
<p>Wird ein Fahrzeug geleast, ist zu unterscheiden: Liegt tatsächlich Miete vor (= Operating Leasing) oder handelt es sich um eine verdeckte Anschaffung (=Finanzierungsleasing).<br />Liegt Operating-Leasing vor, sind die Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig.<br />In den Fällen des „klassischen“ Finanzierungsleasings ist davon auszugehen, dass die Amortisation der Anschaffungskosten des Fahrzeuges konkret in der Leasingrate einkalkuliert ist. In diesem Fall ist ein „Aktivposten“ zu bilden. Dieser soll verhindern, dass die Mindestnutzungsdauer und die Angemessenheitsgrenze für Pkw dadurch umgangen werden, dass ein Fahrzeug geleast wird.<br />Im Ausmaß des Aktivpostens sind die Leasingraten vorerst nicht absetzbar.<br />Konkret errechnet sich der steuerliche Aktivposten wie folgt:</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td> </td>
<td>Anschaffungskosten des Leasinggebers (max. die Angemessenheitsgrenze)</td>
</tr>
<tr>
<td>-</td>
<td>abzgl. Restwert</td>
</tr>
<tr>
<td> </td>
<td><strong>Zwischensumme</strong></td>
</tr>
<tr>
<td> </td>
<td>dividiert durch Laufzeit des Leasingvertrages in Monaten</td>
</tr>
<tr>
<td>= </td>
<td><strong>Tilgungskomponente</strong></td>
</tr>
<tr>
<td> </td>
<td> </td>
</tr>
<tr>
<td> </td>
<td>Tilgungskomponente x Anzahl der Monate</td>
</tr>
<tr>
<td>-</td>
<td>abzgl. Abschreibung im Falle des Kaufes</td>
</tr>
<tr>
<td>= </td>
<td><strong>Aktivposten jährlich</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Der Aktivposten ist nicht endgültig verloren. Wird der Pkw am Ende der Leasingdauer dem Leasinggeber zurückgestellt, kann die Summe der in der Leasingzeit angesammelten Aktivposten beim Leasingnehmer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Wird er gekauft, ist der Aktivposten als Teil der Anschaffungskosten zu behandeln und auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben.</p>
</div>
<div id="text_privatnutzung_des_betriebs-pkws_durch_dienstnehmer_sind_steuerpflichtige_sachbezuege">
<h2>Privatnutzung des Betriebs-Pkws durch Dienstnehmer sind steuerpflichtige Sachbezüge</h2>
<p>Besteht für eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal € 960,00 monatlich, als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern. Für Kraftfahrzeuge mit einem geringem CO2-Emissionswert (abhängig vom Grenzwert im Jahr der Anschaffung bzw. Erstzulassung) sind jedoch nur 1,5 % bzw. maximal € 720,00 anzusetzen.</p>
<p>Wird das Fahrzeug im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten von höchstens 500 km monatlich benützt, so ist der halbe Sachbezugswert anzusetzen. Er beträgt seit Jahresbeginn 1 % bzw. 0,75 % der Anschaffungskosten – maximal € 480,00 bzw. € 360,00.</p>
<p>Kein Sachbezug ist anzusetzen bei Kraftfahrzeugen mit null Gramm CO<sub>2</sub>-Emissionswert pro Kilometer (Elektroautos – keine Hybridmodelle).</p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
sozialversicherungs-beitragswerte
Sozialversicherungs-Beitragswerte
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_asvg" id="asvg" title="ASVG">
ASVG
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_angestellte_ueber_der_geringfuegigkeitsgrenze" id="angestellte_ueber_der_geringfuegigkeitsgrenze" title="Angestellte über der Geringfügigkeitsgrenze">
Angestellte über der Geringfügigkeitsgrenze
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_arbeiter_ueber_der_geringfuegigkeitsgrenze" id="arbeiter_ueber_der_geringfuegigkeitsgrenze" title="Arbeiter über der Geringfügigkeitsgrenze">
Arbeiter über der Geringfügigkeitsgrenze
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_freie_dienstnehmer_ueber_der_geringfuegigkeitsgrenze" id="freie_dienstnehmer_ueber_der_geringfuegigkeitsgrenze" title="Freie Dienstnehmer über der Geringfügigkeitsgrenze">
Freie Dienstnehmer über der Geringfügigkeitsgrenze
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_angestellte_arbeiter_freie_dienstnehmer_unter_der_geringfuegigkeitsgrenze" id="angestellte_arbeiter_freie_dienstnehmer_unter_der_geringfuegigkeitsgrenze" title="Angestellte + Arbeiter, freie Dienstnehmer unter der Geringfügigkeitsgrenze">
Angestellte + Arbeiter, freie Dienstnehmer unter der Geringfügigkeitsgrenze
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_gsvg" id="gsvg" title="GSVG">
GSVG
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_asvg">
<h2>ASVG</h2>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">ASVG</th><th scope="col">2024</th><th scope="col">2023</th><th scope="col">2022</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Geringfügigkeitsgrenze monatlich</td><td>€ 518,44</td><td>€ 500,91</td><td>€ 485,85</td>
</tr><tr class="even">
<td>Grenze für die DG Abgabe bei geringfügig Beschäftigten
</td><td>€ 777,66</td><td>€ 751,37</td><td>€ 728,78</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Höchstbeitragsgrundlage monatlich laufend</td><td>€ 6.060,00</td><td>€ 5.850,00</td><td>€ 5.670,00</td>
</tr><tr class="even">
<td>Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlung (2 Mal)</td><td>€ 12.120,00</td><td>€ 11.700,00</td><td>€ 11.340,00</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Höchstbeitragsgrundlage jährlich</td><td>€ 84.840,00</td><td>€ 81.900,00</td><td>€ 79.380,00</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_angestellte_ueber_der_geringfuegigkeitsgrenze">
<h2>Angestellte über der Geringfügigkeitsgrenze</h2>
<h3>Dienstnehmer-Beitrag</h3>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">ASVG</th><th scope="col">2024</th><th scope="col">2023</th><th scope="col">2022</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>SV-Dienstnehmer laufend</td><td>18,07 %</td><td>18,12 %</td><td>18,12 %</td>
</tr><tr class="even">
<td>SV-Dienstnehmer Sonderzahlung</td><td>17,07 %</td><td>17,12 %</td><td>17,12 %</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h3>Dienstgeber-Beitrag</h3>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">ASVG</th><th scope="col">2024</th><th scope="col">2023</th><th scope="col">2022</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>SV-Dienstgeber laufend</td><td>20,98 %</td><td>21,03 %</td><td>21,13 %</td>
</tr><tr class="even">
<td>SV-Dienstgeber Sonderzahlung</td><td>20,48 %</td><td>20,53 %</td><td>20,63 %</td>
</tr><tr class="odd">
<td>BVK-Beitrag</td><td>1,53 %</td><td>1,53 %</td><td>1,53 %</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_arbeiter_ueber_der_geringfuegigkeitsgrenze">
<h2>Arbeiter über der Geringfügigkeitsgrenze</h2>
<h3>Dienstnehmer-Beitrag</h3>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">ASVG</th><th scope="col">2024</th><th scope="col">2023</th><th scope="col">2022</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>SV- Dienstnehmer laufend</td><td>18,07 %</td><td>18,12 %</td><td>18,12 %</td>
</tr><tr class="even">
<td>SV-Dienstnehmer Sonderzahlung</td><td>17,07 %</td><td>17,12 %</td><td>17,12 %</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h3>Dienstgeber-Beitrag</h3>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">ASVG</th><th scope="col">2024</th><th scope="col">2023</th><th scope="col">2022</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>SV-Dienstgeber laufend</td><td>20,98 %</td><td>21,03 %</td><td>21,13 %</td>
</tr><tr class="even">
<td>SV-Dienstgeber Sonderzahlung</td><td>20,48 %</td><td>20,53 %</td><td>20,63 %</td>
</tr><tr class="odd">
<td>BVK-Beitrag</td><td>1,53 %</td><td>1,53 %</td><td>1,53 %</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_freie_dienstnehmer_ueber_der_geringfuegigkeitsgrenze">
<h2>Freie Dienstnehmer über der Geringfügigkeitsgrenze</h2>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">ASVG</th><th scope="col">2024</th><th scope="col">2023</th><th scope="col">2022</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Dienstnehmer-Beitrag</td><td>17,57 %</td><td>17,62 %</td><td>17,62 %</td>
</tr><tr class="even">
<td>Dienstgeber-Beitrag</td><td>20,48 %</td><td>20,53 %</td><td>20,63 %</td>
</tr><tr class="odd">
<td>BVK-Beitrag</td><td>1,53 %</td><td>1,53 %</td><td>1,53 %</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_angestellte_arbeiter_freie_dienstnehmer_unter_der_geringfuegigkeitsgrenze">
<h2>Angestellte + Arbeiter, freie Dienstnehmer unter der Geringfügigkeitsgrenze</h2>
<h3>Dienstnehmer-Beitrag</h3>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">ASVG</th><th scope="col">2024</th><th scope="col">2023</th><th scope="col">2022</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>SV-Dienstnehmer laufend, Sonderzahlungen</td><td>0,00 %</td><td>0,00 %</td><td>0,00 %</td>
</tr><tr class="even">
<td>freiwillige Selbstversicherung (KV,PV)</td><td>€ 73,20</td><td>€ 70,72</td><td>€ 68,59</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h3>Dienstgeber-Beitrag</h3>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">ASVG</th><th scope="col">2024</th><th scope="col">2023</th><th scope="col">2022</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>SV-Dienstgeber laufend (UV)</td><td>1,10 %</td><td>1,10 %</td><td>1,20 %</td>
</tr><tr class="even">
<td>Dienstgeberabgabe laufend, Sonderzahlungen</td><td>19,40 %</td><td>16,40 %</td><td>16,40 %</td>
</tr><tr class="odd">
<td>BVK-Beitrag</td><td>1,53 %</td><td>1,53 %</td><td>1,53 %</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_gsvg">
<h2>GSVG</h2>
<h3>für Wirtschaftskammermitglieder</h3>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col"></th><th scope="col">Beitragssatz</th><th scope="col">Mindestbeitragsgrundlage</th><th scope="col">Höchstbeitragsgrundlage</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Krankenversicherung</td><td>6,80 %</td><td>€ 518,44/M</td><td>€ 7.070,00/M</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td></td><td>€ 6.221,28/J</td><td>84.840,00/J</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Pensionsversicherung</td><td>18,50 %</td><td>€ 518,44/M</td><td>€ 7.070,00/M</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td></td><td>€ 6.221,28/J</td><td>€ 84.840,00/J</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Beitrag zu Selbständigenvorsorge: 1,53 %</p>
<p><strong>Unfallversicherung € 136,20/Jahr bzw. € 11,35/Monat</strong></p>
<h3>Krankenversicherung:</h3>
<ul>
<li>im 1. und 2. Jahr der Erwerbstätigkeit fixe Bemessungsgrundlage (BMGrl) ohne Nachbemessung, wenn in letzten 120 Kalendermonaten keine GSVG-Pflichtversicherung (PflV)</li>
<li>im 3. Jahr der Erwerbstätigkeit: Nachbemessung nach ESt Bescheid</li>
<li>Selbständige mit kleinem Einkommen (bis maximal € 2.900,00 monatliche Beitragsgrundlage) erhalten eine einkommensabhängige gestaffelte Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen.</li>
</ul>
<h3>Pensionsversicherung:</h3>
<p>Bei erstmaliger GSVG PflV.: Nachbemessung nach ESt Bescheid.</p>
<h3>Freiberuflich Selbstständige</h3>
<p>(A)=ASVG, (G)=GSVG, (F)=FSVG</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col"></th><th scope="col">PV in %</th><th scope="col">KV in %</th><th scope="col">UV in EUR</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>WT</td><td>18,50 (G)</td><td>opt.out<sup>1)</sup></td><td>11,35/M</td>
</tr><tr class="even">
<td>Künstler</td><td>18,50 (G)</td><td>6,8 (G)</td><td>11,35/M</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Journalisten</td><td>18,50 (G)</td><td>6,8 (G)</td><td>11,35/M</td>
</tr><tr class="even">
<td>Tierärzte</td><td>18,50 (G)</td><td>opt.out<sup>1)</sup></td><td>11,35/M</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Dentisten</td><td>18,50 (G)</td><td>6,8 (G)</td><td>11,35/M</td>
</tr><tr class="even">
<td>Wohnsitz(tier)ärzte</td><td>18,50 (G)</td><td>opt.out<sup>1)</sup></td><td>11,35/M</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Ärzte</td><td>20,00 (F)</td><td>opt.out<sup>2)</sup></td><td>11,35/M</td>
</tr><tr class="even">
<td>Patentanwälte</td><td>20,00 (F)</td><td>opt.out<sup>1)</sup></td><td>11,35/M</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Apotheker</td><td>20,00 (F)</td><td>opt.out<sup>1)</sup></td><td>11,35/M</td>
</tr><tr class="even">
<td>Vorstände</td><td>22,80 (A)</td><td>6,8 (A)</td><td>1,10 %</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Rechtsanwälte</td><td>Kammer</td><td>opt.out<sup>1)</sup></td><td>-</td>
</tr><tr class="even">
<td>Ziviltechniker</td><td>20,00 (F)</td><td>opt.out<sup>1)</sup></td><td>-</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Notare</td><td>Kammer</td><td>opt.out<sup>1)</sup></td><td>-</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p><sup>1)</sup> Opting out: keine Pflichtversicherung aufgrund freiberuflicher Tätigkeit, Wahlrecht zwischen Gruppenversicherung, Selbstversicherung oder Selbstversicherung nach GSVG;</p>
<p><sup>2)</sup> Gruppenversicherung verpflichtend, zusätzlich Selbstversicherung ASVG oder GSVG möglich;</p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
steuerlicher_ueberblick_zur_vermietung
Steuerlicher Überblick zur Vermietung
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<p>Besitzen Sie Immobilien, welche Sie zu Wohn- oder auch zu Geschäftszwecken vermieten bzw. einer anderen Person zur Nutzung überlassen, dann sind diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber zu erklären. Unter bestimmten Umständen sind für diese Einkünfte Einkommensteuer und Umsatzsteuer bzw. Gebühren zu entrichten.</p>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_einkommensteuer" id="einkommensteuer" title="Einkommensteuer">
Einkommensteuer
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_umsatzsteuer" id="umsatzsteuer" title="Umsatzsteuer">
Umsatzsteuer
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_gebuehren" id="gebuehren" title="Gebühren">
Gebühren
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_einkommensteuer">
<h2>Einkommensteuer</h2>
<p>Im Einkommensteuergesetz findet man sogar eine eigene Einkunftsart, die sich nur mit Vermietung und Verpachtung beschäftigt.</p>
<h3>Einkunftsart <strong>„Vermietung und Verpachtung</strong>"</h3>
<p>Die Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung" ist gegenüber den ersten fünf Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen) subsidiär. Das heißt, unterliegen die Einkünfte schon den ersten fünf Einkunftsarten, gelten deren Vorschriften und nicht die Vorschriften über Vermietung und Verpachtung.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong></p>
<p>Vermietet eine GmbH ein Grundstück, so gehört dieses Grundstück zu ihrem Betriebsvermögen. Aufgrund dessen wird das Grundstück in die Bilanz der GmbH aufgenommen und der Gewinn durch doppelte Buchführung ermittelt. Die Mieterträge sind in diesem Fall Einkünfte aus Gewerbebetrieb.</p>
<p>Vermietet nun eine Privatperson und nicht eine GmbH dieses Grundstück, liegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. Eine Bilanzierung ist somit ausgeschlossen.</p>
<h3>Wie werden die Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung" ermittelt?</h3>
<p>Die Einkunftsermittlung aus Vermietung und Verpachtung erfolgt ausnahmslos nach dem Prinzip der Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungskosten. Einnahmen sind also die Miete und eventuell die Betriebskosten, die Sie von Ihrer Mieterin bzw. Ihrem Mieter einnehmen. Das Steuerrecht meint mit dem Begriff Werbungskosten Aufwendungen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung oder der Verpachtung stehen, wie z. B. Absetzung für Abnutzung (Afa), Betriebskosten, Zinsen für die Finanzierung des Gebäudes. Für Werbungskosten, die nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten, Instandsetzungskosten und Herstellungskosten betreffen, gelten besondere zeitliche Verteilungsregelungen (siehe dazu nächsten Punkt). Für die zeitliche Zuordnung gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Demnach gelten Einnahmen in jenem Kalenderjahr als bezogen, in dem sie der bzw. dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Der Steuergesetzgeber hat aber auch hier einige Durchbrechungen dieses Zufluss-/Abflussprinzips vorgesehen, die wichtigste sei an dieser Stelle erwähnt: Wird die Miete Dezember mit Fälligkeit am 31.12. eines jeden Jahres „kurze Zeit nach dem Jahresbeginn", z. B. erst am 7. Jänner, auf Ihr Bankkonto überwiesen, gilt diese Mieteinnahme noch im alten Kalenderjahr als bezogen. Als kurze Zeit versteht die Finanzbehörde bis fünfzehn Tage.</p>
<h3>Zeitliche Verteilung der Absetzung von Werbungskosten</h3>
<p>Nicht alle Ausgaben für das Mietobjekt mindern den Gewinn in dem Zeitraum, in dem sie angefallen sind. In diesem Zusammenhang hat das Steuerrecht folgende Kategorien entwickelt:</p>
<ul>
<li>Herstellungsaufwand und</li>
<li>Erhaltungsaufwand.</li>
</ul>
<p>Der Erhaltungsaufwand wird wiederum in Instandsetzung- und Instandhaltungsaufwand unterteilt.</p>
<h4>Herstellungsaufwand</h4>
<p>Der Herstellungsaufwand ist grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Wege der Afa abzusetzen.</p>
<p>Herstellungsaufwendungen können bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch beschleunigt auf 15 Jahre abgesetzt werden, wenn sie z. B.</p>
<ul>
<li>eine Wohnungszusammenlegung betreffen und das Mietrechtsgesetz anzuwenden ist, oder</li>
<li>wenn die Aufwendungen nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, Startwohnungsgesetz oder nach landesgesetzlichen Vorschriften gefördert werden.</li>
</ul>
<p>Unter gewissen Umständen ist sogar eine Zehnjahresverteilung möglich.</p>
<p>Beispiele für Herstellungsaufwendungen:</p>
<ul>
<li>Neubau;</li>
<li>Anbau, Aufstockung, Dachgeschossausbau;</li>
<li>Umbauten, im Zuge derer Wesensart geändert wird, wie der Umbau einer Wohnung in Geschäftsräume oder in eine Kanzlei;</li>
<li>Nachträgliche Einbauten, wie z. B. Zentralheizung, Aufzüge, Badezimmer oder Toiletten (Kategorieanhebung);</li>
<li>Zusammenlegung von Wohnungen;</li>
<li>Versetzung von Zwischenwänden;</li>
<li>Einbau von Gebäudeteilen an anderen Stellen (z. B. Versetzung von Türen und Fenstern).</li>
</ul>
<h4>Instandsetzungsaufwand</h4>
<p>Instandsetzungsaufwendungen - diese erhöhen den gesamten Nutzwert oder verlängern die Nutzungsdauer des Gebäudes - sind bei, im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vermieteten, Wohngebäuden und bei an Dritte zu Wohnzwecken vermieteten Betriebsgebäuden zwingend auf 15 Jahre abzusetzen. Bei anderen Gebäuden (z. B. Lagerhalle) können die Aufwendungen sofort abgesetzt werden.</p>
<h3>Beispiele für Instandsetzungsaufwendungen</h3>
<ul>
<li>Austausch von mehr als 25 % der gesamten Fenster und Türen</li>
<li>Austausch von Dach und Dachstuhl;</li>
<li>Austausch von Stiegen;</li>
<li>Austausch von Zwischenwänden und Zwischendecken;</li>
<li>Austausch von Unterböden (Estrich statt Holzboden usw.);</li>
<li>Austausch von Heizanlagen sowie Feuerungseinrichtungen (z. B. Umstellung einer Zentralheizungsanlage von festen Brennstoffen auf Gas);</li>
<li>Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen;</li>
<li>Austausch von Sanitärinstallationen (auch mit Erneuerung der Bodenbeläge und Fliesen);</li>
<li>Umfangreiche Erneuerung des Außenverputzes beispielsweise mit Erneuerung der Wärmedämmung</li>
<li>Trockenlegung der Mauern usw.</li>
</ul>
<h3>Instandhaltungsaufwand</h3>
<p>Dieser Aufwand betrifft die kleineren Reparaturen und Servicearbeiten, die die Nutzungsdauer oder den Nutzwert nicht wesentlich verlängern bzw. erhöhen. Er ist sofort im Jahre der Bezahlung absetzbar. Dazu gibt es wiederum eine Besonderheit zu beachten: Kehren diese nicht regelmäßig wieder, können sie auf Antrag auf 15 Jahre verteilt abgesetzt werden, bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.</p>
</div>
<div id="text_umsatzsteuer">
<h2>Umsatzsteuer</h2>
<p>Prinzipiell unterliegen Ihre Einnahmen als Vermieterin bzw. Vermieter auch der Umsatzsteuer. Sollten Ihre Umsätze jedoch unter € 35.000,00 (=Nettogrenze) jährlich liegen, so sind Sie als Kleinunternehmerin bzw. Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit (wenn Sie das Unternehmen im Inland betreiben). Sie können sich dafür z. B. von den Rechnungen für Reparaturen auch keine Vorsteuer abziehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Damit werden Sie vorsteuerabzugsberechtigt.</p>
<p>Sind Sie eine umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin bzw. ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer (= kein Kleinunternehmer), so sind für Sie als Vermieter folgende Umsatzsteuersätze wichtig:</p>
<h3>Vermietung von Geschäftsräumen</h3>
<p>Die Vermietung und Verpachtung von Geschäftsräumen ist grundsätzlich unecht von der Umsatzsteuer befreit. Durch die unechte Befreiung besteht auch kein Recht auf einen Vorsteuerabzug. „Unecht befreit“ bedeutet, dass für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermietung auch kein Recht auf einen Vorsteuerabzug besteht.</p>
<p>Solche Vermieterinnen und Vermieter haben allerdings die Möglichkeit zur Steuerpflicht zu optieren, wenn die Mieterin bzw. der Mieter das Grundstück nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (z. B. ist eine Option nicht möglich, wenn der Mieter ein Arzt ist, der die Räumlichkeiten für seine Arztpraxis nutzt, weil der Arzt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist). Nahezu ausschließlich bedeutet in diesem Fall zu mindestens 95 %.</p>
<p>Für die Vermietung von Geschäftsräumen inkl. der anfallenden Betriebskosten gilt der Umsatzsteuersatz von 20 %, wenn auf die unechte Steuerbefreiung verzichtet wird (= Option).</p>
<h3>Vermietung von Wohnräumen</h3>
<p>Für die Vermietung von Wohnräumen (für Wohnzwecke) und dabei anfallende Betriebskosten (außer Heizkosten) gilt der Umsatzsteuersatz von 10 %. Heizkosten sind mit 20 % USt zu verrechnen.</p>
<p>Von der Vermietung zu Wohnzwecken ist die Beherbergung zu unterscheiden. Bei der Beherbergung werden auch zusätzlich bestimmte Dienstleistungen (z. B. Frühstück) erbracht.</p>
<h3>Vermietung von Garagen</h3>
<p>Für die Vermietung von Garagen und Abstellplätzen gilt der Umsatzsteuersatz von 20 %.</p>
<p>Von der vereinnahmten Umsatzsteuer kann die Vorsteuer aus Betriebskosten, Reparaturen oder Ähnlichem in Abzug gebracht werden.</p>
</div>
<div id="text_gebuehren">
<h2>Gebühren</h2>
<p>Für einen unterschriebenen Mietvertrag ist beim zuständigen Finanzamt für Gebühren die Vertragsgebühr zu erklären und zu entrichten. Als Vermieterin bzw. Vermieter müssen Sie dazu das Formular Geb1 ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Die Gebühr ist auf diesem Formular selbst zu berechnen und an das Finanzamt zu überweisen.</p>
<p>Für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, ist keine Mietvertragsgebühr zu entrichten.</p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
steuertermine
Steuertermine
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_monatliche_abgaben" id="monatliche_abgaben" title="Monatliche Abgaben">
Monatliche Abgaben
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_quartalsweise_abgaben" id="quartalsweise_abgaben" title="Quartalsweise Abgaben">
Quartalsweise Abgaben
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_abgabetermin_-_steuererklaerung_beim_finanzamt" id="abgabetermin_-_steuererklaerung_beim_finanzamt" title="Abgabetermin - Steuererklärung beim Finanzamt">
Abgabetermin - Steuererklärung beim Finanzamt
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_abgabetermin_-_lohnverrechnung" id="abgabetermin_-_lohnverrechnung" title="Abgabetermin - Lohnverrechnung">
Abgabetermin - Lohnverrechnung
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_monatliche_abgaben">
<h2>Monatliche Abgaben</h2>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Monat</th><th scope="col">Umsatzsteuer *</th><th scope="col">L, DB, DZ</th><th scope="col">GKK</th><th scope="col">Stadtkasse/ Gemeinde</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Jänner</td><td>15. März</td><td>15. Februar</td><td>15. Februar</td><td>15. Februar</td>
</tr><tr class="even">
<td>Februar</td><td>15. April</td><td>15. März</td><td>15. März</td><td>15. März</td>
</tr><tr class="odd">
<td>März</td><td>15. Mai</td><td>15. April</td><td>15. April</td><td>15. April</td>
</tr><tr class="even">
<td>April</td><td>15. Juni</td><td>15. Mai</td><td>15. Mai</td><td>15. Mai</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Mai</td><td>15. Juli</td><td>15. Juni</td><td>15. Juni</td><td>15. Juni</td>
</tr><tr class="even">
<td>Juni</td><td>15. August</td><td>15. Juli</td><td>15. Juli</td><td>15. Juli</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Juli</td><td>15. September</td><td>15. August</td><td>15. August</td><td>15. August</td>
</tr><tr class="even">
<td>August</td><td>15. Oktober</td><td>15. September</td><td>15. September</td><td>15. September</td>
</tr><tr class="odd">
<td>September</td><td>15. November</td><td>15. Oktober</td><td>15. Oktober</td><td>15. Oktober</td>
</tr><tr class="even">
<td>Oktober</td><td>15. Dezember</td><td>15. November</td><td>15. November</td><td>15. November</td>
</tr><tr class="odd">
<td>November</td><td>15. Jänner</td><td>15. Dezember</td><td>15. Dezember</td><td>15. Dezember</td>
</tr><tr class="even">
<td>Dezember</td><td>15. Februar</td><td>15. Jänner</td><td>15. Jänner</td><td>15. Jänner</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>* Zusammenfassende Meldungen sind bis zum Monatsletzten des Folgemonats abzugeben bzw. elektronisch zu übermitteln.</p>
</div>
<div id="text_quartalsweise_abgaben">
<h2>Quartalsweise Abgaben</h2>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Steuerart</th><th scope="col">1. Frist</th><th scope="col">2. Frist </th><th scope="col">3. Frist</th><th scope="col">4. Frist</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Einkommensteuervorauszahlung</td><td>15. Februar</td><td>15. Mai</td><td>15. August</td><td>15. August</td>
</tr><tr class="even">
<td>Körperschaftsteuervorauszahlung</td><td>15. Februar</td><td>15. Mai</td><td>15. August</td><td>15. November</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Umsatzsteuervorauszahlung (bei einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 - Euro 100.000)</td><td>15. Februar</td><td>15. Mai</td><td>15. August</td><td>15. November</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_abgabetermin_-_steuererklaerung_beim_finanzamt">
<h2>Abgabetermin - Steuererklärung beim Finanzamt</h2>
<p>Anmerkung: Es gelten längere Fristen, wenn Sie durch einen STB
vertreten werden!</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Steuerart</th><th scope="col">Abgabeform</th><th scope="col">Frist</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärung</td><td>auf Papier</td><td>30.4. des Folgejahres</td>
</tr><tr class="even">
<td>Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärung</td><td>FinanzOnline</td><td>30.6. des Folgejahres</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Arbeitnehmerveranlagung</td><td>Pflichtveranlagung</td><td>30.6. des Folgejahres, in manchen Fällen der Veranlagung gilt der 30.9. des Folgejahres</td>
</tr><tr class="even">
<td>Arbeitnehmerveranlagung</td><td>Antrag</td><td>5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Antrag eingebracht wird</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Werbeabgabe</td><td>auf Papier</td><td>31.3. des Folgejahres</td>
</tr><tr class="even">
<td>Lfd. Entrichtung Kfz Steuer</td><td></td><td>15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Kfz Steuer Jahreserklärung</td><td>auf Papier</td><td>31.3. des Folgejahres</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_abgabetermin_-_lohnverrechnung">
<h2>Abgabetermin - Lohnverrechnung</h2>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Steuerart</th><th scope="col">Abgabeform</th><th scope="col">Frist</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Lohnzettel</td><td>auf Papier</td><td>31.1. des Folgejahres</td>
</tr><tr class="even">
<td>Lohnzettel</td><td>ELDA</td><td>28.2. des Folgejahres</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Beitragsgrundlagennachweis</td><td>DFÜ oder ELDA</td><td>28.2. des Folgejahres</td>
</tr><tr class="even">
<td>Kommunalsteuerjahres-/DGA-Erklärung</td><td>FinanzOnline, auf Papier</td><td>31.3. des Folgejahres</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Schwerarbeitsmeldung</td><td>ELDA</td><td>28.2. des Folgejahres</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
tipps_und_infos_fuer_vermieter
Tipps und Infos für Vermieter
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_vorwerbungskosten" id="vorwerbungskosten" title="Vorwerbungskosten">
Vorwerbungskosten
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_nachwerbungskosten" id="nachwerbungskosten" title="Nachwerbungskosten">
Nachwerbungskosten
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_beginn_der_abschreibung_afa_" id="beginn_der_abschreibung_afa_" title="Beginn der Abschreibung (AfA)">
Beginn der Abschreibung (AfA)
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_gutachten_koennen_den_abschreibungssatz_erhoehen" id="gutachten_koennen_den_abschreibungssatz_erhoehen" title="Gutachten können den Abschreibungssatz erhöhen">
Gutachten können den Abschreibungssatz erhöhen
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_abschreibung_bei_unentgeltlichem_erwerb" id="abschreibung_bei_unentgeltlichem_erwerb" title="Abschreibung bei unentgeltlichem Erwerb">
Abschreibung bei unentgeltlichem Erwerb
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_subventionen" id="subventionen" title="Subventionen">
Subventionen
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_umsatzsteuer-kleinunternehmer-regelung" id="umsatzsteuer-kleinunternehmer-regelung" title="Umsatzsteuer-Kleinunternehmer-regelung">
Umsatzsteuer-Kleinunternehmer-regelung
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_option_zur_umsatzsteuer-normalbesteuerung" id="option_zur_umsatzsteuer-normalbesteuerung" title="Option zur Umsatzsteuer-Normalbesteuerung">
Option zur Umsatzsteuer-Normalbesteuerung
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_vermietung_von_geschaeftslokalen" id="vermietung_von_geschaeftslokalen" title="Vermietung von Geschäftslokalen">
Vermietung von Geschäftslokalen
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_verluste_bei_vermietung" id="verluste_bei_vermietung" title="Verluste bei Vermietung">
Verluste bei Vermietung
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_vorwerbungskosten">
<h2>Vorwerbungskosten</h2>
<p>Es können auch dann schon steuerlich abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, wenn zum Zahlungszeitpunkt noch keine Einnahmen zufließen (Vorwerbungskosten). Die künftige Vermietung muss jedoch mit ziemlicher Sicherheit feststehen (z. B. mit der zukünftigen Mieterin bzw. dem zukünftigen Mieter ist bereits ein bindender Vertrag abgeschlossen worden = Vermietungsabsicht).</p>
<ul>
<li>Einen klassischen Fall der Vorwerbungskosten stellen Sanierungsaufwendungen dar. Sollten Sie ein bisher privat genutztes Gebäude zum Zwecke der Vermietung sanieren, sind diese Kosten bereits vor der Einnahmenerzielung abzugsfähig.</li>
</ul>
</div>
<div id="text_nachwerbungskosten">
<h2>Nachwerbungskosten</h2>
<p>Auch nach der Beendigung der Vermietung können nachträgliche Werbungskosten anfallen, die durch die vorherige Mieterin bzw. den vorherigen Mieter hervorgerufen wurden.<br />Diese Aufwendungen sind auch abzugsfähig, wenn keine Mieteinnahmen mehr erzielt werden.</p>
<ul>
<li>Beispiele der Nachwerbungskosten können sein: Nachzahlungen für die Zeit der Vermietung für Grundsteuer, Kanal- und Müllabfuhrgebühren, Beratungskosten oder Reparaturen.</li>
</ul>
</div>
<div id="text_beginn_der_abschreibung_afa_">
<h2>Beginn der Abschreibung (AfA)</h2>
<h3>Beginn der Abschreibung</h3>
<p>Wird ein Gebäude in Vermietungsabsicht angeschafft, kann die AfA bereits ab der Inbetriebnahme dem Anschaffungszeitpunkt geltend gemacht werden, auch wenn die tatsächliche Vermietung erst später erfolgt.</p>
<h3>Abschreibungssatz bei Vermietung und Verpachtung</h3>
<p>Ohne Nachweis einer kürzeren technischen Nutzungsdauer ist bei Vermietung durch einen Privaten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) immer die gesetzliche festgelegte Nutzungsdauer von 67 Jahren bzw. ein AfA-Satz von 1,5 % maßgeblich, auch dann, wenn ein bereits in Nutzung stehendes Gebäude angeschafft wurde. Diese gesetzliche Nutzungsdauer kann nur bei Nachweis eines Gutachtens verkürzt werden.</p>
<h3>Abschreibung auf Gebäude bei betrieblich genutzten Gebäuden (im Betriebsvermögen)</h3>
<p>Bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden im Betriebsvermögen gilt für unmittelbar betrieblich genutzte Gebäude ein einheitlicher Abschreibungssatz von bis zu 2,5 % der Anschaffungskosten. Bei Betriebsgebäuden, die zu Wohnzwecken vermietet werden, ist ein geringerer Abschreibungssatz von bis zu 1,5 % anzuwenden (wie im außerbetrieblichen Bereich). Wie bisher ist der Nachweis einer kürzeren Abschreibungsdauer möglich.</p>
<h3><span style="font-weight: normal !msorm;">Beschleunigte AfA bei Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden</span></h3>
<p>Für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann eine beschleunigte AfA in Anspruch genommen werden. Im Jahr, in dem die Absetzung für Abnutzung erstmalig zu berücksichtigen ist, kann die AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nun höchstens das Dreifache des bisher gültigen Prozentsatzes, im darauffolgenden Jahr höchstens das Zweifache betragen. Ab dem zweitfolgenden Jahr erfolgt die Bemessung der AfA wie bisher. Die Halbjahresabschreibungsregelung ist nicht anzuwenden, sodass auch bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage im zweiten Halbjahr der volle Jahres-AfA-Betrag aufwandswirksam ist.</p>
<h3>Privatvermögen: Aufteilung Grundstück und Gebäude</h3>
<p>Fallen die Einkünfte aus der Vermietung unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wird die Abschreibung von den auf das Gebäude entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. fiktiven Anschaffungskosten) berechnet. Daher muss von den gesamten Kosten der Wert ermittelt werden, der auf das Gebäude entfällt. </p>
<p>Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes grundsätzlich 40 % als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen.</p>
<p>Davon abweichend gelten lt. Verordnung folgende Regelungen:</p>
<h3>Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern</h3>
<p>In diesen Gemeinden sind als Grundanteil 20 % des Werts auszuscheiden, wenn der durchschnittliche Quadratmeterpreis für das Bauland und für voll aufgeschlossene unbebaute Grundstücke (baureifes Land) <strong>weniger</strong> als € 400,00 beträgt.</p>
<h3>Gemeinden mit mindestens 100.000 Einwohnern</h3>
<p>In Gemeinden, in denen mindestens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben, und in Gemeinden, in denen der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Bauland und baureifes Land bei <strong>mindestens</strong> € 400,00 liegt, beträgt der Anteil von Grund- und Boden</p>
<ul>
<li>30 %, wenn das Gebäude mehr als 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst oder</li>
<li>40 % wenn das Gebäude bis zu 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst.<br />(Hinweis: Laut Verordnung liegt eine eigene Geschäftseinheit jedenfalls pro angefangenen 400 m<sup>2</sup> Nutzfläche vor)</li>
</ul>
<h3>Gutachten statt pauschaler Aufteilung</h3>
<p>Die neue Aufteilung muss nicht angewendet werden, wenn der Grundanteil nachgewiesen wird, wie z. B. durch ein Gutachten einer bzw. eines Sachverständigen. Das Gutachten unterliegt allerdings der freien Beweiswürdigung der Behörde.</p>
<p>Sie ist auch nicht anzuwenden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich (das heißt, der tatsächliche Grundanteil um mindestens 50 %) davon abweichen.</p>
</div>
<div id="text_gutachten_koennen_den_abschreibungssatz_erhoehen">
<h2>Gutachten können den Abschreibungssatz erhöhen</h2>
<p>Ohne Nachweis einer kürzeren technischen Nutzungsdauer ist bei Vermietung durch einen Privaten immer die gesetzliche festgelegte Nutzungsdauer von 67 Jahren bzw. ein AfA-Satz von 1,5 % maßgeblich, auch dann, wenn ein bereits in Nutzung stehendes Gebäude angeschafft wurde. Diese gesetzliche Nutzungsdauer kann nur bei Nachweis eines Gutachtens verkürzt werden. Bei Gebäuden, die betrieblichen Zwecken dienen (z. B. vermietete Produktionshalle), ist eine kürzere technische Restnutzungsdauer (kürzer als 67 Jahre) sehr häufig.<br />In diesen Fällen ist die Erstellung eines Gutachtens empfehlenswert.</p>
<p><strong>Abschreibung auf Gebäude bei betrieblich genutzten Gebäuden</strong></p>
<p>Bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden gilt für unmittelbar betrieblich genutzte Gebäude ein einheitlicher Abschreibungssatz von bis zu 2,5 % der Anschaffungskosten. Bei Betriebsgebäuden, die zu Wohnzwecken vermietet werden, ist ein geringerer Abschreibungssatz von bis zu 1,5 % anzuwenden (wie im außerbetrieblichen Bereich). Wie bisher ist der Nachweis einer kürzeren Abschreibungsdauer möglich.</p>
<p><strong>Privatvermögen: Aufteilung Grundstück und Gebäude</strong></p>
<p>Fallen die Einkünfte aus der Vermietung unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wird die Abschreibung von den auf das Gebäude entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bzw. fiktiven Anschaffungskosten) berechnet. Daher muss von den gesamten Kosten der Wert ermittelt werden, der auf das Gebäude entfällt. </p>
<p>Ohne Nachweis eines anderen Aufteilungsverhältnisses sind von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes grundsätzlich 40 % als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen.</p>
<p>Davon abweichend gelten lt. Verordnung folgende Regelungen:</p>
<p><strong>Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern</strong></p>
<p>In diesen Gemeinden sind als Grundanteil 20 % des Werts auszuscheiden, wenn der durchschnittliche Quadratmeterpreis für das Bauland und für voll aufgeschlossene unbebaute Grundstücke (baureifes Land) <strong>weniger</strong> als € 400,00 beträgt.</p>
<p><strong>Gemeinden mit mindestens 100.000 Einwohnern</strong></p>
<p>In Gemeinden, in denen mindestens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben, und in Gemeinden, in denen der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Bauland und baureifes Land bei <strong>mindestens</strong> € 400,00 liegt, beträgt der Anteil von Grund- und Boden</p>
<ul>
<li>30 %, wenn das Gebäude mehr als 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst oder</li>
<li>40 % wenn das Gebäude bis zu 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst.<br />(Hinweis: Laut Verordnung liegt eine eigene Geschäftseinheit jedenfalls pro angefangenen 400 m<sup>2</sup> Nutzfläche vor)</li>
</ul>
<p><span style="font-weight: normal !msorm;"><strong>Gutachten statt pauschaler Aufteilung</strong></span></p>
<p>Die neue Aufteilung muss nicht angewendet werden, wenn der Grundanteil nachgewiesen wird, wie z. B. durch ein Gutachten eines Sachverständigen. Das Gutachten unterliegt allerdings der freien Beweiswürdigung der Behörde.</p>
<p>Sie ist auch nicht anzuwenden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich (das heißt, der tatsächliche Grundanteil um mindestens 50 %) davon abweichen.</p>
</div>
<div id="text_abschreibung_bei_unentgeltlichem_erwerb">
<h2>Abschreibung bei unentgeltlichem Erwerb</h2>
<p>Bei Erwerb eines Gebäudes durch Erbschaft oder Schenkung ist die Absetzung für Abnutzung vom Rechtsvorgänger fortzusetzen. Es ist weder eine neue Bemessungsgrundlage noch ein neuer AfA-Satz zu ermitteln.</p>
<p>Dies ist auch anzuwenden, wenn das Gebäude oder die Wohnung nicht durchgehend vermietet wird, aber vom Rechtsvorgänger bereits einmal vermietet wurde. Bei der Ermittlung der noch verbleibenden Nutzungsdauer bleibt die Zeit der „Nichtvermietung“ unberücksichtigt. Nur wenn die Vermietung des Rechtsvorgängers mehr als zehn Jahre zurück liegt, können die fiktiven Anschaffungskosten für die Afa-Bemessung herangezogen werden.</p>
</div>
<div id="text_subventionen">
<h2>Subventionen</h2>
<p>Subventionen aus öffentlichen Mitteln sind nicht als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen, daher sind sie nicht steuerpflichtig. Die damit geförderten Instandhaltungs-, Instandsetzungs- oder Herstellungskosten sind aber um diese Subvention zu kürzen, bevor sie als Werbungskosten abgezogen werden. Ein etwa übersteigender Subventionsbetrag ist allerdings steuerpflichtig.</p>
</div>
<div id="text_umsatzsteuer-kleinunternehmer-regelung">
<h2>Umsatzsteuer-Kleinunternehmer-regelung</h2>
<p>Wenn Ihr Jahresumsatz den Betrag von € 35.000,00 nicht übersteigt, sind Sie mit Ihren Umsätzen von der Umsatzsteuer befreit, können allerdings auch keine Vorsteuer absetzen. Der Betrag von € 35.000,00 ist „netto" zu verstehen.</p>
</div>
<div id="text_option_zur_umsatzsteuer-normalbesteuerung">
<h2>Option zur Umsatzsteuer-Normalbesteuerung</h2>
<p>Fallen höhere Vorsteuerbeträge bei einer Kleinunternehmerin bzw. einem Kleinunternehmer (z. B. aus dem Erwerb einer Eigentumswohnung, aus Sanierungsaufwendungen oder aus Zubauten) an, kann eine „Option zur Steuerpflicht“ sinnvoll sein. Damit wird zwar der Vermietungsumsatz steuerpflichtig (10 % bei Wohnungsmieten), die Vorsteuern werden jedoch gleichzeitig abzugsfähig. Bei Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten müsste abermals zur USt (Steuersatz 20 %) optiert werden (sofern möglich). Jedoch Vorsicht: Kein Springen zwischen Steuerfreiheit und Normalversteuerung.</p>
<p>Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet für mindestens fünf Jahre und kann nur am Beginn eines Jahres widerrufen werden. Auf notwendige Vorsteuerberichtigungen ist dabei zu achten.</p>
</div>
<div id="text_vermietung_von_geschaeftslokalen">
<h2>Vermietung von Geschäftslokalen</h2>
<p>Wird nicht zu Wohnzwecken vermietet, kann die Vermieterin bzw. der Vermieter zwischen „steuerfreiem Umsatz“ und „mit 20 % zu versteuerndem Umsatz“ und steuerpflichtigem Umsatz (mit 20 %) wählen (Option zur Steuerpflicht). Diese Option kann für jedes Bestandsverhältnis gesondert ausgeübt werden.</p>
<p>Die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht besteht grundsätzlich allerdings nur, wenn die Mieterin bzw. der Mieter das Grundstück nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (z. B. ist eine Option nicht möglich, wenn der Mieter ein Arzt ist, der die Räumlichkeiten für seine Arztpraxis nutzt, weil der Arzt nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist). Nahezu ausschließlich bedeutet in diesem Fall zu mindestens 95 %.</p>
</div>
<div id="text_verluste_bei_vermietung">
<h2>Verluste bei Vermietung</h2>
<p>Treten bei Ihrer Vermietung vorübergehend Verluste auf, so können Sie diese Verluste im gleichen Jahr mit anderen positiven Einkünften (z. B. aus Ihrem Betrieb oder Ihrem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit) verrechnen und sparen damit Einkommensteuer. Sollten Sie neben den Vermietungseinkünften keine positiven Einkünfte haben, so sind Ihre Verluste aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verloren, da sie nicht in das Folgejahr vortragsfähig sind. Aber Achtung: Bei dauernden Verlusten prüft die Finanz, ob Sie mit Ihrer Vermietung überhaupt Einkünfte erzielen wollen oder, ob es sich um eine sogenannte „Liebhaberei“ handelt. Dies ist dann mit Rentabilitäts- bzw. Prognoserechnungen zu widerlegen. Werden Ihre negativen Einkünfte aus Vermietung als Liebhaberei eingestuft, so können Sie die angefallenen Verluste nicht mehr mit positiven Einkünften verrechnen.</p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>
vorsteuerabzugsberechtigte_kfz
Vorsteuerabzugsberechtigte Kfz
<div class="infolist_download hideme_print">
<p>
Sie können die Seite
<span class="infolist_title">
Externe Inhalte
</span>
auch als PDF speichern.
</p>
<a aria-label="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern" class="button hideme_print" href="/de/externe_inhalte/externe_inhalte_ger.pdf" rel="nofollow" role="button" target="_blank" title="Die Seite 'Externe Inhalte' als PDF speichern">
<span aria-hidden="true" class="text">Merkblatt speichern</span>
</a>
</div>
<nav class="hideme_print infolist_anchor_overview">
<ul>
<li>
<a href="#text_kastenwagen" id="kastenwagen" title="Kastenwagen">
Kastenwagen
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_kleinlastkraftwagen" id="kleinlastkraftwagen" title="Kleinlastkraftwagen">
Kleinlastkraftwagen
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_pritschenwagen" id="pritschenwagen" title="Pritschenwagen">
Pritschenwagen
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_klein-autobusse" id="klein-autobusse" title="Klein-Autobusse">
Klein-Autobusse
</a>
</li>
<li>
<a href="#text_kleinbusse" id="kleinbusse" title="Kleinbusse">
Kleinbusse
</a>
</li>
</ul>
</nav>
<div id="text_kastenwagen">
<h2>Kastenwagen</h2>
<h3>Kastenwagen gemäß § 5 der Verordnung aus 1996</h3>
<p>Die Anerkennung dieser Fahrzeuge als vorsteuerabzugsberechtigt bleibt auch im Geltungsbereich der Verordnung BGBl. II Nr.193/2002 unverändert aufrecht.</p>
<p>Bis 1996 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Marke</th><th scope="col">Modell</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Chevrolet</td><td>Chevrolet Astro Cargo</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Chevrolet G Van Cargo</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Chrysler</td><td>Chrysler Grand Voyager 4Cargo Doppelkabine (mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style: italic;">Chrysler Voyager Van (bis Modelljahr 1995)</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td>Citroen</td><td>Citroen Berlingo Kastenwagen</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Citroen C 15</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Citroen Jumper Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Citroen Jumpy Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style: italic;">Citroen C 25 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</span></td>
</tr><tr class="even">
<td>Daihatsu</td><td>Daihatsu Hijet Van</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Fiat</td><td>Fiat Doblò Cargo</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Fiat Doblò MaxiCargo</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Fiat Ducato Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Fiat Fiorino Kastenwagen</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Fiat Scudo Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Ford</td><td>Ford Escort Kastenwagen (Lieferwagen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Ford Fiesta Courier Kastenwagen</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Ford Transit Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Hyundai</td><td>Hyundai H-1 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Hyundai H-100 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Iveco</td><td>Iveco Daily Kastenwagen und Iveco TurboDaily Kastenwagen</td>
</tr><tr class="even">
<td>KIA</td><td>KIA Pregio 3Van und 6Van (6Van mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Land Rover</td><td>Land Rover Defender 110 Hard Top (ohne Fenster)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Mazda</td><td>Mazda E2200 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Mercedes</td><td>Mercedes Sprinter Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mercedes Vito Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Mitsubishi</td><td>Mitsubishi L300 Kastenwagen und Transporter (Transporter auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mitsubishi L400 Kastenwagen und Transporter (Transporter mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Nissan</td><td>Nissan Trade (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Nissan Urvan (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Nissan Vanette Cargo (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style: italic;">Nissan Sunny Van Hochdach</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style: italic;">Nissan Vanette (auch mit zwei Sitzreihen)</span></td>
</tr><tr class="even">
<td>Opel</td><td>Opel Astra Lieferwagen, 3türig</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Opel Combo</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style: italic;">Opel Kadett Combo, Modell 38</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style: italic;">Opel Kadett Delivery Van, Modell 37</span></td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Opel Movano Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style: italic;">Opel Rekord Delivery Van, Modell 65</span></td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Opel Vivaro Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Peugeot</td><td>Peugeot Boxer Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Peugeot Expert Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style: italic;">Peugeot J5/J9/J7 Kastenwagen (J5 auch mit zwei Sitzreihen)</span></td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Peugeot Partner Kastenwagen</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Piaggio</td><td>Piaggio Porter Kastenwagen</td>
</tr><tr class="even">
<td>Puch</td><td>Puch G Kastenwagen (Baumuster 4)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Renault</td><td>Renault Espace J66 DK (mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Express Kastenwagen</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Kangoo FC</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Kangoo Grande FC</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Master FD</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Master Kastenwagen</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Master Kasten - JD (mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Trafic - DK (mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Trafic Kastenwagen</td>
</tr><tr class="even">
<td>Seat</td><td>Seat Inca Van</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Seat Terra Lkw</td>
</tr><tr class="even">
<td>Skoda</td><td>Skoda 795 Van Plus</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style: italic;">Skoda Foman Praktik 135 Ausf. 785L 136B-Hochdach</span></td>
</tr><tr class="even">
<td>Subaru</td><td>Subaru Domingo Van</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Suzuki</td><td>Suzuki Carry Van</td>
</tr><tr class="even">
<td>Talbot</td><td>Talbot City-Laster</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Toyota</td><td>Toyota Hi Ace Kastenwagen</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style: italic;">Toyota Lite Ace Kastenwagen</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td>VW</td><td>VW Caddy Kastenwagen</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW LT Kasten- und Hochraum-Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW Transporter Kasten- und Hochraum-Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Transporter Winner</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW TransVan (mit zwei Sitzreihen)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_kleinlastkraftwagen">
<h2>Kleinlastkraftwagen</h2>
<h3>Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung aus 2002</h3>
<p>Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt wurden. <br />Fahrzeuge, die schon unter "Kastenwagen gemäß § 5 der Verordnung aus 1996" angeführt sind, sind unverändert vorsteuerabzugsberechtigt.</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Marke</th><th scope="col">Modell</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Chevrolet</td><td>Chevrolet Kalos (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Chrysler</td><td>Chrysler Voyager Cargo (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Citroen</td><td>Citroen C1 Profi (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Citroen C2 Profi (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Citroen C5 Profi (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Citroen Nemo (2, 3 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Citroen Picasso Profi (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Citroen Saxo Profi (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Citroen Xsara Profi (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Dacia</td><td>Dacia Dokker Van (3 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Dacia Duster Van (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Dacia Duster (4tg)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Dacia Logan MCV Fiskal (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Dacia Logan Van (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Dacia Sandero Fiskal (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Dodge</td><td>Dodge Nitro Cargo (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Fiat</td><td>Fiat 356 Tipo Hatchback (5-türige Karosserievariante mit Schrägheck)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Fiat 356 Tipo Kombi</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Fiat Panda Van 4x4</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Fiat Punto 188 (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Fiat Punto 199 (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Fiat Sedici Type FY</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Fiat Stilo (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Ford</td><td>Ford Fiesta Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Ford Focus Van (2 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Ford Focus Van Traveller (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Ford Transit Connect (kurzer und langer Radstand) (2, 3 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Hyundai</td><td>Hyundai H350 Kastenwagen</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Hyundai i30 (Hatchback) Lkw (2 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Hyundai Santa Fe Lkw (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Hyundai Terracan Lkw (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Iveco</td><td>Iveco Massif Lkw (2 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Jeep</td><td>Jeep Cherokee Cargo (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Jeep Commander Cargo (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Jeep Grand Cherokee Cargo (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Jeep Wrangler Cargo (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Jeep Wrangler Cargo Unlimited (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Jeep Wrangler 3-türig (Version 2019)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Jeep Wrangler 5-türig (Version 2019) </td>
</tr><tr class="even">
<td>KIA</td><td>KIA Carens LKW (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>KIA cee'd Typ ED SW (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>KIA cee'd Typ JD SW (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>KIA cee'd Typ JD SW (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>KIA Sorento JC (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>KIA Soul EV/5-türig (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>KIA Sportage JE (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>KIA Sportage QL</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>KIA Sportage Typ SLS (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>LADA</td><td>LADA 111 Rabota (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>LADA Niva Taiga (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Land Rover</td><td>Land Rover Defender 90 Hard Top (HT)-Lkw (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Land Rover Freelander Td4 3DR-Lkw (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Land Rover LA (Discovery) Lkw (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Land Rover LF/Lkw (Freelander 2 Lkw) (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Land Rover Type Discovery N1G (LR)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Land Rover Type LE 90 Hard Top (3-türige Version mit Heckklappe)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Mahindra</td><td>Mahindra Type M 540 SU4BU THAR - Lkw geschlossener Aufbau</td>
</tr><tr class="even">
<td>Mazda</td><td>Mazda Premacy Van (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Mega</td><td>Mega Multitruck Kastenwagen (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Mercedes</td><td>Mercedes-Benz Citan (415)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mercedes-Benz Citan Kastenwagen Line Base oder Line Pro (420, Länge Standard- 4498 mm)
</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mercedes-Benz G Kastenwagen (2 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mercedes-Benz Sprinter 907/910 Kastenwagen</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mercedes-Benz Vaneo Company (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Mitsubishi</td><td>Mitsubishi Colt Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mitsubishi i-MiEV Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mitsubishi Outlander Lkw (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mitsubishi Pajero MT Lkw (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mitsubishi Pajero MT Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mitsubishi Pajero Pinin Lkw (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mitsubishi Pajero WG Lkw (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mitsubishi Pajero WG Van (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mitsubishi Space Star Lkw (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Nissan</td><td>Nissan Almera-N16 (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>NISSAN e-NV200 (3 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Nissan Note-E11 (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Nissan NV 250 W</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Nissan Pathfinder R51 (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Nissan Patrol Y61 (2 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Nissan Terrano R20 (2 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Nissan Townstar Typ NFK<sup>1)</sup>
</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Nissan X-Trail – T30 (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Nissan X-Trail – T31 (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Opel</td><td>Opel Corsa Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Opel Corsa F Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Opel Zafira Van (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Peugeot</td><td>Peugeot Bipper (2, 3 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Peugeot iON Lkw (Elektromotor) (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Peugeot 206 XA (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Peugeot 208 XA (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Peugeot 307 Break XA (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Peugeot 307 XA (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>PT Cruiser</td><td>PT Cruiser Cargo (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Renault</td><td>Renault Clio-SB (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Clio-SR (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Clio V Fiskal (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Express Euro 6d-TEMP<sup>1</sup></td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Kangoo Lkw (3 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Laguna K74 SOC (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Megane CM – SOC (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Megane Ka Societe (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Megane Km Societe (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Megane Kz Societe (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault ZOE Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Seat</td><td>Seat Altea XL/Freetrack Cargo 5P-N1 (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Seat Ibiza-Cargo 6J-N1 (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Seat Mii Cargo (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Skoda</td><td>Skoda 1U – Lkw (Octavia) (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Skoda 5J – Lkw (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Skoda 6Y – Lkw (Fabia) (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Skoda Oktavia 1Z "Praktik" (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>SsangYong</td><td>SsangYong Korando Lkw (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>SsangYong Kyron Lkw (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>SsangYong Rexton Lkw (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Suzuki</td><td>Suzuki Grand Vitara JT (Modell 2005) (2 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Suzuki Grand Vitara XL7 2,0 TD (LKW) Type HT (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Suzuki Ignis 1,3 DDiS (LKW) Type MH (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Suzuki Jimny N1 –Type HJ</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Suzuki Jimny VU Type FJ (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Suzuki SX4 (LKW) Type EY (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Suzuki SX4 S-Cross LKW</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Suzuki Vitara 2,0 TD VU (Type ET-V04V.S) (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Think</td><td>Think City Van (Elektromotor) (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Toyota</td><td>Toyota Aygo VAN (Type Aygo AB1N)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Toyota Corolla Van Type E12 (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Toyota Land Cruiser 300 Van Type J12 (2 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Toyota Land Cruiser J15 Van (2 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Toyota Proace (3 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Toyota RAV 4 Van Type A2 (2 oder 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Toyota RAV4 Van Type XA3 (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Toyota Verso Van (Type AR2N - 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Toyota Yaris Verso Van (Type P2 - 4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Volvo</td><td>Volvo C30 City Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Volvo V40 Van (bis Modelljahr 2004) (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Volvo V50 Van (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Volvo V70 Van (bis Modelljahr 2010) (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Volvo XC 70 Fiskal (bis Modelljahr 2010) (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Volvo XC90 Van (bis Modelljahr 2010) (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>VW</td><td>VW 1K-Lkw (Golf V) (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Fox City Van (VW 5Z-Lkw) (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW Golf City Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Golf Variant City Van (4 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW ID. Buzz Cargo</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Lupo City Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW Polo City Van (2 Seitentüren)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Up City Van (2 Seitentüren)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p><sup>1)</sup> Es handelt sich um die durch den Generalimporteur umgebauten Fahrzeuge, die eine vernietete und nicht verschraubte Trennwand aufweisen.</p>
</div>
<div id="text_pritschenwagen">
<h2>Pritschenwagen</h2>
<h3>Pritschenwagen gemäß § 7 der Verordnung aus 1996 und zugleich gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung aus 2002</h3>
<p>Bis 1996 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Marke</th><th scope="col">Modell</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Aixam</td><td>Aixam Pro Pritsche
</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Aixam Pro Van
</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Chevrolet</td><td>Chevrolet C/K (Silverado)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Chevrolet Colorado</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Chevrolet S 10</td>
</tr><tr class="even">
<td>Dacia</td><td>Dacia Logan Pick-Up</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Daewoo</td><td>Daewoo Pick Up Truck</td>
</tr><tr class="even">
<td>Daihatsu</td><td>Daihatsu Hijet Pick Up und Kipper</td>
</tr><tr class="odd">
<td>DFSK</td><td>DFSK K01</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>DFSK K01H</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>DFSK K02</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>DFSK V21</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>DFSK V22</td>
</tr><tr class="even">
<td>Dodge</td><td>Dodge Dakota</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Dodge Ram Pick Up<sup>1)</sup></td>
</tr><tr class="even">
<td>Fiat</td><td>Fiat Fiorino Pick Up</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Fiat Fullback</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Fiat Strada</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Ford</td><td>Ford F 150 Pick Up<sup>2)</sup></td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Ford Ranger Pick Up<sup>3)</sup></td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Ford Ranger Pick Up (USA)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Ford Ranger, ab Modelljahr 2019.75 (alle Modelle)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Ford Ranger (P703)<sup>4)</sup>
</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Ford Transit (Modellvarianten Einzelkabine und Doppelkabine)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Hyundai</td><td>Hyundai H350 (Pritschenwagen) </td>
</tr><tr class="even">
<td>Isuzu</td><td>Isuzu D-Max</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Land Rover</td><td>Land Rover Defender 90, 110 und 130 Pick Up</td>
</tr><tr class="even">
<td>Mahindra</td><td>Mahindra Type BX5 SR 4 BU Bolero Doppel Kabine – offene Ladepritsche</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mahindra Type BX5 SR 4 BU Bolero Single Kabine – offene Ladepritsche</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mahindra GOA Doppel Kabine</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mahindra GOA Single Kabine</td>
</tr><tr class="even">
<td>MAN</td><td>MAN TGE (Pritschenwagen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Mazda</td><td>Mazda B2200</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mazda B2500</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mazda BT-50</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mazda UN</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Mega</td><td>Mega Multitruck Pick Up, Kipper, Muldenkipper und Alu Pritsche</td>
</tr><tr class="even">
<td>Mercedes</td><td>Mercedes Benz G Pick Up</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mercedes Benz G 6x6 Pick up</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mercedes-Benz Sprinter 907/910 Pritschenwagen</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mercedes Benz X-Klasse (470) Pick-Up</td>
</tr><tr class="even">
<td>Mitsubishi</td><td>Mitsubishi L200 Pick Up</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Nissan</td><td>Nissan Navara</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Nissan NP300 Navara (Typ D231) Single Kabine</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Nissan NP300 Navara (Typ D231) Doppel Kabine</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Nissan Pick Up</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Opel</td><td>Opel Campo</td>
</tr><tr class="even">
<td><span style="font-style:italic;">Peugeot</span></td><td><span style="font-style:italic;">Peugeot 504 Pick Up</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td>Piaggio</td><td>Piaggio Ape 50</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Piaggio Ape Classic</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Piaggio Ape TM</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Piaggio Porter Pick Up, Kipper und Muldenkipper</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Puch</td><td>Puch G Pick Up (Baumuster 5)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Renault</td><td>Renault Alaskan</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Express Pick Up</td>
</tr><tr class="even">
<td>Skoda</td><td>Skoda Pick Up 797 Pritsche oder mit Kastenaufbau</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Skoda Pick Up 135 Pritsche oder mit Kastenaufbau</span></td>
</tr><tr class="even">
<td><span style="font-style:italic;">SsangYong</span></td><td>SsangYong Actyon Sports</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Ssangyong FJP D4 – Musso Sports</td>
</tr><tr class="even">
<td>Suzuki</td><td>Suzuki Jimny (LKW) Type FJ</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Suzuki Samurai Pick Up</td>
</tr><tr class="even">
<td>Tata</td><td>Tata Xenon Single Kabine</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Tata Xenon Doppel Kabine lang<sup>5)</sup></td>
</tr><tr class="even">
<td>Toyota</td><td>Toyota Hi Lux</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Toyota Landcruiser Pick Up</td>
</tr><tr class="even">
<td>VW</td><td>VW Amarok Pick Up</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW Amarok (ab Baujahr 2023)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Caddy</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p><sup>1)</sup> Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen erfüllen die Fahrzeuge mit kurzer Ladefläche die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens nicht.</p>
<p><sup>2)</sup> Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen (Modell "SuperCrew") erfüllen die Fahrzeuge mit kurzer Ladefläche die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens nicht.</p>
<p><sup>3)</sup> Vom Doppelkabinen-Pritschenwagen des Modells ab 2012 erfüllen nur die für den österreichischen Markt durch den Generalimporteur eingeführten Fahrzeuge die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Pritschenwagens.</p>
<p><sup>4)</sup> Nicht jedoch in der Ausstattungsvariante „Raptor“.</p>
<p><sup>5)</sup> Es handelt sich um die durch den Generalimporteur umgebauten Fahrzeuge mit längerer Pritsche.</p>
<h3>Anmerkung:</h3>
<p>Soweit die angeführten Pritschenwagen mit Doppelkabine erhältlich sind, erfüllen sie ebenfalls die Voraussetzungen der Verordnungen (siehe jedoch den nachstehend angeführten Erlass des <abbr title="Bundesministerium für Finanzen">BMF</abbr>, <abbr title="Geschäftszahl">GZ</abbr> <abbr title="Bundesministerium für Finanzen">BMF</abbr>-010219/0265-VI/4/2007).</p>
<p>Pritschenwagen, die sich von einem Klein-Autobus <abbr title="beziehungsweise">bzw.</abbr> Kleinbus im Sinne der Verordnungen herleiten, sind generell als Lastkraftwagen einzustufen und sind daher in der Liste der Pritschenwagen nicht angeführt.</p>
</div>
<div id="text_klein-autobusse">
<h2>Klein-Autobusse</h2>
<h3>Klein-Autobusse gemäß § 10 Z 1 der Verordnung aus 1996</h3>
<p>Siehe jedoch auch Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002.</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Marke</th><th scope="col">Modell</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Citroen</td><td>Citroen Jumpy Kombi</td>
</tr><tr class="even">
<td>Fiat</td><td>Fiat Scudo Kombi</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Hyundai</td><td>Hyundai H-100 Bus</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Hyundai Starex</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Mitsubishi</td><td>Mitsubishi L300 Bus</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mitsubishi L400 Bus</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mitsubishi Space Gear</td>
</tr><tr class="even">
<td>Peugeot</td><td>Peugeot Expert Kombi</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h3>Klein-Autobusse gemäß § 10 Z 2 der Verordnung aus 1996</h3>
<p>Siehe jedoch auch Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002.</p>
<p>Bis 1996 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Marke</th><th scope="col">Modell</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Chevrolet</td><td>Chevrolet Astro Van</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Chevrolet Sport Van</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Chevrolet Trans Sport</td>
</tr><tr class="even">
<td>Chrysler</td><td>Chrysler Grand Voyager</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Citroen</td><td>Citroen Jumper Kombi</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Citroen C 25 Kombi</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td>Fiat</td><td>Fiat Ducato Kombi</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Fiat Ducato Panorama</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Ford</td><td>Ford Transit Kombi und Busse</td>
</tr><tr class="even">
<td>GMC</td><td>GMC/Savanna</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Hyundai</td><td>Hyundai H-100 Bus (8-Sitzer, älteres Modell)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Hyundai Starex (7-Sitzer)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Hyundai Trajet Business</td>
</tr><tr class="even">
<td>Iveco</td><td>Iveco Daily Combi und Iveco TurboDaily Combi</td>
</tr><tr class="odd">
<td>KIA</td><td>KIA Carnival Super Station (ST)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Mercedes</td><td>Mercedes Sprinter Kombi</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mercedes Vito Kombi</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mercedes V-Klasse</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Nissan</td><td>Nissan Urvan</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Nissan Vanette Cargo Combi 8</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Nissan Vanette</span></td>
</tr><tr class="even">
<td>Opel</td><td>Opel Movano Combi</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Opel Vivaro Combi</td>
</tr><tr class="even">
<td>Peugeot</td><td>Peugeot Boxer Kombi und Luxusbus</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Peugeot J5/J9/J7 Bus</span></td>
</tr><tr class="even">
<td>Renault</td><td>Renault Grand Espace mit den Verankerungspunkten am Fahrzeugboden für die hinteren Sitze (nicht mit Gleitschienen)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Master JD - Kombi</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Trafic Kombi</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Toyota</td><td>Toyota Hi Ace Bus</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Toyota Previa</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Toyota Lite Ace Bus</span></td>
</tr><tr class="even">
<td>VW</td><td>VW Caravelle, VW Caravelle GL, VW Caravelle Coach</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW Combi CL</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW FamilyVan</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW LT Kombi</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Transporter Kombi</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW Multivan</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
</div>
<div id="text_kleinbusse">
<h2>Kleinbusse</h2>
<h3>Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002</h3>
<p>Im Folgenden werden die Fahrzeugtypen angeführt, die nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Jänner 2002, RS C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinbusse anzusehen sind.</p>
<p>Bis 2002 ausgelaufene Modelle werden kursiv dargestellt.</p>
<div class="table ">
<table>
<thead>
<tr class="even">
<th scope="col">Marke</th><th scope="col">Modell</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td>Chevrolet</td><td><span style="font-style:italic;">Chevrolet Astro Van</span></td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Chevrolet Sport Van</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Chevrolet Trans Sport</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Chevrolet Uplander</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Chrysler</td><td><span style="font-style:italic;">Chrysler Ram Van</span></td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Chrysler Voyager</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Chrysler Grand Voyager</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Chrysler Pacifica</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Citroen</td><td>Citroen Berlingo (Modelle ab 2009)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Citroen C8</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Citroen C 25</span></td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Citroen Evasion</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Citroen Jumper</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Citroen Jumpy</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Citroen Spacetourer</td>
</tr><tr class="even">
<td>DFSK</td><td>DFSK V27</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Fiat</td><td>Fiat Doblo (ab Modelljahr 2006)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Fiat Ducato</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Fiat Scudo</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Fiat Talento</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Fiat Ulysse</td>
</tr><tr class="even">
<td>Ford</td><td><span style="font-style:italic;">Ford Aerostar</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Ford Galaxy</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Ford Mercury Villager</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Ford Tourneo Connect (alle Modelle)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Ford Tourneo Custom (alle Modelle)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Ford Transit (alle Modelle)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Ford Transit Connect (alle Modelle)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Ford Transit Custom (alle Modelle)</td>
</tr><tr class="even">
<td>GAZ</td><td>GAZ Gazelle</td>
</tr><tr class="odd">
<td>GMC</td><td><span style="font-style:italic;">GMC/Savanna</span></td>
</tr><tr class="even">
<td>Honda</td><td><span style="font-style:italic;">Honda Shuttle</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td>Hyundai</td><td>Hyundai H-100</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Hyundai Starex</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Hyundai Staria</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Hyundai Trajet</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Isuzu</td><td><span style="font-style:italic;">Isuzu WFR, WFS 53 und Midi</span></td>
</tr><tr class="even">
<td>Iveco</td><td>Iveco Daily</td>
</tr><tr class="odd">
<td>KIA</td><td>KIA Carnival</td>
</tr><tr class="even">
<td>Lancia</td><td>Lancia Phedra</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Lancia Voyager</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Lancia Z</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>MAN TGE</td>
</tr><tr class="even">
<td>Mazda</td><td>Mazda E2000</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mazda E2200</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mazda MPV</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Mercedes</td><td>Mercedes-Benz Citan extralang (415)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mercedes Sprinter</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mercedes-Benz Sprinter 907/910</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mercedes Viano</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mercedes Vito</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mercedes- Benz EQV (447)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mercedes- Benz eVito Tourer (447)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mercedes-Benz Vito (447)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mercedes V-Klasse</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Mercedes 207, 208, 209, 210, 307, 309, 310 und MB 100</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mercedes-Benz V-Klasse (447)</td>
</tr><tr class="even">
<td>Mitsubishi</td><td>Mitsubishi Grandis</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mitsubishi L 300</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mitsubishi L 400</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Mitsubishi Space Gear</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Mitsubishi Space Wagon ab Modelljahr 1999</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Nissan</td><td>Nissan e-NV200</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Nissan Interstar</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Nissan NV200</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Nissan NV400</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Nissan Primastar / Nissan NV300</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Nissan Serena C23</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Nissan Urvan</span></td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Nissan Vanette</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Nissan Vanette Cargo</td>
</tr><tr class="even">
<td>Opel</td><td>Opel Combo (Modelle ab 2012)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Opel Movano</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Opel Sintra</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Opel Vivaro</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Opel Vivaro Kombi</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Opel Vivaro Life</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Opel Zafira Life</td>
</tr><tr class="odd">
<td>Peugeot</td><td>Peugeot Boxer</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Peugeot Expert</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Peugeot Expert Tepee</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Peugeot Partner Tepee (Modelle ab 2009)</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Peugeot Rifter</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Peugeot Traveller</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Peugeot J5/J9/J7</span></td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Peugeot 806</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Peugeot 807</td>
</tr><tr class="even">
<td>Pontiac</td><td><span style="font-style:italic;">Pontiac TransSport</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td>Renault</td><td>Renault Espace (Modelle bis 2014)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Grand Espace</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Grand Kangoo und Kangoo Maxi (Modelle ab 2012)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Renault Master</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Renault Trafic</td>
</tr><tr class="even">
<td>Seat</td><td>Seat Alhambra</td>
</tr><tr class="odd">
<td>SsangYong</td><td>SsangYong Rodius</td>
</tr><tr class="even">
<td>Toyota</td><td>Toyota Avensis Verso</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Toyota Hi Ace</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td><span style="font-style:italic;">Toyota Lite Ace</span></td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Toyota Previa</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Toyota Proace</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>Toyota Proace City Verso</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>Toyota Sienna</td>
</tr><tr class="odd">
<td>VW</td><td>VW Caddy (alle Modelle)</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Caravelle</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW Crafter</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Der neue VW Multivan</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW Eurovan</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW LT</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW Multivan</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Sharan</td>
</tr><tr class="odd">
<td></td><td>VW Transporter, TransVan, Combi CL</td>
</tr><tr class="even">
<td></td><td>VW Type 70</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<h3>Anmerkung:</h3>
<p>Wurde für ein Fahrzeug im Hinblick auf die mangelnde Kleinbus-Eigenschaft nach der Verordnung <abbr title="Bundesgesetzblatt">BGBl</abbr>. <abbr title="Nummer">Nr</abbr>. 273/1996 hinsichtlich der Anschaffungskosten ein Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht, können die Veräußerung und die dauernde Entnahme des Fahrzeuges sowie auch die Überlassung eines solchen Fahrzeuges an eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer für Privatfahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ohne Betriebskostenbeiträge der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers als nicht steuerbare Vorgänge behandelt werden. Die Bemessungsgrundlage für einen laufenden Eigenverbrauch ist bei diesen Fahrzeugen ohne <abbr title="Absetzung für Abnutzung">Afa</abbr>-Tangente anzusetzen.</p>
<p> </p>
</div>
<p>Stand: 1. Jänner 2024</p>
<p class="disclaimer">Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.</p>